Türkis-Grün: Noch keine Wende zu Menschenrechts-Regierung!
SOS Mitmensch zieht auf Grundlage des Regierungsprogramms eine kritische erste Bilanz zu Türkis-Grün. Der Regierungspakt weist erhebliche menschenrechtliche Lücken, Mängel und Widersprüche auf, er eröffnet aber auch Chancen.
--> Analyse des Regierungsprogramms zum Herunterladen
In Teilbereichen Fortsetzung von Türkis-Blau
„Die Wende zu einer Menschenrechts-Regierung ist noch nicht geschafft. In Teilbereichen wird sogar nahtlos an die Politik der Spaltung und des Abbaus von Menschenrechten durch Türkis-Blau angeknüpft. Zwar sind auch positive Ansätze erkennbar, aber oft vage gehalten“, kritisiert SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak.
40 markante Punkte werden diskutiert
Die von SOS Mitmensch verfasste Analyse des türkis-grünen Regierungsprogramms diskutiert 21 gravierende Lücken und problematische Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Integration, Soziales und Antirassismus. Darüber hinaus werden 19 positive Ansätze erwähnt. Die Analyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere die Liste der Lücken könnte noch weit fortgeführt werden.
Während der Koalitionsgespräche war SOS Mitmensch mit "Zehn Geboten für eine Menschenrechts-Regierung" vor Ort
Zahlreiche Lücken
Markante Lücken sieht SOS Mitmensch etwa bei der Nichtregelung der Sozialhilfe, fehlenden Integrationsprogrammen für Asylsuchende, Ausbildungs- und Arbeitsverboten, Abschiebungen in gefährliche Krisengebiete sowie beim Ausschluss von immer mehr Menschen von der Einbürgerung und der Teilnahme an Wahlen:
- Weiterbestehen der Sozialkürzungen: Unter Türkis-Blau wurde ein Gesetz beschlossen, das die Abschaffung der Mindestsicherung und die Einführung einer „Sozialhilfe neu“ mit teils erheblichen Kürzungen vorsieht. Punktuell ist das Gesetz verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof hat es in zwei wesentlichen Punkten aufgehoben, bei der Kürzung der Leistungen für armutsbetroffene Kinder und bei der Kürzung für anerkannte Flüchtlinge. Zahlreiche weitere Kürzungsmaßnahmen und der generelle Ausschluss von subsidiär Schutzberechtigten von der Sozialhilfe bestehen jedoch nach wie vor. Im türkis-grünen Regierungsprogramm findet sich dazu keinerlei Erwähnung. Es muss daher bis auf weiteres davon ausgegangen werden, dass das Sozialkürzungspaket, das für zahlreiche Betroffene erhebliche negative Folgen zeitigt, mit Ausnahme der vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Punkte aufrecht bleibt.
- Weiterbestehen von Ausbildungs- und Arbeitsverboten: Aufrecht bleiben auch die menschenfeindlichen und zutiefst unvernünftigen Ausbildungs- (verschlossener Zugang zur Lehre) und Arbeitsverbote für Asylsuchende, auch dann, wenn ihr Verfahren lange dauert.
- Keine geordnete Flüchtlingsaufnahme: Von einer geordneten Aufnahme von Geflüchteten (Resettlement) ist im Regierungsprogramm ebenfalls keine Rede. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass keine geplant ist.
- Fortsetzung der Abschiebungen in Krisengebiete: Nicht vorgesehen ist auch ein Stopp der für Betroffene lebensbedrohlichen Abschiebungen in gefährliche Krisengebiete. Die diesbezüglichen Forderungen von Menschenrechts-ExpertInnen bleiben weiter ungehört.
- Kein Abschiebeschutz für SchülerInnen: Fehlanzeige gibt es auch beim Abschiebeschutz für SchülerInnen, die kurz vor Abschluss ihrer Schullaufbahn stehen.
- Kein Bleiberecht für ausgebildete Personen: Darüber hinaus ist keine Bleiberechtsregelung für Personen mit Ausbildungsabschluss in Österreich vorgesehen. Wer hier also eine Lehre abschließt und im Land gut Fuß gefasst hat, kann weiterhin von einem Tag auf den anderen außer Landes gebracht werden.
- Keine Verbesserungen bei der Grundversorgung: Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Grundversorgung von Asylsuchenden sucht man vergeblich.
- Keine Integration von Asylsuchenden von Anfang an: Ebenfalls nicht vorgesehen ist eine Wiederherstellung der unter Türkis-Blau eingestampften Integrationsprogramme für Asylsuchende. Auch von einer Wiederherstellung der Finanzierung von Deutschkursen für Asylsuchende ist nicht die Rede. Verbesserungen soll es ausschließlich für Asylberechtigte geben (siehe weiter unten).
- Keine Abkehr von der Einbürgerungsblockade: Die weitgehende Einbürgerungsblockade für hier geborene und lange hier lebende Menschen bleibt aufrecht. Es sind keine Veränderungen bei den in vielerlei Hinsicht ausgrenzenden Einbürgerungsbestimmungen vorgesehen. Österreich bleibt damit bei den europäischen Schlusslichtern.
- Keine Erweiterung bei Doppelstaatsbürgerschaften: Ebenso wenig vorgesehen ist eine Erweiterung bei der Zulassung von Doppelstaatsbürgerschaften. Selbst das Eingeständnis der türkis-blauen Regierung am Beispiel Italien, dass Personen mehr als eine Identität haben können, wurde von Türkis-Grün nicht für einen Durchbruch bei diesem Thema genutzt.
- Keine Maßnahmen gegen Wahlausschluss: Auch der Ausschluss von immer mehr in Österreich lebenden Menschen von Wahlen ist im Regierungsprogramm kein Thema.
- Weiterbestehen der schulischen Frühselektion: Im Bildungsbereich fehlen Maßnahmen zur Beendigung der Frühselektion von Kindern im Alter von 10 Jahren.
- Keine Rückkehr zur integrativen Deutschförderung: Auch eine Rückkehr zu integrativer Deutschförderung ist nicht vorgesehen, lediglich eine Evaluation und Verbesserung der umstrittenen separaten Deutschklassen (siehe weiter unten).
- Keine markante Offensive bei Ganztagesbildung und -betreuung: Auch die Maßnahmen zum Ausbau von Ganztageskindergärten und Ganztagesschulen bleiben vage.
- Zweites Kindergartenjahr auf die lange Bank geschoben: Gleiches gilt für ein zweites verpflichtendes Gratis-Kindergartenjahr für alle, das im Regierungsprogramm zwar erwähnt wird, allerdings lediglich als „mittelfristiges“ Ziel ohne weitere Konkretisierung.
- Fehlende Wertschätzung für Minderheiten: Österreich wird im Regierungsprogramm als „christlich geprägtes Land, mit einem reichen kulturellen und religiösen Erbe“ beschrieben. Konkrete andere Religionen bzw. Religionsgemeinschaften werden nicht als mitprägend erwähnt, ebenso wenig ist davon die Rede, dass Österreich ein weltlich oder säkular geprägtes Land sei. Die Worte „weltlich“ oder „säkular“ kommen kein einziges Mal im Regierungsprogramm vor. Es finden sich darüber hinaus keinerlei wertschätzende Worte zu religiösen Minderheiten im Regierungspakt. Im Gegenteil, an mehreren Stellen im Regierungsprogramm werden ausdrücklich und ausschließlich islamisch geprägte Einrichtungen, wie etwa Kinderbetreuungseinrichtungen, undifferenziert unter Generalverdacht und an den Pranger gestellt.
Problematische Maßnahmen
Als problematisch bewertet SOS Mitmensch die geplante Haft ohne konkreten Tatverdacht sowie die Verstaatlichung und Abschottung des Asylwesens (siehe die Intiiative #fairlassen). Kritisch wird auch die Ausweitung des Kopftuchverbots bewertet, das nicht religionsneutral formuliert ist und von einem Teil der Betroffenen als Einschränkung, Bevormundung und gravierender Eingriff in die Identität empfunden wird. In diesem Zusammenhang ist es erstaunlich, dass es trotz jahrelanger Debatte noch immer keine Studie gibt, die die Wahrnehmung betroffener Mädchen und junger Frauen erfasst:
- Abschottung des Asylwesens: Unter Türkis-Blau wurde die Verstaatlichung und Abschottung des Asylwesens unter dem Titel „Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen“ (BBU) beschlossen und in Gang gesetzt. Dieses Vorhaben findet auch im türkis-grünen Regierungsprogramm ausdrücklich Erwähnung und soll fortgesetzt werden. Asylsuchenden droht damit ab dem Jahr 2021, dass sie von unabhängiger Rechtsberatung und vom Kontakt zu Hilfsorganisationen abgeschnitten und isoliert werden. Für die Betroffenen wird es damit noch schwieriger, zu ihrem Recht zu kommen und sich in Österreich zurecht zu finden. Als abfedernde Maßnahme ist im aktuellen Regierungsprogramm die Schaffung eines „Qualitätsbeirates“ vorgesehen, doch ein solcher Beirat kann unabhängige Rechtsberatung und den Kontakt zur Zivilgesellschaft nicht ersetzen.
- Abwehr von Schutzsuchenden: Während im Regierungsprogramm keine geordnete Aufnahme von Geflüchteten (Resettlement) vorgesehen ist, werden gleichzeitig Vorschläge gemacht, wie Asylsuchende von Österreich und Europa ferngehalten werden können. Ein solcher Vorschlag sind so genannte „SAR-Zentren“ („Search and Rescue“-Zentren) und Aufnahmezentren in „sicheren Drittstaaten“. Doch solche Zentren sind menschenrechtlich in hohem Maße problematisch und die katastrophale Situation in Lagern in Griechenland und in Bosnien und Herzegowina zeigt, dass die Europäische Union und europäische Länder ihre Verantwortung für die betroffenen Menschen bislang nicht ausreichend wahrnehmen.
- Asylverfahren in Isolation und Desintegration: Das Regierungsprogramm sieht für Menschen, die in Österreich Asyl ansuchen, künftig ein „beschleunigtes, grenznahes Asylantragsverfahren im Binnen-Grenzkontrollbereich“ vor. Wie dieses Verfahren konkret aussehen wird und umgesetzt werden soll, ist noch unklar, aber auch diese Maßnahme deutet auf die Absicht hin, Asylsuchende zu isolieren und zu desintegrieren, mit all den daraus resultierenden menschenrechtlichen Defiziten und negativen Folgewirkungen.
- Haft ohne Tatbegehung: Noch ein weiteres türkis-blaues Projekt steht im Regierungsprogramm: die Einführung einer so genannten „Sicherungshaft“. Diese „Sicherungshaft“ ist nichts anderes als eine Haft ohne Tatbegehung und ohne konkreten Tatverdacht. Personen sollen alleine aufgrund einer Gefährdungseinschätzung inhaftiert werden können. Juristische ExpertInnen sagen, dass das der österreichischen Verfassung widerspricht.
- Ausweitung des Kopftuchverbots: Die geplante Ausweitung des Kopftuchverbots auf Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (volle Religionsmündigkeit) ist eine populäre und zugleich umstrittene und problematische Maßnahme. Das Verbot bedeutet einen intensiven und möglicherweise verfassungswidrigen Eingriff in die Grundrechte von Mädchen und jungen Frauen. Begründet wird dieser Eingriff im Regierungsprogramm damit, dass Mädchen und junge Frauen „möglichst ohne Zwang aufwachsen“ und „gestärkt werden“ sollen. Doch ein Verbot wird nicht von allen Mädchen und jungen Frauen als frei von Zwang und als Stärkung empfunden, sondern von einem Teil als Einschränkung, Bevormundung und als Eingriff in ihre Identität. Wie groß der Anteil dieser Mädchen und jungen Frauen ist, ist unbekannt, weil es dazu in Österreich bislang trotz jahrelanger Debatten keine aussagekräftige Erhebung gibt. Darüber hinaus wird das Verbot im Regierungsprogramm diskriminierend formuliert, weil es sich ausschließlich auf Musliminnen, nicht aber auch auf andere Religionen (und Geschlechter), bei denen ebenfalls traditionelle bzw. religiös aufgeladene Bekleidungsstücke eine Rolle spielen, bezieht. Unbestritten ist, dass eine Stärkung von Mädchen und jungen Frauen (ebenso wie eine Sensibilisierung von Burschen und jungen Männern) wichtig ist und einen hohen politischen Stellenwert haben sollte. Persönlichkeitsstärkung erfolgt jedoch im Regelfall nicht durch staatlich verordnete Verbote, sondern durch fördernde Mädchen- und auch Burschenarbeit sowie durch die Vermittlung von Wissen und Bewusstsein zu Mädchen- und Frauenrechten und zu Beratungs-, Betreuungs- und Schutzeinrichtungen. SOS Mitmensch hat kürzlich eine Informationsbroschüre für junge Menschen zu „Mädchenrechten – Frauenrechten – Frauenschutz“ erstellt, die inzwischen an mehr als 10.000 Schülerinnen und Schüler verteilt wurde.
Auch positive Ansätze
Viele der positiven Ansätze sind eher vage formuliert. Positive Ansätze sieht SOS Mitmensch unter anderem im Bildungsbereich beim angekündigten Ausbau der Schulsozialarbeit, der Fortsetzung der Sexualpädagogik sowie beim Pilotprogramm für 100 Schulen mit besonderen Herausforderungen. Darüber hinaus sind die angekündigte Aufstockung des Frauenbudgets und die verstärkte Beobachtung von Rassismus, Rechtsextremismus und religiös motiviertem Extremismus zu begrüßen:
- Ausbau der Schulsozialarbeit: Das Regierungsprogramm spricht von mehr Ressourcen für Schulsozialarbeit, ohne das genau zu konkretisieren.
- Möglicher Ausbau der Ganztagesschulen: Angekündigt wird der „bedarfsgerechte“ Ausbau ganztägiger Schulformen. Ob das eine Ausweitung des Budgets dafür bedeutet, ist unklar.
- Evaluierung der separaten Deutschklassen: Das umstrittene und von zahlreichen ExpertInnen negativ bewertete System der separaten Deutschklassen soll zwar nicht aufgehoben, aber evaluiert und verbessert werden und es soll einzelnen Schulen mehr Freiheit bei der Umsetzung eingeräumt werden.
- Fortsetzung der externen Sexualpädagogik: Der Zugang von Sexualpädagogik-ExpertInnen zu Schulen soll nun doch nicht versperrt werden. Darüber hinaus sollen Gleichberechtigung und Gewaltschutz in Bildungseinrichtungen gestärkt werden.
- Pilotprogramm für 100 Schulen mit besonderen Herausforderungen: Für 100 Schulen mit besonderen Herausforderungen ist ein Pilotprogramm mit Situationsanalyse und zusätzlicher Ressourcenausstattung vorgesehen.
- Ausbildung in Deutsch als Zweitsprache: Es soll eine „Aus- und Weiterbildungsoffensive für Pädagoginnen und Pädagogen durch einen bedarfsgerechten Ausbau des Deutsch als Fremdsprache-/Deutsch als Zweitsprache-Studiums“ und die „Verankerung verpflichtender Deutsch als Zweitsprache-Module für alle Studierenden in der PädagogInnenbildung NEU“ geben.
- Bildungsmöglichkeit für alle: Angekündigt wird die „Einführung einer Bildungspflicht für alle in Österreich lebenden Jugendlichen [auch für junge Asylsuchende], wodurch nicht mehr Schulpflichtige erst dann aus dem Bildungssystem aussteigen, wenn sie die Mindeststandards in den Grundkompetenzen erreicht haben (bis maximal zur Vollendung des 18. Lebensjahres)“.
- Stärkung von Integrationsprogrammen für Asylberechtigte: Verbesserungen werden auch bei Integrationsprogrammen für Asylberechtigte angekündigt. So ist vom „bedarfsgerechten Ausbau von staatlichen Integrationsangeboten und -verpflichtungen“ die Rede. Deutschkurse sollen „verstärkt auch mit Kinderbetreuung“ angeboten werden.
- Verbesserung für geflüchtete Minderjährige: Angekündigt wird, dass „der Schutz und die Rechtsstellung“ von geflüchteten Kindern verbessert werden soll. Erwähnt wird hierbei die „schnelle Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) durch die Kinder- und Jugendhilfe“.
- Bessere Dolmetschqualität: In Aussicht gestellt wird eine Verbesserung der Dolmetschqualität in Asylverfahren.
- Realistischere Rot-Weiß-Rot-Karte: In Aussicht gestellt wird auch eine Verbesserung der bislang weitgehend untauglichen Rot-Weiß-Rot-Karte. Es soll realistischere Zugangsbedingungen geben.
- Beschleunigung von Asylverfahren: Angekündigt wird auch die Beschleunigung von Asylverfahren in der zweiten Instanz „mit dem Ziel durchschnittlich sechsmonatiger Verfahren“. Erreicht werden soll das durch eine „deutliche Personalaufstockung“.
- Integrationsmaßnahmen für Frauen: Angekündigt werden „verstärkte Maßnahmen zur Integration von Frauen als Multiplikatorinnen der Integration“.
- Aufstockung des Frauenbudgets: Angekündigt wird eine nicht quantifizierte „substantielle Aufstockung des Frauenbudgets“ sowie der „Ausbau der Opferschutzeinrichtungen, Gewaltschutzzentren, Interventionsstellen und Frauenberatungsstellen“.
- Bekämpfung von Rassismus, Rechtsextremismus und religiös motivierter politischer Extremismus: Ausgebaut werden soll die Beobachtung von Rassismus, Rechtsextremismus und religiös motiviertem politischen Extremismus. Dazu soll es einen eigenen „Extremismusbericht des BVT“ geben und die „Schaffung einer unabhängigen staatlich legitimierten Dokumentationsstelle für den religiös motivierten politischen Extremismus“. Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes soll gestärkt werden.
- Beobachtung rechtsextremer Burschenschaften: Im Verfassungsschutzbericht soll die Beobachtung und Einschätzung rechtsextremer Burschenschaften“ wieder aufgenommen werden.
- SchülerInnen-Besuche in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen: Angekündigt wird die „Schaffung der Möglichkeit, dass alle Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts zumindest einmal die KZ-Gedenkstätte Mauthausen besuchen können“.
- Aktionsplan gegen Rassismus und Diskriminierung: Geplant ist darüber hinaus die „Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung“.
- Eigene Behörde für Misshandlungsvorwürfe gegen Polizei: In Aussicht gestellt wird, dass „eine eigene Behörde in multiprofessioneller Zusammensetzung“ geschaffen wird, die bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte ermittelt.
Regierenden auf die Finger schauen
„Viel hängt nun von der Arbeit der MinisterInnen ab. Das Regierungsprogramm selbst bietet jedenfalls keinen Anlass für menschenrechtliches Durchatmen. Es gilt weiter konsequent auf Unrecht hinzuweisen, Bewusstseinsarbeit zu leisten und den Regierenden sehr genau auf die Finger zu schauen“, betont Pollak.
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Wir fordern, dass endlich wieder die Wahrung von Menschenrechten und der Schutz der Menschenwürde ins Zentrum der Politik rücken. Und wir fordern ein Ende der Politik der Spaltung und der Desintegration.
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