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25. Apr. 2017

SOS Mitmensch-Appell: Anfängen in Richtung Demokratieabbau wehren!

SOS Mitmensch richtet vor der am Mittwoch stattfindenden Abstimmung des Nationalrats über die Einschränkung des Versammlungsrechts einen eindringlichen Appell an alle Abgeordneten: Es gelte bereits den kleinsten Anfängen in Richtung Demokratieabbau zu wehren, so die Menschenrechtsorganisation. Scharfe Kritik übt SOS Mitmensch an Innenminister Wolfgang Sobotka. Dieser habe die Öffentlichkeit in die Irre geführt.

 

--> Protestpetition gegen die Einschränkung des Versammlungsrechts

 

Skandalöse Irreführung

„Es ist skandalös und alarmierend, dass der Ausgangspunkt für die Abstimmung über die  Einschränkung des Versammlungsrechts eine Irreführung durch den Innenminister ist. Wider besseres Wissen hat Sobotka im Februar von einem „gravierenden Anstieg an Kundgebungen“ gesprochen. Dabei gab es im Jahr 2016 einen massiven Rückgang an Kundgebungen, wie jetzt eine parlamentarische Anfrage aufgedeckt hat“, ist Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch, empört.

 

 

Demokratieabbau abwehren

Pollak betont, dass es jetzt in den Händen der Parlamentsabgeordneten läge, den Demokratieabbau abzuwehren, der manipulativ von Innenminister Sobotka in die Wege geleitet worden sei. „Wir rufen alle Abgeordneten auf, ihr Mandat wahrzunehmen und zu den gefährlichen Schritten in Richtung Demokratieabbau „Nein“ zu sagen. Österreich braucht keine Verdrängungszonen, keinen gefährlichen Demo-Verbotsparagraphen und auch keine verlängerten Demo-Anmeldesperren. Es gilt hart erkämpfte demokratische Errungenschaft zu schützen“, fordert Pollak.

 

Gefährlicher Verbotsparagraph

Als „diffus und gefährlich“ bezeichnet SOS Mitmensch den Paragraphen, mit dem die Teilnahme von „politisch tätigen Drittstaatsangehörigen“ an Demonstrationen, die „gegen außenpolitische Interessen verstoßen“, unterbunden werden soll. Demokratie lebe von Beteiligung und in Österreich lebende Drittstaatsangehörige sollten sich selbstverständlich an Versammlungen beteiligen können, betont die Menschenrechtsorganisation. „Der Verbots-Paragraph öffnet Regierungswillkür Tür und Tor. Denn wer bestimmt, was „außenpolitische Interessen“ sind und welche Tätigkeiten als „politische Tätigkeiten“ eingeordnet werden? Was werden etwa unter einer möglichen blau-schwarzen Regierung die „außenpolitischen Interessen“ sein?“, fragt SOS Mitmensch-Sprecher Pollak.

 

Mehr unangemeldete Demos

Auch die Ausdehnung der Demo-Anmeldesperre auf 48 bzw. 168 Stunden wird von SOS Mitmensch scharf kritisiert. In einigen Fällen werde es nicht mehr möglich sein, mit einer korrekt angemeldeten Demonstration kurzfristig auf gravierende Ereignisse zu reagieren, warnt die Menschenrechtsorganisation. Es werde notgedrungenermaßen zu mehr unangemeldeten Demonstrationen kommen, die sich in einem rechtlichen Graubereich bewegen. Eine vernünftige Politik würde versuchen, genau das zu vermeiden, so SOS Mitmensch.

 

Verdrängungszonen schaffen Raum für Hetze

Als hochproblematisch stuft SOS Mitmensch auch die geplanten weiträumigen „Schutzbereiche“ für Versammlungen ein. Die Menschenrechtsorganisation betont, dass der Schutz von politischen Versammlungen wichtig sei, es zugleich aber weiterhin möglich sein müsse, Gegenkundgebungen in unmittelbarer Nähe zu veranstalten, um etwa Zeichen gegen Hetzkundgebungen zu setzen, so SOS Mitmensch.

 

Versammlungsfreiheit verteidigen

„Das Versammlungsrecht in seiner jetzigen Form bedarf keiner Einschränkung. Es bietet eine bewährte Grundlage zur Ausübung des für eine funktionierende Demokratie so wichtigen Demonstrationsrechts. Dieses Demonstrationsrecht wurde hart erkämpft. Es nun leichtfertig Schritt für Schritt wieder abzubauen wäre ein gefährlicher Fehler“, betont SOS Mitmensch-Sprecher Pollak.

 

19.700 Protestunterschriften

SOS Mitmensch hat in den vergangenen Wochen mehr als 19.700 Protestunterschriften gegen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit gesammelt.

 

Übergabe der Petition an SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder im Parlament

 

Übergabe an den Leiter der Abteilung, die im Innenministerium für den Vollzug des Versammlungsrechts zuständig ist.

 

Im Juni 2015 setzte in Wien Erdberg nicht nur SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak ein Zeichen gegen Anti-Asyl-Hetze...

 

Beispielfall: Anti-Asyl-Kundgebung der FPÖ

Im Juni 2015 fand eine Anti-Asyl-Kundgebung der FPÖ vor dem Asylquartier in Wien Erdberg statt. Weniger als 20 Meter von der FPÖ-Kundgebung entfernt wurde eine friedliche Gegenkundgebung abgehalten, die den Asylsuchenden, die im Asylquartier untergebracht waren, signalisierte, dass viele Menschen mit Anti-Asyl-Hetze keinesfalls einverstanden seien. Hätte es damals eine Verdrängungszone von 150 Metern gegeben, dann wären einzig und allein die Anti-Asyl-Agitatoren neben dem Asylquartier gestanden und die Gegenkundgebung wäre weit weg und für die verunsicherten BewohnerInnen des Asylquartiers nicht sichtbar gewesen.

 

...es fand auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch eine größere Kundgebung statt, die sich mit den BewohnerInnen des Asylquartiers solidarisch zeigte. Mit dem neuen Versammlungsgesetz wäre das nicht mehr möglich.

 

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