Thema:Demokratie und Recht

Prokop schuld an Tod

[Redaktion] Richterin Sonja Weiss bezeichnete die politisch Verantwortlichen als Schuldige am Tod des polnischen Schubhäftlings Andrzej Galaz, der durch einen zurechnungsunfähigen Mithäftling erstochen wurde.

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Schuld am Tod des Schubhäftlings seien "die politisch Verantwortlichen", bemerkte Richterin Sonja Weis in der Urteilsbegründung: "Die betroffenen Beamten haben das Menschenmögliche getan. Sie trifft kein Vorwurf. Dass man aber davon ausgeht, dass das System reibungslos und einwandfrei funktioniert, ohne die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen, gibt zu denken. Das ist ein Systemfehler, für den nicht die Systemerhalter verantwortlich sind, sondern die politisch Verantwortlichen." So die Richterin wörtlich in der Urteilsbegründung.

Der Angeklagte, ein 34-jährige Nigerianer mit dem Spitznamen "Lucky", der wegen des Todes angeklagt worden war, wurde rechtskräftig in eine Anstalt für abnorme RechtsbrecherInnen eingewiesen.

Auf Grund eines Aufenthaltsverbots war er am 2. Mai 2005 in Schubhaft genommen worden. Während eines Kartenspiels ging er auf seine Mithäftlinge mit einem Messer des Essbestecks los und stach mehrere dutzende Male auf einen polnischen Mithäftling ein. Dieser erlag seinen Verletzungen.

Zwei Beamte, die nachsehen kamen, wagten sich allerdings nicht in die Zelle, da sie der bewaffnete Mann bedrohte, sobald sie näher kamen. Eine Einheit der WEGA überwältigte den Mann mehr als 20 Minuten nach der Tat.



 
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