Thema:Asyl

Traiskirchen-Betretungsverbot: Unterstützung für SOS Mitmensch

Immer mehr politische RepräsentantInnen sprechen sich gegen die Vorgangsweise des Innenministeriums aus Bundespräsident Fischer, das Justizministerium und zahlreiche Abgeordnete unterstützen inzwischen SOS Mitmensch.

Nach wie vor verweigert das Innenministerium SOS Mitmensch die Möglichkeit eines Lokalaugenscheins in der Asylstelle Traiskirchen. Die Vorgangsweise des Innenministeriums hat inzwischen auch bei zahlreichen politischen Vertreter_innen Befremden ausgelöst. So hat Bundespräsident Fischer in einem Schreiben erklärt, dass er „dem Anliegen von SOS Mitmensch wohlwollend gegenübersteht und jede Initiative begrüßt, die den berechtigten Interessen von Asylsuchenden dient“. Auch das Justizministerium will sich dafür einsetzen, dass vom Betretungsverbot für SOS Mitmensch Abstand genommen wird. Vom Menschenrechtssprecher der SPÖ, Franz Kirchgatterer, liegt inzwischen eine Zusicherung vor, dass er die Traiskirchen-Causa in den Menschenrechtsausschuss des Parlaments einbringen wird. Darüber hinaus haben die SPÖ-Abgeordneten Kuzdas, Jarolim, Buchmayr, Bayr, Ablinger sowie sämtliche Abgeordneten der Grünen ausdrücklich ihre Unterstützung für das Anliegen von SOS Mitmensch bekundet, ebenso der ehemalige ÖVP-Bundesparteiobmann und Vizekanzler Erhard Busek.



Für viele stellt sich auch die Frage, was das Vorgehen des Innenministeriums für die Umsetzung der mit 1. Juli in Kraft tretenden Gesetzesverschärfungen bedeutet. Wenn Ministerien, die über das Schicksal von Menschen entscheiden, damit anfangen, ihre Arbeit den Blicken einer kritischen Öffentlichkeit zu entziehen, dann ist das kein gutes Zeichen. Das lässt vermuten, dass das verantwortliche Ministerium Handlungen setzen will, die es selbst nicht als moralisch einwandfrei beurteilt.

SOS Mitmensch verweist darauf, dass die "Betreuungseinrichtungen-Betretungsverordnung", die den Zugang zu Asylstellen regelt, keineswegs ausschließt, dass NGOs Betreuungsstellen betreten. Lediglich unbefugtes Betreten ist untersagt. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses kann jederzeit die Betretungsbefugnis erteilt werden. Und dieses berechtigte Interesse ist im vorliegenden Fall gegeben, da in Kürze eine gravierende Gesetzesänderung im Bereich des Asylrechts in Kraft tritt, die den Charakter von Asylstellen maßgeblich beeinflussen und verändern wird.

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