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22. Apr. 2017

Demorecht: Protestpetition an Innenministerium und SPÖ-Klubobmann überreicht

SOS Mitmensch hat die von fast 20.000 Menschen unterzeichnete Protestpetition gegen die Einschränkung des Demonstrationsrechts einem Vertreter des Innenministeriums sowie SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder überreicht. Dabei wurden die massiven Kritikpunkte an der geplanten Gesetzesänderung dargelegt und auf die Gefahr von Demokratieabbau hingewiesen. Bei ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka hat SOS Mitmensch bisher keinen Termin für die Übergabe der Petition erhalten.

 

--> Protestpetition

 

Übergabe der Petition an SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder im Parlament

 

Übergabe an den Leiter der Abteilung, die im Innenministerium für den Vollzug des Versammlungsrechts zuständig ist.

 

Gefährlicher Demokratieabbau

„Demokratieabbau auch bereits in geringem Ausmaß ist eine gefährliche Sache. ÖVP und SPÖ planen mit der Änderung des Versammlungsgesetzes eine Reihe an kleinen, aber nichtsdestotrotz gefährlichen Schritten in Richtung Verengung der österreichischen Demokratie“, kritisiert Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch.

 

Verdrängungszonen schaffen Raum für Hetze

Als hochproblematisch stuft SOS Mitmensch etwa die geplanten weiträumigen „Schutzbereiche“ für Versammlungen von bis zu 150 Metern ein. Die Menschenrechtsorganisation betont, dass der Schutz von politischen Versammlungen wichtig sei, zugleich müsse es aber möglich sein, Gegenkundgebungen in unmittelbarer Nähe zu veranstalten, um etwa Zeichen gegen Hetzkundgebungen zu setzen. Die geplanten „Schutzbereiche“, die in Wahrheit Verdrängungszonen seien, würden aber genau das verhindern, so SOS Mitmensch.

 

Im Juni 2015 setzte in Wien Erdberg nicht nur SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak ein Zeichen gegen Anti-Asyl-Hetze...

 

Beispielfall: Anti-Asyl-Kundgebung der FPÖ

Als Beispielfall nennt SOS Mitmensch die Anti-Asyl-Kundgebung der FPÖ vom Juni 2015 vor dem Asylquartier in Wien Erdberg. Weniger als 20 Meter von der FPÖ-Kundgebung entfernt fand eine friedliche Gegenkundgebung statt, die den Asylsuchenden, die im Asylquartier untergebracht waren, signalisierte, dass viele Menschen mit Anti-Asyl-Hetze keinesfalls einverstanden seien. „Hätte es damals eine Verdrängungszone von 150 Metern gegeben, dann wären einzig und allein die Anti-Asyl-Agitatoren neben dem Asylquartier gestanden und die Gegenkundgebung wäre weit weg und für die verunsicherten BewohnerInnen des Asylquartiers nicht sichtbar gewesen“, kritisiert Pollak.

 

...es fand auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch eine größere Kundgebung statt, die sich mit den BewohnerInnen des Asylquartiers solidarisch zeigte. Mit dem neuen Versammlungsgesetz wäre das nicht mehr möglich.

 

Gefährlicher Verbotsparagraph

Als „diffus und gefährlich“ bezeichnet SOS Mitmensch den Paragraphen, mit dem die Teilnahme von „politisch tätigen Drittstaatsangehörigen“ an Demonstrationen, die „gegen außenpolitische Interessen verstoßen“, unterbunden werden soll. Demokratie lebe von Beteiligung und in Österreich lebende Drittstaatsangehörige sollten sich selbstverständlich am politischen Geschehen und an Versammlungen beteiligen können, betont die Menschenrechtsorganisation. „Der Verbots-Paragraph öffnet Regierungswillkür Tür und Tor. Denn wer bestimmt, was „außenpolitische Interessen“ sind und welche Tätigkeiten als „politische Tätigkeiten“ eingeordnet werden? Was werden etwa unter einer möglichen blau-schwarzen Regierung die „außenpolitischen Interessen“ sein?“, fragt SOS Mitmensch-Sprecher Pollak.

 

Mehr unangemeldete Demos

Auch die Ausdehnung der Demo-Anmeldesperre auf 48 bzw. 168 Stunden wird von SOS Mitmensch scharf kritisiert. In einigen Fällen werde es nicht mehr möglich sein, mit einer korrekt angemeldeten Demonstration kurzfristig auf gravierende Ereignisse zu reagieren, warnt die Menschenrechtsorganisation. Es werde notgedrungenermaßen zu mehr unangemeldeten Demonstrationen kommen, die sich in einem rechtlichen Graubereich bewegen. Eine vernünftige Politik würde versuchen, genau das zu vermeiden, so SOS Mitmensch.

 

Versammlungsfreiheit verteidigen

„Das Versammlungsrecht in seiner jetzigen Form bedarf keiner Einschränkung. Es bietet eine bewährte Grundlage zur Ausübung des für eine funktionierende Demokratie so wichtigen Demonstrationsrechts. Dieses Demonstrationsrecht wurde hart erkämpft. Es nun leichtfertig Schritt für Schritt wieder abzubauen wäre ein gefährlicher Fehler. Es gilt das hohe Gut Versammlungsfreiheit mit aller Vehemenz zu verteidigen", betont Pollak.

 

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