Gaskammernverleugnung ist keine Bagatelle
SOS Mitmensch übt Kritik an der vom Weisungsrat des Justizministeriums verordneten Einstellung eines Verfahrens gegen einen Anwalt aus Wels, der im Zuge eines Plädoyers die Existenz von Gaskammern in Mauthausen infrage gestellt hat. Damit wird ein bedenklicher Präzedenzfall in Sachen Straffreiheit von Gaskammernverleugnung geschaffen.
„Die Verleugnung von Gaskammern im größten Konzentrations- und Vernichtungslager auf österreichischem Boden ist keine Bagatelle, auch dann nicht, wenn sie im Zuge der Ausübung des rechtsanwaltlichen Berufes erfolgt. Die Justiz darf hier nicht beschwichtigen, sondern sie muss ganz klare Maßstäbe setzen“, fordert SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak Justizminister Wolfgang Brandstetter zum Handeln auf.
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