Thema:Antirassismus

Rassismus muss normal werden

[Redaktion] Kommentar von Philipp Sonderegger. Veröffentlicht in der Nullnummer von Moment, der Menschenrechtsgazette von SOS Mitmensch.

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„Europa muss weiß bleiben,“ verlangt eine Broschüre des Rings Freiheitlicher Jugendliche (RFJ). Das ist klassisch biologischer Rassismus. Dem muss mit zweckdienlichen Mitteln entgegen getreten werden. Das heißt im Falle des RFJ ignorieren, maximal dokumentieren. Manchmal ist mehr gewonnen, wenn der öffentliche Aufschrei ausbleibt und die Provokation ins Leere läuft.

Wenn es einer solchen Gruppierung an Möglichkeiten und Einfluss mangelt, braucht man ihr nicht um jeden Preis Gehör und Bedeutung zu verschaffen. Warum hier trotzdem die Rede davon ist? Weil es ein gutes Beispiel dafür ist, auf welche Erscheinungen sich die Wahrnehmung von Rassismus hierzulande noch immer beschränkt: Weit in aufgeklärte Milieus hinein wird unter Rassismus lediglich feindselige Einstellung und gewalttätiges Handeln verstanden.

Gegen Angehörigen von Gruppen, denen man aufgrund von Äußerlichkeiten zugehört. Und weil die TäterInnen dies absichtlich oder zumindest bei vollem Bewusstsein tun, sind sie böse. Dieses Verständnis von Rassismus hat einen überzeugenden Vorteil:

Nur ein kleiner und leicht identifizierbarer Teil unserer Gesellschaft zählt zu den ÜbeltäterInnen.

Wir selbst gehören meist nicht dazu. Rassismus wird als Abweichung von der Normalität verstanden, Motiv des/der RassistIn ist die Schädigung des Gegenübers. Überwiegend steht im Vordergrund dieses Konzeptes die Bewertung von Handlungen, die Klärung der Frage, wer ein/e RassistIn, wer gut und wer böse ist. Deshalb wird es manchmal als „moralischer Antirassismus“ bezeichnet.

Mit dem „Lokal Rassismus Test“ nahmen einige Anti-Rassismusorganisationen vor zwei Jahren die Einlasspolitik von Nachtclubs in Wien mithilfe von Lockvögeln und versteckten Kameras unter die Lupe. Die Versuchsanordnung brachte bei vielen Lokalen folgendes Ergebnis: Der „weiße“ Lockvogel wurde eingelassen, der „schwarze“ und der „orientalische“ wurden nur wenige Minuten später mit der Begründung abgewiesen, ihnen fehle die Clubkarte. Das Band lief.

Um die Ergebnisse der Tests öffentlich verwerten zu können wurden die Türsteher um eine Stellungnahme gebeten. Ein/e SprecheIn der Aktion konfrontierte sie direkt nach der Aktion mit dem dokumentierten Material und bat um eine Erläuterung der Einlasspolitik. Abgesehen von der zerstörten Kamera einer anwesenden profil - Fotografin verliefen diese Gespräche ruhig und brachten wenig Hinweise auf ein ausgeprägtes Schuldbewusstsein: Am Wochenende lasse er nur „schwarze“ Menschen ins Lokal, die ihm persönlich bekannt seien, argumentierte der Türsteher eines Clubs, der den Ruf eines „gemischten“ Tanzlokales genießt.

Auf Anweisung seines Chefs, denn anders sei „eine ausgewogene Mischung“ nicht zu erreichen. Diese sei wichtig, da „Afrikaner“ meist Asylwerbende seien und deshalb kaum Geld hätten. Zu viele „Afrikaner“ würden die „weißen“ Gäste durch ihr Verhalten vertreiben. Vor allem für Frauen sei „das aggressive Anbaggern der afrikanischen Männer“ eine Belästigung, von der die weiblichen Gäste durch das Lokal geschützt werden müssten. War der Mann gar ein Feminist? „Ein Rassist kann ich jedenfalls nicht sein!“, argumentierte der Türsteher listig: Gerade eben erst habe er einem „Afrikaner“ Einlass ins Lokal gewährt. Er forderte uns auf, uns selbst zu überzeugen, dass nicht die Hautfarbe, sondern andere Gründe dafür ausschlaggebend seien, ob er jemanden hineinlasse.

Ein kurzer Blick in die Gastwirtschaft bestätigte seine Angaben, mehrere „Afrikaner“ hielten sich im Club auf. „Vor allem aber“, hob der redfertige Türsteher zum Schluss - Plädoyer an: Selbst wenn es etwas an der Einlasspolitik des Lokales auszusetzen gäbe – was er vehement bestritt, so handle er doch nur auf Anweisung seines Arbeitsgebers. Dann wäre er bestenfalls ein Mittäter, da er nicht kündige und sein Einkommen auf diese Weise bestreite. Diesen Vorwurf müsse man dann aber auch den Zulieferbetrieben machen. Wo höre das denn auf? Bei den Zulieferern der Zulieferer? Hier versagt der moralische Antirassismus.

Der Mann ist nicht das Böse, beleidigend und verletzend ist sein Verhalten für die Ausgeschlossenen trotzdem.

Ist es eine sachlich gerechtfertigte Unterscheidung, wenn „Afrikaner“ aufgrund von – an sich als legitim geltenden - ökonomischen Interessen von Restaurantbetrieben ausgeschlossen werden? Sollen wir vor einer solchen Argumentation kapitulieren, oder müssen wir nicht die Theorie der Realität anpassen, um auch diesem Beispiel mit einer antirassistischen Analyse beizukommen? Genügt es schon, dass eine Handlung beleidigend und verletzend ist, um von Rassismus zu sprechen?

Wenn Antirassismus von besseren Lebensumständen für Menschen handeln soll und nicht von der Einteilung der Welt in Gut und Böse, dann müssen wir es als Diskriminierung begreifen, wenn ein/e BesucherIn aufgrund der Hautfarbe einer Gruppe zugeordnet und dementsprechend unterschiedlich behandelt wird. Eine Rassismusanalyse muss gerade auch ökonomische Umstände mit einbeziehen: Statt Ungleichbehandlung entlang ökonomischer Strukturen zu akzeptieren, müsste in diesem Fall hinterfragt werden, warum Asylwerbende mittellos sind.

Menschen müssen als TrägerIn von widersprüchlichen Handlungen begriffen werden. Und es muss berücksichtigt werden, in welchen Strukturen sich ein Mensch bewegt, seine Handlungen eingebetet sind. Nach einer solchen Definition kann man Rassismus als gesellschaftliches Ordnungssystem begreifen, mithilfe dessen die Ungleichverteilung von Macht, Ressourcen oder Gütern stabilisiert wird: Nach kulturellen, ethnischen oder rassischen Merkmalen werden Gruppen konstruiert und ihre Angehörigen mit negativen Eigenschaften versehen. Durch die Diskriminierung dieser Gruppen wird die Privilegierung anderer Gruppen aufrechterhalten:

Um nicht durch weniger kaufkräftiges Publikum an Einnahmen zu verlieren, werden vom Lokalbetreiber – vermittelt durch seinen Türsteher – individuelle „Afrikaner“ und „Araber“ aufgrund von Eigenschaften diskriminiert, die zunächst der ganzen Gruppe zugeschrieben und dann auf den Einzelnen abgeleitet werden.

Oder: Weil „Afrikaner“ in den letzten Jahren in medialen Öffentlichkeiten fast nur als Drogendealer in Erscheinung traten, wurden sie der gesellschaftlichen Solidarität fast zur Gänze entzogen, und konnten von Innenminister Strasser gegen vergleichsweise nur geringen Widerstand der Obdachlosigkeit preisgegeben werden. (Man stelle sich vor es ginge nicht um Flüchtlinge, sondern um Pensionisten, die zu Tausenden aus den Heimen geschmissen werden.)

Dieses Rassismuskonzept umfasst neben den Einstellungen, Verhaltensweisen und Handlungen von Einzelnen auch politisch steuerbare Rahmenbedingungen: Ob Asylwerbende am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ist ein Frage des politischen Willens. Dieser „politische Rassismus“ begreift Rassismus als Normalität. Seine Wirkung entfaltet sich überall und ständig, durch alle Menschen.

Kein Mitglied unserer Gesellschaft kann ausschließen, selbst Teil rassistischer Strukturen zu sein, niemand ist frei von Rassismus.

Dementsprechend kann Rassismus auch nicht beendet werden. Antirassismus bedeutet gegen Rassismus als selbstverständlichen Teil des Alltags zu arbeiten - bei sich selbst und den anderen. Antirassismus bedeutet nicht RassistInnen los zu werden, sondern in erster Linie soziale, ökonomische und kulturelle Rahmenbedingungen zu verändern, welche die Privilegierung von Personengruppen erlauben.



 
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