Schubhaftbedingungen

[Dokumentation] Der Menschenrechtsbeirat hat im September 2005 einen Bericht verfasst, der sich mit den Haftbedingungen in den Anhaltezentren der Sicherheitsbehörden befasst.

Bericht des Menschenrechtsbeirates über die Haftbedingungen in Anhaltezentren der Sicherheitsbehörde (pdf, 301 KB), http://www.menschenrechtsbeirat.at

Seit Ende der 80er-Jahre kam es infolge politischer und wirtschaftlicher Konflikte in den verschiedensten Ländern zu einem enormen Anstieg von Flucht- und Migrationsbewegungen in Richtung Westeuropa und somit auch nach Österreich.

Im Zuge dessen kam es auch zu einem deutlich spürbaren Anstieg fremdenpolizeilicher Amtshandlungen und von so genannten Schubhaften, die bis zu 6 Monate dauern können. In diesem Zusammenhang gilt es die Schwierigkeit zu bewältigen, dass die Schubhaft - welche nur zur Sicherung der persönlichen Anwesenheit dient - in historisch gewachsenen "Gefängnissen" vollzogen wird und nicht in Gebäuden, welche speziell für diesen Zweck konzipiert wurden.

Daraus resultierend kommt dem BMI und den nachgeordneten Dienststellen eine sehr hohe Verantwortung zu, für die dem reinen Sicherungszweck und ohne Strafcharakter dienenden Anhaltungen entsprechende Standards zu gewährleisten.
Da der MRB vornehmlich auch die Aufgabe hat, die Anhaltebedingungen in den einzelnen Dienststellen zu beobachten, haben sich die Kommissionen des Beirats schwergewichtig auch dieser Thematik gewidmet. Aufgrund ihrer Berichte hat der MRB mehrere Empfehlungen an den BMI gerichtet.

Dabei hat sich herausgestellt, dass es zweckmäßig wäre, den status quo der Anhaltebedingungen in den einzelnen Dienststellen zu erheben und sodann den Versuch zu unternehmen, den zukünftigen Beurteilungen einheitliche Haftstandards zugrunde zu legen.

Im Oktober 2002 wurde dem MRB seitens der Kommissionen ein Katalog von ausgewählten Mindeststandards für Anhaltebedingungen übermittelt. Die Kommissionen ersuchten den Beirat, sich damit zu befassen und ihn als neue Grundlage für menschenrechtliche Beurteilungen zu beschließen. In weiterer Folge wurde der Wunsch geäußert, diesen Katalog dem BMI zur Kenntnis zu bringen und konsequent die entsprechenden Änderungen der einschlägigen Bestimmungen einzufordern und voranzutreiben.

In seiner Sitzung vom 3. Dezember 2002 kam der MRB überein, eine fundierte Überarbeitung der Haftstandards durch eine Arbeitsgruppe des Beirates vorzunehmen, deren Ergebnis nun vorliegt. Behandelt werden die Bereiche Anhaltebedingungen, (Lage, Größe, Ausstattung und Zustand der Zelle, Belüftung, Lichtverhältnisse, Selbstgefährdung, sanitäre Einrichtungen), Bekleidung, Beschäftigungsmöglichkeiten, Bewegung im Freien, Verpflegung, Rauchen, Körperpflege (Duschmöglichkeiten, Toilette, Versorgung mit Hygieneartikeln), sowie der Kontakt nach außen (Verständigungsmöglichkeiten, Beiziehung von DolmetscherInnen, Beiziehung von Rechtsbeiständen, Telefongespräche, Briefverkehr und Besuche).

Zu sämtlichen Punkten wurden sowohl die Regelungslage in Österreich als auch internationale Empfehlungen und Entwicklungsperspektiven aufgearbeitet. Im Abschnitt V., Anhang D, wird lediglich auf bereits vom MRB erstellte, für die Anhaltung von Menschen relevante Berichte verwiesen.

In erster Linie soll der Katalog den Kommissionen des MRB eine Orientierung bei ihren Besuchen bieten. Der Bericht wird nach Änderungen, seien sie gesetzlicher Natur, dem Erkennen neuer Problembereiche, neu entwickelter Perspektiven etc., oder durch die Ergänzung des Punktes "Internationale Standards" oder der Einbeziehung aktueller Literatur, mindestens aber einmal jährlich aktualisiert .



 
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