Thema:Migration-Integration
Tag des Bleiberechts: Bilanz
[SOS Mitmensch] Zum Tag des Bleiberechts am 10. Oktober haben Flüchtlings- und Menschenrechts-NGOs eine niederschmetternde Bilanz zum Bleiberechtsgesetz gezogen, das seit 1. April in Kraft ist.
Am 10. Oktober ist Tag des Bleiberechts. Aus diesem Anlass zieht die Plattform Bleiberecht Bilanz über das Bleiberechtsgesetz, das am 1. April des Jahres in Kraft getreten ist.
Und diese fällt niederschmetternd aus: Nur rund 400 Personen haben nach Schätzungen der Plattform Bleiberecht mit dem neuen Gesetz einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. (Gegenüber 300 humanitären Titeln im Vorjahr 2008) „Letztes Jahr gingen wir von 5000 oder mehr Anspruchsberechtigen für ein Bleiberecht aus.
Nicht einmal ein Zehntel davon hat Bleiberecht erhalten. Das Gesetz wird der Anforderung, lange hier lebenden Menschen ohne gesicherten Titel eine Lösung zu bieten, nicht gerecht“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Plattform Bleiberecht.
Weiterhin wirksame Sanierung durch Einmalregelung gefordert
Wer fünf Jahre hier ist, soll bleiben können. Die Plattform Bleiberecht fordert weiterhin eine Einmalregelung für alle hier verwurzelten Menschen, die länger als fünf Jahre hier sind. Viele hunderte Menschen haben hier Arbeit, FreundInnen und eine Perspektive gefunden, verfügen aber nicht über den notwendigen Titel.Oftmals sind sie durch Verschulden der Behörden in diese missliche Situation geraten. Bekanntlich dauerten Asylverfahren bis über zehn Jahre. Tausende warteten länger als fünf Jahre. Die Fallstricke der geltenden Regelung im Detail Im Detail hätten sich tatsächlich die kritisierten Schwachstellen des Gesetzes als praktische Fallstricke für die Betroffenen herausgestellt. 1) Dem Beirat wurden heuer nur vier Fälle vorgelegt, da die Sicherheitsdirektionen eine Vorauswahl treffen.
2) Bleiberechtsanträge hatten von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung. Die Korrektur dieser menschenrechtswidrigen Bestimmung durch den Verwaltungsgerichtshof beabsichtigt Innenministerin Maria Fekter nun durch eine Zweidrittelmehrheit im Parlament zu umgehen.
3) Auch wenn AntragsstellerInnen eine einklagbare Einstellungszusage vorweisen können, wird dies nicht als Selbsterhaltungsfähigkeit anerkannt.
Geplante Fremdenrechtsnovelle entwurzelt Tausende
Am 20. Oktober steht die nächste Novelle des Fremdenrechts zur Abstimmung. Die Plattform Bleiberecht kritisiert, dass durch die geplanten Maßnahmen zusätzlich Tausende entwurzelt werden: Änderungen bei der Berechnung der Selbsterhaltungsfähigkeit bedeuten nach Schätzungen von ExpertInnen für jede vierte Verlängerung einer Niederlassungsbewilligung das Aus.Die Plattform Bleiberecht verurteilt dies als Ausländer-Raus-Politik: Mit bürokratischen Tricks werden MigrantInnen in die Illegalität getrieben, um sie los zu werden. Außerdem wird ein bloßer „Duldungsstatus“ eingeführt. Damit wird man zwar nicht abgeschoben, aber man ist auch nicht rechtmäßig im Land. Womit eine wichtige Voraussetzung für das Bleiberecht wegfällt.







