Thema:Demokratie und Recht

Lebensgefährliche Abschiebung

[Redaktion] Eine tödliche Paninkreaktion löste die versuchte Abschiebung bei einem mongolischen Asylwerber aus. PolizistInnen hatten ihn um fünf Uhr früh aus dem Bett geschreckt. Ohen die Flüchtlingsbetreuung zu verständigen.

Dossier Schubhaft

In einer Flüchtlingsunterkunft in Reichenau an der Rax ist es erneut zu einem lebensgefährlichen Zwischenfall bei einer versuchten Abschiebung gekommen. Ein mongolischer Asylwerber ist aus einem Fenster in zehn Meter Höhe gestürzt und schwebt in Lebensgefahr.

Polizei schreckte Flüchtling aus Bett

Nach Angaben der Austria Presse Agentur schreckten die Polizisten die Flüchtlingsfamilie um 5.00 Uhr aus dem Bett ihrer Flüchtlingsunterkunft. Der Familienvater sei in Panik geraten und habe versucht aus dem 10 Meter hohen Fenster zu flüchten, werden Beamte zitiert. Fakt ist jedenfalls, dass er aus dem Fenster stürtzte und sich schwere Verletzungen zuzog.

Asylwerber schwebt in Lebensgefahr

Seitdem schwebt der Mann in Lebensgefahr und wird auf der Intensivstation des AKH in Wien betreut. Seine Frau und sein 15-jähriger Sohn stehen unter Schock und werden ebenfalls im Krankenhaus betreut.

Wildwestmethoden der Polizei

Solche Festnahmen werden üblicherweise zu nachtschlafenr Zeit durchgeführt, um die Flüchtlinge in geschocktem Zustand ohne großen Widerstand abschieben zu können. So wurde auch diese Festnahme ohne Absprache mit FlüchtlingsbetreuerInnen geplant und durchgefürht. Viele Flüchtlinge haben in ihrem Herkunftsland gelernt, kein Vertrauen Uniformiert zu haben. Dennoch führt die Polizei Abschiebungen oft mit vermumten und schwer bewaffneten BeamtInnen durch.

Polizei: "Reaktion nicht vorhersehbar"

Im Landespolizeikommando erklärt man, "es sei nicht vorherzusehen gewesen, dass der Mann in Panik gerate. Das decke sich nicht mit den Erfahrungen, die man mit ähnlichen Situationen gemacht habe."

Dublin

Der Asylwerber hätte nicht in die Mongolei abgeschoben werden sollen. Er und seine Familie hatten Anspruch auf die Abwicklung des Asylverfahrens in Ungarn. Die Familie hat dort einen Asylantrag gestellt, bevor sie nach Österreich kam. Und nach dem so genannten Dublin-Abkommen hat das EU-Land den Asylantrag zu bearbeiten, wo er zuerst gestellt wurde.



 
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