Hetze und Gewaltaufrufe gegen Flüchtlinge dürfen nicht straffrei bleiben
SOS Mitmensch fordert das Justizministerium dazu auf, Hetze und Gewaltaufrufe gegen Flüchtlinge sowie gegen bedürftige Menschen nicht straflos zu belassen. Es sei unverständlich, warum der Entwurf für die Reform des Verhetzungsparagraphen diese Personengruppen, die immer wieder von Gewaltaufrufen und Übergriffen betroffen sind, ausklammere. Der Verhetzungsparagraph dürfe nicht halbherzig reformiert werden, so die Menschenrechtsorganisation.
„Asylwerber und Flüchtlinge gehören mit zu den häufigsten Zielen von öffentlichen Entwürdigungen, die bis hin zu Gewaltandrohungen und Gewaltaufrufen reichen und immer wieder zu tätlichen Übergriffen führen. Auch bedürftige Menschen sind von ausufernder Hetze betroffen. Die Nennung dieser Gruppen im Verhetzungsparagraphen wäre ein wichtiger Beitrag, um Hetze und daraus resultierende Gewalttätigkeiten hintanzuhalten“, sagt Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch. Es gehe nicht darum, kritische Diskussionen zu unterbinden, sondern Menschen davor zu schützen, allein aufgrund ihrer Herkunft, ihres Aufenthaltsstatus oder ihrer Bedürftigkeit zum Freiwild für Entwürdigungen und Gewaltaufrufen zu werden, betont Pollak.
SOS Mitmensch schlägt in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf darüber hinaus vor, dass nicht erst absichtliche, sondern bereits vorsätzliche, das heißt, bewusst in Kauf genommene, Verletzungen der Menschenwürde vom Verhetzungsparagraphen erfasst werden sollen. Der Begriff „Rasse“ solle aus dem Gesetz gestrichen und die Strafobergrenze beim Grundtatbestand aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gegenüber anderen Straftatbeständen auf 3 Jahre erhöht werden.
Link zur gesamten Stellungnahme von SOS Mitmensch: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_03087/imfname_402470.pdf
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