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22. Nov. 2024

Wem hilft die Polizei?

POLIZEIKOLUMNE. Es braucht transparente Kriterien für die Verteilung des knappen Gutes Sicherheit.

 

Polizeikolumne - Philipp Sonderegger beobachtet die Staatsgewalt.

Ein Beitrag im neuen MO - Magazin für Menschenrechte.

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Um wessen Sicherheit kümmert sich die Polizei? Im Bereich der Sicherheitspolizei werden die Aufträge im Wesentlichen vom so genannten „Aufforderer“ bestimmt. Wer am Notruf 133 Hilfe verlangt, kommt auf die Liste und wird je nach Dringlichkeit abgearbeitet und von einer Streifenwagen-Besatzung angefahren. Daneben setzt die Polizeiführung Schwerpunkte nach eigenem Gutdünken. Ob sie dabei lieber Fahrrad- oder Autofahrer:innen kontrolliert, oder lieber Bahnhöfe bestreift, beschließt sie zwar nicht frei von gesellschaftlichen Erwartungen. Aber die Polizeispitze hat doch erheblichen Ermessensspielraum, wo die Uniformierten hinschauen. Im zweiten großen Bereich, der Kriminalpolizei, läuft es analog ab: zunächst bestimmen Anzeigen, welche Delikte überhaupt bei der Polizei aufschlagen. Welcher Aufwand zur Aufklärung jeweils betrieben wird, liegt jedoch im behördlichen Ermessen. Das erkennt man etwa auch an diversen Task-Forces, die sich um bestimmte Phänomene kümmern, sei es Menschenhandel oder Bettelei.


Wem die Polizei hilft, hängt also einerseits davon ab, wer sie ruft. Man darf annehmen, dass hier im Vorteil ist, wer die Polizei als seine Polizei erleben darf. Andererseits haben die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden ein gewichtiges Wörtchen mitzureden, um wen sie sich besonders kümmern. Die Ressourcen der Polizei sind endlich, daher ist gegen Prioritäten auch nichts einzuwenden. Wenn diese wohl überlegt sind. „Dienstleistungen des BMI sollen noch transparenter, bedarfsgerechter und zielgruppenorientierter erbracht werden“, heißt es in den Wirkungszielen des BMI. Übersetzt: die Sicherheitsbehörden sollen transparent und zielgerichtet planen, für wessen Bedarfe die vorhandenen Ressourcen eingesetzt werden. Mehr zur Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug – dem erschwindeln von Sozialleistungen – oder mehr zur Bekämpfung von Sozialbetrug – dem organisierten Betrug durch Scheinfirmen?


Bloß: derartige Planungen sind – wenn sie denn existieren – nicht öffentlich. Sie wären aber die Voraussetzung für eine demokratische Debatte über die gerechte Verteilung des knappen Gutes Sicherheit.

 

Philipp Sonderegger ist Menschenrechtler, lebt in Wien und bloggt auf phsblog.at.

 

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