Manipulationsversuch: Sozialministerium verschwieg zentrale Information über Wifo-Studie
SOS Mitmensch weist darauf hin, dass die Informationen, die das Sozialministerium über die Wifo-Studie zum Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden verbreitet hat, unvollständig und daher irreführend sind.
Das Wifo betont in seiner Studie (S. 87 letzter Absatz) ausdrücklich, dass ihre Zahlen das geltende Ausländerbeschäftigungsgesetz, das eine Benachrangung von Asylsuchenden gegenüber Österreichern und EU-Bürgern vorsieht, NICHT berücksichtigen. Die durch das Wifo prognostizierten geringen negativen Effekte auf Arbeitslosigkeit und Verdrängung sind daher, wie die StudienautorInnen selbst sagen, eine „Maxmalvariante“. Diese Maximalvariante entspricht nicht der Realität bei Aufrechterhaltung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Unter dem Gesichtspunkt der Aufrechterhaltung der gültigen Benachrangung von Asylsuchenden gegenüber österreichischen Staatsbürgern und EU-Bürgern fallen die Effekte auf Arbeitslosigkeit und Verdrängung viel geringer aus als in der Studie angegeben.
SOS Mitmensch verweist in diesem Zusammenhang einmal mehr auf das Modell in Deutschland. wo Asylsuchende nach drei Monaten unter der Voraussetzung der Benachrangung gegenüber deutschen Arbeitskräften und EU-Arbeitskräften in allen Bereichen arbeiten dürfen und nach 15 Monaten Aufenthalt diese Benachrangung aufgehoben wird.
„Wir sind sehr enttäuscht über das unredliche Vorgehen des Sozialministeriums, das der Öffentlichkeit Informationen, die für die richtige Einordnung der Studienergebnisse unabdingbar sind, verschwiegen hat. Das ist einer vernünftigen Debatte darüber, ob hier lebende Menschen weiterhin für viele Monate und Jahre mit Arbeitsverboten belegt und zur Abhängigkeit von staatlicher Hilfe verurteilt werden sollen, nicht zuträglich“, kritisiert Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch.
Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden finden Sie hier: Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden
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