20 Fragen & Antworten - Wahlrecht und Pass Egal Wahl am 10. Oktober
Was ist die Pass Egal Wahl? |
Mehr als eine Million Menschen in Österreich sind von Wahlen ausgeschlossen, weil sie den „falschen“ Pass haben. Doch Demokratie lebt von Beteiligung, nicht von Ausschluss. Daher wird SOS Mitmensch gemeinsam mit KooperationspartnerInnen am 10. Oktober in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt Wahllokale öffnen, in denen alle, unabhängig von ihrem Pass, ihre Stimme abgeben können. Zur Abstimmung stehen alle Parteien, die österreichweit zur Nationalratswahl antreten. Wir wollen damit ein starkes Zeichen gegen den Ausschluss von immer mehr Menschen von demokratischer Beteiligung setzen.
Infos zur Pass Egal Wahl 2015: hier klicken Infos zur Pass Egal Wahl 2013: hier klicken |
Wer kann an der Pass Egal Wahl 2017 teilnehmen? |
Es sind alle unabhängig von ihrem Pass stimmberechtigt, die über 16 Jahre alt sind und in Österreich ihren Lebensmittelpunkt haben. Wer mit österreichischem Pass eine Solidaritätsstimme abgeben und sich für mehr Demokratie einsetzen will, ist ebenfalls herzlich eingeladen. Bitte zur Wahl einen Pass oder Personalausweis mitbringen. |
Wo und wann kann in einem Pass Egal-Wahllokal abgestimmt werden? |
WIEN: Dienstag, 10. Oktober 2017, 15 bis 20 Uhr am Heldenplatz, Erzherzog Karl Reiterdenkmal, 1010 Wien (Nähe U2/U3 Volkstheater), Veranstalter: SOS Mitmensch Detailablauf: 14.55 Uhr - Eröffnung der Wahl 15.00 Uhr –Dirk Stermann, Sabine Gruber, Carolin Pienkos, Cornelius Obonya, Drew Sarich und Ann Mandrella kommen zur Stimmabgabe 17.30 Live-Auftritt Eloui 18.00 Live-Auftritt Daniel Serrano 19.00 Live-Auftritt Hor 29. Novembar 19.30 Live-Auftritt Mika Vember und Matti Winkler 20.00 Uhr - Wahlschluss und Start der Stimmauszählung ca. 22.00 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
GRAZ: Dienstag, 10. Oktober 2017, 15 bis 19 Uhr, Mariahilferplatz, 8020 Graz, Veranstalter: ZEBRA
LINZ: Dienstag, 10. Oktober 2017, 15 bis 19 Uhr, voraussichtlich Martin Luther Platz, Veranstalter: SOS Menschenrechte, migrare, Arcobaleno
SALZBURG: Dienstag, 10. Oktober 2017, 14 bis 20 Uhr Rainerstraße 27, 5020 Salzburg (im Vereinslokal von Verein Viele), Veranstalter: Verein Viele
INNSBRUCK: Dienstag, 10. Oktober 2017, 15 bis 20 Uhr, voraussichtlich Maria-Theresien-Straße, Veranstalter: Plattform Rechtsberatung
KLAGENFURT: Dienstag, 10. Oktober 2017, voraussichtlich 15 bis 20 Uhr, Volxhaus, Südbahngürtel 24, 9020 Klagenfurt, Veranstalter: Volxhaus |
Wie kann die Pass Egal Wahl unterstützt werden? |
WÄHLEN GEHEN: Am 10. Oktober zu den Pass Egal-Wahllokalen kommen und die Stimme abgeben. Die Stimmen werden im Anschluss ausgezählt und das Wahlergebnis wird bekanntgegeben. MITMOBILISIEREN: Freundinnen und Freunde, Verwandte und Bekannte über die Pass Egal Wahl informieren und gemeinsam mit ihnen zur Wahl gehen. EHRENAMTLICH MITHELFEN: SOS Mitmensch freut sich über ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die uns in Wien bei Mobilisierungsaktionen im Vorfeld der Pass Egal Wahl und/oder am Wahltag unterstützen wollen. Unterstützungsangebote in den anderen Städten leiten wir gerne an die jeweiligen Kooperationspartner weiter. Bitte ein E-Mail an [email protected] |
Wer steckt hinter der Pass Egal Wahl? |
Die Pass Egal Wahl ist eine Initiative von SOS Mitmensch, und wird 2017 gemeinsam mit folgenden Kooperationspartnern durchgeführt: ZEBRA (Graz), SOS Menschenrechte, migrare und Arcobaleno (Linz), Verein Viele (Salzburg), Plattform Rechtsberatung (Innsbruck), Volxhaus (Klagenfurt).
Unterstützt wird die Wahl darüber hinaus von zahlreichen Personen, die sich für mehr Demokratie einsetzen.
Auf den Pass Egal Wahl-Plakaten sind vom Wahlausschluss betroffene Menschen mit Pässen aus der Schweiz, Italien, Bulgarien, Türkei, Gambia, Ungarn, Rumänien, Afghanistan und Deutschland zu sehen sowie eine staatenlose Person. |
Warum gibt es die Pass Egal Wahl? |
Für das Leben in einem Land und für das Funktionieren eines Landes sind alle Menschen entscheidend, die in diesem Land leben. Doch inzwischen ist bereits mehr als jede siebente Person, die in Österreich lebt, von demokratischer Beteiligung ausgeschlossen, weil sie den „falschen“ Pass hat. Das führt zu einer enormen und stetig wachsenden Demokratiekluft und fördert Entfremdung. Mit der Pass Egal Wahl setzen wir ein Zeichen für ein demokratischeres Österreich.
Statistik Austria zufolge lebten am 1. Jänner 2017 insgesamt 1.341.930 Personen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft in Österreich. Davon sind 1.109.286 Personen über 16 Jahre alt, und wären damit im wahlberechtigten Alter. Das entspricht einem Anteil von 15 Prozent an der Gesamtbevölkerung im wahlberechtigten Alter. Etwa 60 Prozent der Betroffenen lebt schon seit mindestens 5 Jahren in Österreich (und der Großteil davon wiederum länger als 10 Jahre). |
Was fordert SOS Mitmensch in Punkto Wahlrecht? |
Wer in Österreich lebt, soll in Österreich mitbestimmen dürfen. Konkret fordern wir, dass alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, nach spätestens drei Jahren das aktive und passive Wahlrecht erhalten.
Wie auch schon jetzt bei österreichischen StaatsbürgerInnen der Fall, sollen Personen, die staatsgefährdende Aktivitäten setzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen werden können. Darüber hinaus soll es jedoch nicht mehr weiter einen Ausschluss von weiten Teilen der Wohnbevölkerung von demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten geben. Schon gar nicht darf, so wie es jetzt aufgrund der restriktiven Einbürgerungsbestimmungen der Fall ist, ein zu niedriges Einkommen zum Ausschluss von der Demokratie führen. |
Soll jeder, der auch nur einen Tag in Österreich verbringt, in Österreich wählen können? |
Nein. Es sollten jene Menschen über die politische Zukunft eines Landes mitentscheiden, die dort ihren Lebensmittelpunkt haben und die genügend Zeit hatten, sich mit den Lebensbedingungen und der politischen Situation vertraut zu machen. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, spätestens nach drei Jahren Lebensmittelpunkt in Österreich das volle kommunale und nationale Wahlrecht zu verleihen. |
Aber würde ein Wahlrecht für NichtstaatsbürgerInnen denn nicht ein „Wähleraustausch“ sein? |
Nein. Niemandem würde deshalb das Wahlrecht entzogen werden, niemand würde deshalb „ausgetauscht“ werden. Stattfinden würde eine Ergänzung der Wählerschaft um die Menschen, die bereits ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, aber keinen österreichischen Pass besitzen. |
Aber könnten NichtösterreicherInnen denn nicht mit ihrer Stimme in Österreich Böses tun? |
Die Menschen, die hier leben, aber keinen österreichischen Pass haben, sind keine Feinde, sondern Personen, die ihre Zukunft positiv gestalten wollen. Manche werden, wie Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft auch, für Populismus oder Extremismus anfällig sein. Aber wie für österreichische StaatsbürgerInnen auch, gilt, dass wer gerichtlich wegen staatsfeindlicher Handlungen oder anderer schwerer Verbrechen verurteilt wird, von Wahlen ausgeschlossen werden kann.
Die große Masse der Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft ist jedoch längst ein wichtiger Bestandteil Österreichs und sollte daher auch integraler Bestandteil unserer Demokratie sein. Denn Demokratie lebt von Beteiligung, nicht von Ausschluss. |
Würden bei einem Wahlrecht für NichtösterreicherInnen auch TerroristInnen wählen dürfen? |
Österreichische Gerichte können schon jetzt Menschen, die zu einer mehr als 5-jährigen Haftstrafe verurteilt werden, das Wahlrecht für die Dauer dieser Strafe entziehen. Bei Delikten wie Landesverrat, NS-Wiederbetätigung oder Terrorismus ist das bereits ab einer 1-jährigen Haftstrafe möglich. |
Wer darf derzeit in Österreich wählen? Und wer nicht? |
In Österreich haben alle, die mindestens 16 Jahre alt sind, das aktive Wahlrecht bei politischen Wahlen. Allerdings ist das Wahlrecht auf jene Menschen beschränkt, die die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Ausnahmen gibt es für EU-BürgerInnen bei Kommunalwahlen: Diese haben in allen Bundesländern, außer in Wien, bei Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben sowohl das aktive als auch passive Wahlrecht. In Wien lebende EU-BürgerInnen dürfen nur an Bezirksvertretungswahlen teilnehmen. |
Wie hat sich das Wahlrecht entwickelt? |
Die Geschichte des österreichischen Wahlrechts ist die einer langsamen und schrittweisen Demokratisierung. Jede Ausweitung des Wahlrechts musste hart erkämpft werden. Lange Zeit wurden Menschen, die nicht genug besaßen oder verdienten vom Wahlrecht ausgeschlossen. Ebenso waren lange Zeit Frauen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Erst 1918 erlangten Frauen das allgemeine und gleiche Wahlrecht. Im Jahr 2007 wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.
Entgegen dieser Geschichte einer zunehmenden Gleichberechtigung und Demokratisierung, steigt in den letzten Jahren wieder der Anteil der Menschen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Der wachsende Anteil an Menschen, die ausgeschlossen sind, hängt mit zwei Faktoren zusammen: Zum einen der strikten Koppelung des Wahlrechts an die Staatsbürgerschaft und zum anderen den extrem hohen rechtlichen und finanziellen Hürden zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Wer etwa ein zu niedriges Einkommen hat oder eine zu niedrige Pension bezieht, bleibt von der Einbürgerung und damit auch von demokratischen Rechten ausgeschlossen – oftmals ein Leben lang.
Über die Hintertüre der strengen Einbürgerungsbestimmungen hat sich somit wieder etwas eingeschlichen, was eigentlich überwunden geglaubt war: der Ausschluss von Menschen mit keinem oder geringem Einkommen vom Wahlrecht. |
Was haben die Einbürgerungsbestimmungen mit dem Wahlrecht zu tun? |
So lange das Wahlrecht in Österreich auf fast allen Ebenen an die österreichische Staatsbürgerschaft gekoppelt ist, ist das Einbürgerungsrecht die zentrale Hürde zum Recht auf demokratische Mitbestimmung. Wer die extrem restriktiven Bedingungen für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht erfüllt, bleibt auch vom Wahlrecht ausgeschlossen. Wer etwa ein zu niedriges Einkommen hat oder eine zu niedrige Pension bezieht, bleibt von der Einbürgerung und damit auch von demokratischen Rechten ausgeschlossen – oftmals ein Leben lang. |
Wie wird man österreichische Staatsbürgerin? |
Das Konzept Staatsbürgerschaft baut in Österreich noch immer weitgehend auf dem Abstammungsprinzip – auch „ius sanguinis“ oder „Blutrecht“ genannt – auf. Nach dieser Logik wird man nicht als Österreicher bzw. Österreicherin gesehen, weil man in Österreich geboren oder aufgewachsen ist, sondern weil die Eltern und deren Vorfahren bereits ÖsterreicherInnen waren.
Die Hürden zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind für alle, die nicht das richtige „Blut“ haben, extrem hoch. Wer in Österreich lebt, kann den Antrag erst nach 6 bis 10-jährigem durchgehendem Aufenthalt stellen. Darüber hinaus müssen gute Deutschkenntnisse, Unbescholtenheit, ein positiver Staatsbürgerschaftstest und ein Mindesteinkommen nachgewiesen werden.
Aufgrund dieses Mindesteinkommens fallen insbesondere Teilzeitbeschäftigte oftmals komplett durch das Staatsbürgerschaftsraster. Es gibt aber auch viele Berufssparten, wo selbst eine Vollzeitbeschäftigung nicht reicht, um das nötige Einkommen nachzuweisen. Vom Einkommensausschluss sind überproportional viele Frauen betroffen. Das gilt sogar für Menschen, die bereits seit 15, 20 oder noch mehr Jahren in Österreich leben.
Auch wer in Österreich geboren wurde und wessen Eltern keine ÖsterreicherInnen sind, hat kein bedingungsloses Anrecht auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Wer also beispielsweise dauerhaft ein zu geringes Einkommen oder eine zu geringe Pension bezieht, kann für den Rest des Lebens nicht ÖsterreicherIn werden und bleibt dauerhaft von demokratischen Grundrechten ausgeschlossen! |
Was fordert SOS Mitmensch in Punkto realitätsnahe Einbürgerungsbedingungen? |
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Wie sieht der internationale Vergleich in Sachen Wahlrecht und Einbürgerung aus? |
Sowohl beim Wahlrecht als auch beim Einbürgerungsrecht gehört Österreich zu den restriktivsten EU-Staaten.
In den meisten EU-Ländern dürfen nicht nur EU-BürgerInnen, sondern auch Drittstaatsangehörige zumindest bei Kommunalwahlen mitwählen. Darüber hinaus dürfen in einigen EU-Ländern Nicht-StaatsbürgerInnen auch an Regionalwahlen teilnehmen.
Internationales Vorbild bezüglich eines inklusiven Wahlrechts ist das Nicht-EU-Land Neuseeland: Dort dürfen AusländerInnen nach einem Jahr durchgehendem Aufenthalt auf allen Ebenen wählen.
Auch in einigen anderen Ländern wie Chile und Uruguay haben Nicht-StaatsbürgerInnen nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer (in diesen Fällen 5 bzw. 8 Jahre) die Möglichkeit, auf nationaler Ebene mitzuwählen.
Fast alle EU-Länder haben deutlich höhere Einbürgerungsquoten als Österreich. Spitzenreiter war 2015 Schweden, wo 6,7% der dort lebenden Nicht-Staatsangehörigen pro Jahr eingebürgert wurden. Deutschland findet sich mit seinen 1,5% schon im untersten Drittel und ist dennoch weit vor Österreich, das nur ca. 0,7% der ansässigen Nicht-StaatsbürgerInnen pro Jahr einbürgert. |
Welche Partei würden Menschen ohne österreichischen Pass wählen? |
In Österreich gibt es dazu keine Zahlen. In Deutschland gab es 2013 durch den Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration eine Studie zum Wahlverhalten von NichtstaatsbürgerInnen. Ergebnis: Etwa die Hälfte der NichtstaatsbürgerInnen würde sich an Wahlen beteiligen. Was die Parteipräferenz betrifft, so hätte mit 27% die SPD die Nase vorne, dahinter kämen die Grünen mit 20% und die CDU mit 18% Stimmanteilen. Die Linkspartei käme auf 4% und die FDP auf 3%. Der Anteil der Unentschlossenen lag bei 28%.
Wie auch schon bei den Pass Egal Wahlen 2013 und 2015 werden wir auch dieses Mal wieder die Stimmen auszählen und ein Wahlergebnis bekanntgeben. |
Wie können das Wahlrecht und das Einbürgerungsrecht in Österreich geändert werden? |
Für eine Änderung des Wahlrechts bedarf es einer Verfassungsänderung. Diese kann nur durch eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erwirkt werden. Eventuell bedarf es auch einer Volksabstimmung. Es bräuchte also einen breiten Konsens darüber, dass der Arbeitskollege, die Nachbarin, der Freund, der Verwandte, der hier lebt, aber keine österreichische Staatsbürgerschaft hat, nicht nur Teil des Alltags, sondern auch Teil der Demokratie ist.
Demgegenüber lässt sich das Einbürgerungsrecht mittels einer einfachgesetzlichen Regelung ändern. Dazu braucht es der Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten im Parlament. |
Welche Entwicklungen gab es in Richtung eines inklusiveren Wahlrechts in Österreich in den vergangenen 15 Jahren? |
2002 versuchten Wiener SPÖ und Grüne, auf Bezirksebene Wahlrecht und Staatsbürgerschaft zu entkoppeln. Stattdessen sollten all jene Wiener abstimmen und kandidieren dürfen, die seit fünf Jahren durchgehend in der Bundeshauptstadt gemeldet sind.
2004 wurde dieser Versuch nach einer Beschwerde von ÖVP und FPÖ vom Verfassungsgerichtshof gestoppt. Letzterer entschied, das Ausländerwahlrecht bedürfe einer Verfassungsänderung auf Bundesebene. Zu der kam es jedoch bisher nicht - trotz mehrerer entsprechender grüner Anträge im Nationalrat.
2013 nahmen 5 Tage vor der offiziellen Nationalratswahl mehr als 600 Wählerinnen und Wähler mit Pässen aus 66 Ländern an der ersten Pass Egal Wahl am Wiener Minoritenplatz teil, um ein Zeichen gegen den bestehenden Demokratieausschluss zu setzen.
2015 fand am 6. Oktober am Friedrich Schmidt Platz in Wien erneut eine Pass Egal Wahl statt. Mehr als 1200 Menschen mit Pässen aus 75 Ländern setzten ein Zeichen für ein demokratischeres Wien und gegen den Ausschluss von Wienerinnen und Wienern von der Gemeinderatswahl.
2017 findet die Pass Egal Wahl am 10. Oktober nicht nur in Wien, sondern erstmals auch in den Landesshauptstädten Linz, Graz, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt statt. Die Pass Egal Wahl wird von einer Informations- und Mobilisierungskampagne begleitet. Unser Ziel ist, hier lebenden Menschen die Möglichkeit zu geben, den Wahlausschluss zu durchbrechen und bei der Pass Egal Wahl ihre Stimme abzugeben. Mit der Pass Egal Wahl zeigen wir, dass es etwas Positives ist, wenn sich hier lebende Menschen demokratisch einbringen wollen. |
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