Einbürgerung: Will mich Österreich überhaupt?
Warum wird die Wartezeit bei Asylprozessen nicht einberechnet? Ein Beitrag im neuen MO-Magazin für Menschenrechte. Kommentar: Tekla Scharwaschidze
Meine Familie musste 12 Jahre lang auf das Bleiberecht warten. Letztlich hatten wir das Glück, doch in Österreich bleiben zu dürfen. Abschiebungen wie jene der Familie von Tina und Ana zeigen, dass eine Geburt in Österreich bzw. das Kindeswohl allein nicht entscheidend sind. Ich kann und will mir nicht vorstellen, wie es für mich und meine Schwester gewesen wäre, alles hier aufzugeben und in ein fremdes Land zu ziehen. Mittlerweile wurde gesetzlich beschlossen, die Wartezeit des Asylprozesses auf maximal 5 Jahre zu beschränken. Das Problem: Diese Zeit wird im Einbürgerungsprozess, der eine 6- bis 10-jährige durchgehende Aufenthaltsdauer voraussetzt, nicht berücksichtigt. Das bedeutet: 11 Jahre, die wir bislang in Österreich gelebt hatten, lösen sich rechtlich gesehen in Luft auf! Hierbei stellt die Aufenthaltsvorrausetzung neben der Erbringung von Deutschkenntnissen (das beweist mein ausgezeichnetes Zeugnis hoffentlich) nicht die einzige Hürde dar. Es ist auch ein Mindesteinkommen notwendig, das ich als Studentin nicht habe. So bleibt mir nur, den Antrag mit einem Elternteil zu stellen.
Viele Politiker*innen glauben, hier geborene und aufgewachsene Kinder nach der Herkunft ihrer Eltern und deren Traditionen beurteilen zu können. Egal welche Leistungen wir erbringen, trotzdem werden wir ständig auf unseren Migrationshintergrund beschränkt. In diesem Kampf um Anerkennung sollten wir nicht vergessen, wie viel mehr wir zu bieten haben, als wo unsere Eltern herkommen. Wir sind mehr als ein Label, das von Medien und Regierung in ein schlechtes Licht gerückt wird. Uns ist klar, dass wir eine Bereicherung für Österreich sind. Wir wollen von der Gesellschaft und von Politiker*innen gesehen, gehört und anerkannt werden.
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