Thema:Migration-Integration

1 Jahr Bleiberecht: Nachbessern

[SOS Mitmensch] Ein Jahr nach Inkraftreten des Bleiberechtsgesetzes ziehen NGOs Bilanz und fordern zahlreiche Nachbesserungen.

Analyse der NGOs (pdf, 1,130 KB)

Ein Jahr gilt nun die neue Bleiberechts-Regelung. Nachdem Verfassungsgerichtshof und Nichtregierungsorganisation monatelang auf eine Neuregelung des humanitären Aufenthalts im Fremdenrecht gedrängt hatten, traten die neuen Bestimmungen am 1. April 2009 in Kraft.

Zum Jahrestag ziehen Flüchtlings-NGOs in einem umfassenden Bericht, der von Integrationshaus, Diakonie, asylkoordination österreich, Volkshilfe und SOS Mitmensch erstellt wurde, Bilanz und fordern zahlreiche Nachbesserungen. Die Anwendungs-Praxis habe zahlreiche Schwachstellen des Regelwerkes zu Tage gefördert, berichten die Betreuungsorganisationen.

Laut offizieller Statistik des Innenministeriums wurde zum Stichtag 1. März 2010 in 1.254 Fällen positiv entschieden. 817 Personen erhielten eine unbeschränkte Niederlassungsbewilligung, 400 Personen erhielten eine beschränkte Bewilligung. In etwa 70 Fällen werden negative Entscheidungen ausgewiesen, wobei das Innenministerium nur einen Bruchteil der ablehnenden Entscheidungen erfasst.

Positiv wird im Bericht hervorgehoben, dass Menschen, die auf Grund ihres Rechts auf Privat- und Familienlebens nicht ausgewiesen werden dürfen, jetzt von Amts wegen eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Damit wurde eine kuriose Lücke geschlossen, die vor Abschiebung geschützten Menschen zuvor einen legalen Aufenthalt verwehrte.

Besonders kritisiert wird im Bericht die so genannte Altfallregelung für Asylsuchende, die seit mindestens 1. April 2004 im Land sind. Die Hürden für diese Regelung würden sich in der Praxis als kaum überwindbar erweisen; bisher hätte die Innenministerin lediglich für 22 Personen eine solche Aufenthaltsbewilligung erteilt.

Häufigste Hindernisse seien die obligatorische Patenschaft, Diskriminierung beim Arbeitsmarktzugang und willkürliche Aufenthaltsverbote. Im Bericht wird dies etwa mit dem Fall der Familie Durmisi aus Röthis/Vorarlberg illustriert: Über den Vater der kosovarischen Familie wurde von den deutschen Behörden ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen, weil dieser seine in München lebende Mutter besuchte. Ein Auftenthaltsverbot stellt fürs Bleiberecht ein absolutes Erteilungshindernis dar, Anträge werden bei Vorliegen gar nicht erst entgegen genommen.

Empfehlungen

Zugang zum Arbeitsmarkt: Personen, denen ein humanitärer Aufenthaltstitel gewährt wird, werden ihr weiteres Leben aller Voraussicht nach in Österreich verbringen. Ein uneingeschränkter Zugang zur Erwerbstätigkeit ist daher unbedingt notwendig.

Abschiebeaufschub während des Verfahrens: Das verfassungsrechtlich vorgesehene Recht auf Verbleib im Bundesgebiet ist nur dann effektiv gewährleistet, wenn auch faktisch keine Abschiebung droht. Seit Mai 2004 sind negative Asylbescheide mit einer Ausweisung verbunden; mit deren Rechtskraft geht auch eine vorhandene Beschäftigungsbewilligung und damit die Erteilungs-Voraussetzung „Selbsterhaltungsfähigkeit“ verloren.

Generelles Bleiberecht nach 5 Jahren: Weiterhin wird eine unbürokratische Stichtagsregelung angeregt. Menschen, die fünf Jahre im Land sind und kein Aufenthaltsrecht besitzen sollen ohne weitere Voraussetzungen ein Bleiberecht erwerben können.



 
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