15-jährige Amina ist Opfer fehlenden Bleiberechts
SchülerInnen der Handelsschule Hallein kämpfen seit vergangener Woche um den Verbleib der von Abschiebung bedrohten 15-jährigen Amina aus Dagestan. SOS Mitmensch fordert die Korrektur unmenschlicher und realitätsferner Gesetze.
Niemand, absolut niemand hat etwas davon, wenn die 15-jährige Amina und ihre Mutter Österreich verlassen müssen. Gäbe es eine faire und vernünftige Bleiberechtsregelung, dann würde kein Zweifel daran bestehen, dass Amina in Österreich eine neue Heimat gefunden hat und hier bleiben können sollte. So aber wird die junge Frau Opfer eines „Fremden“rechts, das Menschen als Fremde behandelt, die längst keine Fremden mehr sind. Damit wird nicht nur Amina, sondern auch ihrer Umgebung und Österreich als Ganzem ein erheblicher Schaden zugefügt.
SchülerInnen der Handelsschule Hallein kämpfen seit vergangener Woche um den Verbleib der von Abschiebung bedrohten 15-jährigen Amina aus Dagestan. Gemeinsam mit ihrer Mutter hatte sie vor 2 Jahren in Österreich um Asyl angesucht. Jetzt liegt ein ablehnender Bescheid vor. Das österreichische „Fremden“recht verlangt die Ausweisung. Doch Amina ist längst keine Fremde mehr in Österreich. Sie hat FreundInnen gefunden, feste Bindungen aufgebaut und ihre Zukunft in die Hand genommen. Sie ist Teil von und Schlüsselmensch in Österreich geworden.
SOS Mitmensch fordert die Änderung von Gesetzen, die Menschen, die längst in Österreich zu Hause sind, fälschlicherweise als „Fremde“ bezeichnen und behandeln. Die Menschenrechtsorganisation erneuert darüber hinaus ihre Forderung nach einem fairen, menschlichen und vor allem realitätsnahen Bleiberecht. Wer mehr als 5 Jahre in Österreich seinen Lebensmittelpunkt hat, soll rasch und unbürokratisch ein Bleiberecht erhalten. Wer kürzer als 5 Jahre in Österreich lebt, soll ein Antragsrecht auf ein faires Bleiberechtsverfahren haben.