Thema:Demokratie und Recht

Erstisolationsstellen

SOS Mitmensch protestiert gegen die Freitags zur Begutachtung versandte "Betreuungseinrichtungen - Betretungsverordnung (BEBV)". Diese regelt, wer künftig Zutritt in die Erstaufnahmestellen der Bundesbetreuung haben soll.

Die Bestimmungen der Betretungsverordnung sind viel zu restriktiv. So lässt sich der Versuch zusammenfassen, den Zutritt zu den Erstaufnahmestellen zu beschränken. "Wenn öffentliche Kontrolle vom Good - Will der Kontrollierten abhängt, dann werden die Erstaufnahmestellen zu Erstisolationsstellen", erklärt Sprecher Philipp Sonderegger. Die Praxis zeigt schon länger, dass kritischen Medien der Zutritt verwehrt werde, wenn - wie bei der anstehenden Räumung des Lagers - Probleme zu befürchten seien.

Schon die bisherige Asylpraxis hatt nahezu "im Wochentakt" die Notwendigkeit öffentlicher Kontrolle gezeigt. Die mit ersten Mai in Kraft getretenen verschärften Asylregelungen, werden den Bedarf nach unabhängiger Kontrolle durch Medien und NGO's noch erhöhen. Deshalb beobachtet SOS Mitmensch jeden Versuch der Asylbehörden, hoheitliche Akte dem
Zugang von Kontrollinstanzen zu entziehen mit Argusaugen, so Sonderegger.

SOS Mitmensch räumt ein, dass für Organe des UNHCR unbeschränkter Zutritt vorgesehen ist. Internationale Einrichtungen sind aber Aufgrund diplomatischer Gepflogenheiten auf Lobbying im Hintergrund ausgerichtet und nicht auf die Anforderung von Mediendemokratien. Die obilisierung der Öffentlichkeit durch zugespitzte Kritik stehe für internationale Institutionen immer in einem pannungsverhältnis mit der nationalen Souveränität der betreffenden Regierung.