Thema:Demokratie und Recht
Alle waren schwarz
Sechs Jahre nach der "Operation Spring" wirft ein Dokumentarfilm die Frage auf, ob vermeintliche afrikanische Drogendealer faire Verfahren hatten. Amnesty international fordert nun die sofortige Aufhebung Hunderter Gerichtsurteile. Ein Bericht von Nina Horaczek in der Wiener Stadtzeitung Falter.
Der Falter
Ich bin fassungslos", sagt amnesty-international-Generalsekretär Heinz Patzelt, "alle Zuständigen, von der Justizministerin abwärts,müssen jetzt handeln. Der gesamte Komplex muss neu verhandelt werden,und alle Operation-Spring-Beschuldigten müssen endlich ein faires Verfahren erhalten." Auch SOS Mitmensch-Sprecher Philipp Sonderegger ist schockiert: "Bei so erheblichen Zweifeln an der Fairness sollte die Staatsanwaltschaft von sich aus die Prozesse neu aufrollen."
Diese Woche hat die Dokumentation "Operation Spring" der Filmemacher Angelika Schuster und Tristan Sindelgruber Wien-Premiere. Doch bereits die Preview-Vorführung vor dem Filmstart, zu der ausgewählte NGO-Vertreter eingeladen worden waren, hat für Aufsehen gesorgt.
Der Dokumentarfilm beschäftigt sich mit der "Operation Spring",dem ersten großen Lauschangriff in Österreich. "In einer minutiös geplanten, österreichweiten Aktion gelang es den Sicherheitsbehörden, einen international agierenden Drogenring zu zerschlagen", verkündete der damalige Innenminister Karl Schlögl (SPÖ) im Frühjahr 1999 anlässlich der Verhaftung von über hundert Afrikanern. Für die Polizei ein perfektes Timing, war sie doch erst kurz zuvor durch den Tod des Schubhäftlings Marcus Omofuma in Bedrängnis geraten. "Wir haben zwar vermutet, dass die Operation Spring vom menschenrechtlichen Standpunkt nicht ganz in Ordnung war, aber dass dermaßen systematisch und rechtsstaatverletzend vorgegangen wurde, wird einem erst klar, wenn man diesen Film gesehen hat", sagt amnesty-Generalsekretär Patzelt heute.
Von den Hunderten Verfahren im Zuge der Operation Spring gibt es nur eines, das auch sechs Jahre danach nicht abgeschlossen ist. Fünf Jahre saß Emanuel Chukwujekwu in Untersuchungshaft, einmal wurde er zu neun Jahren verurteilt, ein anderes Mal freigesprochen. Beide Urteile hob der Oberste Gerichtshof auf, nun wird sein Fall zum dritten Mal verhandelt. Schuster und Sindelgruber begleiteten den letzten Angeklagten der Operation Spring von einem Prozesstag zum nächsten. "Uns ging es bei diesem Film nicht darum, die Schuldfrage zu klären, sondern um die Frage, wie weit in diesen Prozessen das Menschenrecht auf ein faires Verfahren gewährleistet wurde", erklärt Filmemacherin Schuster.
Wochenlang hatte die Polizei zwischen Herbst 1998 und Frühjahr 1999 in einem Chinalokal, einem Umschlagplatz der vermuteten Drogenmafia, mit einer Kamera und zwei Wanzen das Treiben der vermeintlichen Drogenbosse beobachtet. Zusätzlich stützte man sich erstmals auf anonyme Zeugen, die, mit Strumpfmaske über dem Kopf oder Motorradhelm unkenntlich gemacht, vor Gericht erschienen und die Angeklagten massiv belasteten. "Als ich den Akt zum ersten Mal las, dachte ich mir, die Beweise sind massiv. Erst nach und nach sind Zweifel aufgekommen", sagt Rechtsanwalt Josef Phillip Bischof, der einige Operation-Spring-Verdächtige verteidigte. Denn das Gericht erhielt von der Polizei nicht die Originalvideobänder vom großen Lauschangriff, sondern lediglich schriftliche Zusammenfassungen dessen, was auf den Bildern zu sehen sei. Erst geraume Zeit später gestattete das Gericht der Verteidigung die Sichtung der Videobänder, wenn auch nur ausgewählte Passagen und in schlechter Bildqualität.Und sogar da zeigten sich massive Widersprüche. "So stand etwa in Polizeiberichten ,A übergibt B eine Kassette mit Rauschgift' und als wir endlich die Videos sehen konnten, stellte sich heraus, dass das auf dem Band nicht zu erkennen war", erinnert sich Bischof. Ebenfalls vernichtend ist das Urteil eines Richters, der in der Dokumentation zu Wort kommt: "Dunkel war's, alle waren schwarz. Und einen Schwarzafrikaner in der Nacht zu erkennen ist schwierig", meint der mittlerweile pensionierte Richter Gustav Rothmayer über die Beweiskraft des großen Lauschangriffs.
Trotzdem wurden zahlreiche Afrikaner aufgrund dieser Beweise zu empfindlich hohen Haftstrafen verurteilt. "Ich hätte mir nie gedacht, dass die Justiz im besten Falle so unvorstellbar naiv vorgeht. Dass Polizeibilder, die an Sechzigerjahre-DDR-Qualität erinnern und auf denen man nichts erkennen kann, vor Gericht als Beweis gelten, hätte ich für schlichtweg unmöglich gehalten", kritisiert amnesty-Österreich-Chef Patzelt. Anders sieht man das bei der Polizei: "Das war der Stand der Technik", sagt Gerald Hestzera vom Bundeskriminalamt, "schließlich musste man mit einer extrem kleinen, unbeweglichen Kamera versteckt einen schlecht beleuchteten Raumfilmen."
Dubios ist auch die Rolle des Übersetzers Douglas I., der die in der afrikanischen Igbo-Sprache geführten Gespräche des Lauschangriffs sichtete. An seiner fachlichen Kompetenz darf gezweifelt werden. So schrieb der Falter bereits im Mai 2001: "Bei einem Prozess wurde ihm eine Abhörsequenz vorgespielt. Er übersetzte die Passagen mit ,Wie viel hast du denn verkauft?' und ,Der Türke hat mir das Geld nichtgegeben.' In den Protokollen der Audioüberwachung hatte er dieselbe Stelle mit ,Stadt aus Eisen' und ,Jehova ist ein Gott, Jesus ein König' übersetzt." Falter-Recherchen belegten auch, dass Idehen Deutschland-Vertreter der nigerianischen Regierungspartei war, also jener Partei, vor der viele der Verhafteten, die in Österreich als Asylwerber lebten, nach eigenen Angaben geflohen waren. "Douglas I. hatte zumindest theoretisch die Möglichkeit, Informationen über Nigerianer, die als Drogendealer verdächtigt wurden, an die nigerianische Regierung weiterzugeben. Und er verstand mehr als die Polizei: Er entschied, welche in Igbo geführten Gespräche für die Beamten wichtig sind und welche Passagen nicht in das Polizeiprotokoll kommen", war damals zu lesen. Auf die Prozesse hatte dies keine Auswirkungen.
Als weiteres Beweismittel dienten anonyme Zeugen, die zahlreiche Angeklagte massiv belasteten, aber von den Verteidigern nicht ausreichend befragt werden durften. Dass manch anonymer Zeuge im Nachhinein seine Aussagen zurückzog, hatte ebenfalls keinen Einfluss auf die Prozesse. Der Großteil der Verdächtigten der Operation Spring wurde zu insgesamt mehreren Hundert Jahren Haft verurteilt. Übrig blieben Schuldsprüche, in denen "der Verkauf einer nicht mehr feststellbaren Menge Suchtgift an unbekannten Orten an unbekannt gebliebene Endabnehmer" als erwiesen angesehen wurde.
"Wenn die Öffentlichkeit nun sieht, wie hier systematisch Unrecht gesprochen wurde und trotzdem niemand etwas unternimmt, dann handelt es sich nicht um eine unvorstellbar naive Justiz, sondern um Rassismus", meint amnesty-Generalsekretär Patzelt. Im Justizministerium verspricht man nun, sich der Sache anzunehmen. "Die Justizministerin plant auf jeden Fall, sich diesen Film anzusehen", sagt der Sprecher von Karin Gastinger, "und sie wird natürlich das ihr Mögliche in die Wege leiten, sollten hier Menschenrechte tatsächlich verletzt worden sein."
Emanuel Chukwujekwu steht immer noch vor Gericht. "Ich hoffe, dass es noch in diesem Jahr endlich ein Urteil gibt", sagt er. Sein Richter Wilhelm Mende wollte sich weder über den Prozess noch über den Dokumentarfilm äußern. "Ich gebe prinzipiell keinen Kommentar zu laufenden Verfahren ab", lässt Mende ausrichten.
Bleibt die Frage nach dem Warum. Wieso wurden so schwerwiegende Mängel im Beweisverfahren von Polizei und Justiz über Jahre hindurch schlichtweg ignoriert? "Das Interesse der Polizei wird in diesem Film offensichtlich: Je stärker sich Personen aus der African Community im Protest gegen die Ermordung von Marcus Omofuma und rassistische Polizeigewalt engagierten, desto höher wurden sie auch von den Kriminalisten im vermeintlichen nigerianischen Drogennetzwerk eingestuft", sagt SOS-Mitmensch-Sprecher Philipp Sonderegger. "Es war der erste große Lauschangriff, es lief noch die Probephase, es wurde extrem viel Geld dafür ausgegeben, und das Gesetz war im Parlament heftig umstritten. Da gab es natürlich einen sehr hohen Erfolgsdruck für die Polizei", meint Rechtsanwalt Bischof. Gleichzeitig müsste laut Bischof jeder damit befasste Polizeibeamte bald gesehen haben, dass nicht viel Brauchbares herausgekommen ist. "Trotzdem brauchte die Polizei dringend einen Erfolg", meint der Jurist, "und auf der anderen Seite stand eine Justiz, die überfordert war und meines Erachtens viel zu wenig hinterfragte."
Nina Horaczek ist Politik-Redakteurin bei der Wiener Stadtzeitung Falter, wo der Artikel erstmals erschienen ist.







