Thema:Demokratie und Recht

Keine Gitter für Flüchtlinge

[SOS Mitmensch] Heute Dienstag machten MenschenrechtsbeobachterInnen auf die Situation von Folterüberlebenden, Minderjährigen, Ehepartnern in österreichischer Polizeihaft aufmerksam. In einem Käfig vor dem Polizeianhaltezentrum Hernals wurden "Über-Lebensgeschichten" von Menschen sichtbar, deren Schicksal es "offiziell" nicht gibt.


Bild: Mario Lang

Was MenschenrechtsbeobachterInnen sagen?

„As for the regime under which foreign nationals were held, it remained totally unacceptable“. („Das System der Anhaltung von AusländerInnen ist nach wie vor völlig inakzeptabel.“) Anti-Folterkomitee des Euorparates im letzten Bericht über Österreich.

„Der Vollzug der Polizeihaft ist in Österreich nach wie vor menschenrechtlich fragwürdig, in Teilen nicht menschenrechtskonform.“ (Menschenrechtsbeirat im Innenministerium)

In Polizeihaft finden sich schlechtere Bedingungen als in Strafhaft, obwohl Zweck der Inhaftierung nicht die Bestrafung, sondern die Sicherung eines Verwaltungsverfahrens ist.

Was bedeutet Polizeihaft für die Betroffenen?

  • Die Dauer der Polizeihaft wurde auf 10 Monate verlängert.
  • Besuche sind nur einmal wöchentlich erlaubt. Beeinträchtigung des sozialen und Familien-Leben. Bis hin zum Jobverlust (Schubhaft wird auch zur Identitätsfeststellung oder als „Disziplinierungsmaßnahme“ verhängt).
  • „Nur zweimal dürfen sich die Menschen duschen, und nach sechs Minuten schalten sie das Warmwasser ab. Man hat nur ein paar Minuten zum Duschen und Rasieren; und rasieren und duschen in dieser Zeit, ich weiß nicht wie das geht“ (ein Schubhaftbetreuer erzählt ).
  • 6 Personen haben meist weniger als 30 m2, 8 Personen weniger als 40 m2 zur Verfügung.
  • Ein Mal pro Tag können die engen Hafträumlichkeiten theoretisch für eine Stunde Hofgang verlassen werden. Dies wird jedoch nicht garantiert.
  • Die Hygiene lässt zu wünschen übrig. Oft beklagen Häftlinge, dass ihnen als Reinigungsmaterial lediglich ein Eimer, Wasser und eine Bürste überlassen wird. Persönliche Hygieneartikel wie Zahnbürsten, Rasierer und Monatsbinden werden nicht generell bereitgestellt.
  • Die Gesundheitsversorgung wurde von MenschenrechtsbeobachterInnen wiederholt kritisiert. Immer wieder dringen Fälle an die Öffentlichkeit, wo das System der Gesundheitsversorgung völlig versagt hat. (Bakary – Schädelbasisbruch übersehen, Ceesay – Alle Anzeichen von Verdursten übersehen, auch Gewichtsverlust von 20 %)
  • Auch Traumatisierte, Schwangere, Minderjährige und Säuglinge werden in Polizeihaft genommen. Frauen haben de facto keinen Anspruch auf weibliche Gynäkologen.
  • Folterüberlebende drohen in Polizeihaft retraumatisiert zu werden. Es war allen klar, warum Menschen nach dem Tsunami Angst vor dem Meer hatten und vermieden , an den Strand zurückzukehren.. Schwer Traumatisierte in Polizeihaft zu sperren ist wie jemanden, der auf Linden allergisch ist, unter einen Lindenbaum zu setzen.
  • Männer, die gemeinsam mit ihren Familien kommen, werden von ihrer Frau und ihren Kindern getrennt und in Polizeihaft genommen, während Frauen und minderjährige Kinder allein in der Grundversorgung zurückbleiben.
  • Schwerkranke und traumatisierte Personen erhalten im Gegensatz zu früher keine Chance mehr ihr Verfahren in Österreich durchführen zu können, sondern werden in Länder abgeschoben, in denen eine Therapie traumatisierter Personen nicht stattfindet.
  • Ehepartner von Österreicherinnen werden abgeschoben, die Kosten dem österreichischen Partner verrechnet, nur um in ihrem Heimatland wieder die nunmehr legale Einreise beantragen zu können, um dann wieder wie zuvor ihre Ehe führen zu können.
  • Verfassungsgerichtshof verlangt Einzelfallprüfung Vergangene Woche hat der Verfassungsgerichtshof erkannt, dass die Zulässigkeit der Schubhaft im Einzelfall und nicht aufgrund allgemeiner Sachverhalte geprüft werden muss. Damit diese rechtsstaatliche Sicherung kein totes Recht darstellt, ist eine Verfahrenshilfe analog zu anderen Rechtsbereichen nötig.

    Nur wenn Flüchtlinge de facto Zugang zum Recht haben, ist die geforderte Einzelfallprüfung ein ausreichendes rechtsstaatliches Sicherheitsnetz. Wenn die Durchsetzung des Rechts am mangelnden Zugang scheitert, ist die Einzelfallprüfung totes Recht.



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