Thema:Demokratie und Recht
CPT: Österreichbericht 04
[Dokumentation] Bericht des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) an die österreichische Regierung über seinen Besuch in Österreich vom 14. bis 23. April 2004. Veröffentlicht am 21. Juli 2005.
Der vollständige Österreich-Bericht 04 des CPT (pdf, 601 KB)
Zusammenfassung
Im Zuge des Besuches im Jahre 2004 erhielt die Delegation eine beachtliche Zahl von Behauptungen der körperlichen Misshandlung von Personen, die unter dem Verdacht einer strafbaren Handlung von der Polizei festgenommenen worden waren. Die überwiegende Anzahl aller dieser Behauptungen kam von Personen, die in Linz und Umgebung festgenommen worden waren. Die Behauptungen bezogen sich sowohl auf die Zeit der Festnahme als auch der nachfolgenden Befragung, wobei anscheinend das Risiko der Misshandlung von einer Straftat verdächtigen Personen, die nicht sofort gestanden, besonders hoch war.Die Formen der behaupteten körperlichen Misshandlung betrafen Ohrfeigen, Faustschläge, Tritte, Schläge auf den Kopf mit einem Telefonbuch, langfristiges und enges Anlegen von Handschellen und der kombinierte Gebrauch von miteinander verbundenen Hand- und Fußschellen für längere Zeit. Ein besonderes Anliegen des CPT sind die Behauptungen, die von einer Zahl von jugendlichen Festgenommenen – manche erst 14 Jahre alt - über körperliche Misshandlung und Drohungen zur Erlangung von Geständnissen vorgebracht wurden.
In dem Bericht über die Besuche im Jahre 1999 hat CPT festgehalten, dass einige Verbesserungen in Bezug auf die Behandlung von Personen, die von der Polizei inhaftiert wurden, vorlagen. In ihrer Stellungnahme zu diesem Bericht haben sich die österreichischen Behörden auf eine Zahl positiver Maßnahmen, die zur Bekämpfung von Misshandlung durch die Polizei ergriffen wurden, berufen. Diese Maßnahmen umfassten die erhöhte Betonung der Menschenrechte als Teil der Berufsausbildung von gesetzlichen Vollzugsbeamten, die Einrichtung eines Menschenrechtsbeirates und der Beschluss neuer Vorschriften zur Untersuchung von Beschwerden gegen Polizeibeamte wegen Misshandlungen.
Leider weist die Information, die während des Besuches im Jahr 2004 erlangt wurde, darauf hin, dass die Situation stagniert anstatt sich zu verbessern. Dies hebt die Notwendigkeit für die österreichischen Behörden, größere Sorgfalt auf diesem Gebiet aufzubringen, besonders hervor. CPT hat die österreichischen Behörden aufgerufen, ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Misshandlung durch die Polizei wesentlich zu verstärken. Vorgesetzte Polizeiorgane sollten verpflichtet sein, ihren Mitarbeitern die klare Botschaft zu vermitteln, dass die Misshandlung von festgenommenen Personen nicht akzeptabel und Gegenstand strenger Sanktionen ist.
Eher positiver als bei den früheren Besuchen ist festzustellen, dass kaum irgendwelche Behauptungen über körperliche Misshandlung durch Organe zur Überwachung der Haftbereiche der vier besuchten Polizeilanhaltezentren vorlagen. Es wurde jedoch eine geringe Anzahl von Behauptungen schroffen Verhaltens (einschließlich fremdenfeindlicher oder rassistischer Bemerkungen) durch bestimmte Organe in Bezug auf angehaltene Ausländer gehört. Zusätzlich vernahm die Delegation eine Zahl von Aussagen solcher Personen, die sich auf die Anwendung willkürlicher Sanktionen und unzulässigen Zwanges bezogen.
Weiter hat die CPT im Lichte einer besonderen im PAZ in Linz erhaltenen Information empfohlen, dass die österreichischen Behörden angemessene Weisungen hinsichtlich der Überwachung angehaltener Personen, die eine Gefahr für sich selbst und andere darstellen erlässt.
In Berichten über frühere Besuche hat CPT betont, dass formelle Garantien gegen Misshandlung allen Gruppen von Menschen von Anbeginn des Freiheitsentzuges zur Verfügung stehen sollten. Soweit es sich um die Rechte zur Benachrichtigung von der Haft und den Zugang zu einem Arzt handelt, hat der Besuch im Jahr 2004 keine besonderen Probleme ans Licht gebracht.
In Bezug auf das Recht auf Zugang zu einem Anwalt hat CPT die Einführung einer neuen Bestimmung, die dieses Recht Personen in Polizeigewahrsam zuerkennt, begrüßt. Dennoch hat der Besuch im Jahr 2004 gezeigt, dass diese Bestimmungen nicht vollständig die vom Komitee vertretenen Standards erfüllen. Das CPT hat empfohlen, dass die österreichischen Behörden Maßnahmen trifft, um sicherzustellen dass das Recht, mit einem Anwalt vertraulich zu sprechen und sich von einem Anwalt während der Einvernahmen vertreten zu lassen, Personen unter Freiheitsentzug niemals gänzlich verweigert wird. Außerdem sollte dringlich ein ausgereiftes und ordnungsgemäß dotiertes System der Verfahrenshilfe für in Polizeigewahrsam befindliche Personen, die nicht in der Lage sind, einen Anwalt zu bezahlen, entwickelt werden, das von Beginn des Polizeigewahrsams an Anwendung zu finden hat.
Besondere Aufmerksamkeit wurde in dem Bericht der Anwendung von besonderem Schutz für junge Personen gewidmet, die in Verbindung mit Straftaten festgenommen wurden. CPT hat empfohlen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass solche Personen ohne die Unterstützung durch eine anwesenden Vertrauensperson und/oder einen Anwalt keine Aussagen machen oder Schriftstücke unterschreiben, die sich auf die Tat beziehen, derer sie verdächtig sind. Außerdem sollte eine gesonderte Fassung des Personen in Polizeigewahrsam zur Verfügung gestellten Informationsformulars entwickelt werden, welche die Sonderstellung von angehaltenen Jugendlichen und jungen Menschen darlegt und sollte dieses allen in Gewahrsam genommenen Personen ausgefolgt werden.
Die CPT Delegation besuchte vier Polizeianhaltezentren in Wien-Hernalser Gürtel, Innsbruck, Linz und Wels und konzentrierte sich auf die Situation von Schubhäftlingen. Die materiellen Bedingungen der Anhaltungen waren im PAZ Wels gut, ließen aber in den anderen Zentren zu wünschen übrig. Vor allem in Bezug auf das Regime, unter welchem Ausländer angehalten wurden, waren sie gänzlich inakzeptabel. Zugegebenermaßen war die Einführung von offenen Einheiten in Innsbruck, Linz und Wels ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch profitierte nur ein kleiner Teil von Ausländern, die in Innsbruck und Linz angehalten wurden, von dem offenen System. CPT hat die österreichischen Behörden aufgefordert, dringlich die Anhaltungssysteme in allen Polizeianhaltungszentren, die Ausländer nach der Fremdengesetzgebung anhalten, zu überprüfen. Was insbesondere Wien-Hernalser Gürtel betrifft, so sollte dort dringend eine offene Systemeinheit eingerichtet werden.
Die Personalsituation in den besuchten Polizeianhaltezentren – mit der bemerkenswerten Ausnahme der Einrichtung in Wels - ließ eine Menge zu wünschen übrig. Die Personalausstattung war unzureichend und das vorhandene Personal erhielt wenig spezielle Ausbildung für seine Aufgaben. CPT hat empfohlen, dass die österreichischen Behörden Maßnahmen zur Erhöhung des Niveaus des Personals ergreifen und sich bemühen, die Möglichkeiten zur Ausbildung (einschließlich Sprachausbildung) zu erhöhen.
Das CPT hat auch einige spezielle Themen betreffend medizinische Betreuung angesprochen. Vor allem hat das Komitee die österreichischen Behörden aufgefordert, Maßnahmen zur Einstellung wenigstens einer voll qualifizierten Krankenschwester am Hernalser Gürtel zu ergreifen und die regelmäßige Betreuung durch eine voll qualifizierte Krankenschwester in den restlichen PAZ zu organisieren. Andere Empfehlungen betreffen die Überwachung der Vertraulichkeit der medizinischen Information und die Verfügbarkeit von professionellen psychiatrischen und psychologischen Diensten für Ausländer.
Eine Zahl von Empfehlungen und Kommentaren wurden über andere Themen in den PAZ (Disziplin und Absonderung; Information und Unterstützung ausländischer Angehaltener; Kontakt mit der Außenwelt) gemacht. Vor allem hat das Komitee empfohlen, erhöhte Bemühungen zu setzen, um sicherzustellen, dass ausländische Häftlinge ordnungsgemäß über den Stand ihres Verfahrens unterrichtet werden. In diesem Zusammenhang hat CPT betont, dass der Umstand, dass auswärtige Institutionen vertraglich verpflichtet wurden, den ausländischen Häftlingen zu helfen den Staat nicht von seiner Verpflichtung zur Bereitstellung von Information und zur Unterstützung solcher Personen befreit.
Allgemein hat CPT einmal mehr betont, dass Personen, die für eine langen Zeitraum unter der Fremdengesetzgebung festgehalten werden, in speziell für diese Zwecke gestalteten Zentren untergebracht werden sollten, die die notwendigen Voraussetzungen und ein angemessenes Regime für ihren gesetzlichen Status zur Verfügung stellen und mit entsprechend qualifiziertem Personal ausgestattet sind. Folglich hat das Komitee die österreichischen Behörden aufgefordert, der Einrichtung von Unterbringungsstätten, die für die Anhaltung von Ausländern, denen nach ausländischer Rechtsordnung die Freiheit entzogen ist, geeignet sind, besondere Dringlichkeit zu verleihen.
Im Bericht über den Besuch 1999 hat CPT festgestellt, dass die Bedingungen der Unterbringung in den besuchten Polizeikommissariaten insgesamt einem guten Standard entsprachen. Leider war die Bewertung aufgrund des Besuches 2004 weniger günstig. Die Bedingungen der Anhaltung im Kriminalpolizeilichen Hauptquartier Ost (KK Ost) in Wien, waren in vieler Hinsicht unangemessen (schlechter Erhaltungszustand, eingeschränkter Zugang zu Tageslicht, keine systematische Versorgung mit Matratzen und Decken für angehaltenen Personen). Außerdem zeigten sich bei dem relativ neuen Haftbereich im Kriminalpolizeilichen Hauptquartier West (KK West) in Wien zahlreiche Konstruktionsfehler; insbesondere hatten die Zellen kleine Fenster, die nur eine geringe Menge natürliches Licht durchließen. Von den österreichischen Behörden wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um einigen der wahrgenommenen Unzulänglichkeiten abzuhelfen.







