Thema:Demokratie und Recht

UNHCR-Bericht zeigt: Schubhaft unreformierbar

[SOS Mitmensch] Ein neuer Bericht des UN-Flüchltingshochkommissariats UNHCR zeigt: Auch zehn Jahre nach Einführung des Menschenrechtsbeirates werden elementarste Grundrechte nicht gewährleistet.

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„Österreich muss sich entscheiden, ob es mit Gefangenen umgeht wie die Kelten oder wie ein moderner Rechtsstaat“, kritisiert Philipp Sonderegger von der Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch die österreichische Schubhaftpraxis.

Anlass für die Kritik ist ein neuer Bericht des UN-Flüchtlingshochommissariats UNHCR der im aktuellen profil veröffentlicht wurde. Laut SOS Mitmensch zeigt der Bericht, „dass alle Beteuerungen, die Schubhaft menschenwürdig zu gestalten, leere Versprechungen sind.“

Sonderegger: „Auch zehn Jahre nach Einführung des Menschenrechtsbeirates werden nicht einmal die elementarsten Rechte gewährt. Wer an die Reformierbarkeit dieses System glaubt, macht sich lächerlich.“

UNHCR-Bericht

Für den Bericht hat der UNHCR Schubhäftlinge befragt, es zeigte sich, dass ein Großteil der Schubhäftlinge weder über den Grund ihrer Anhaltung Bescheid wusste, noch über die zustehenden Rechtsmittel. Besonders schlecht kommt der ministieriumsnahe Dienstleister „Verein Menschenrechte“ (VMÖ) weg. Alle seine KlientInnen gaben an, „keinen Rechtsvertreter zu haben“.

Laut Bericht treibt die schlechte Informationslage Schubhäftlinge in den Hungerstreik. Dir hohe Anteil an Hungerstreikenden „ist wohl auch darauf zurückzuführen, dass der Mehrzahl der Befragten die -Möglichkeit einer Schubhaftbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat nicht bekannt war“, heißt es im Bericht wörtlich.

Das UNHCR leitete die 28 Personen an unabhängige Rechtsberatungen weiter. Fünf davon beschwerten sich beim Unabhängigen Verwaltungssenat gegen die Schubhaft. Drei bekamen dort sofort Recht, einer vor dem Verwaltungsgericht.



 
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