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17. Jun. 2015

Die Volksanwaltschaft als Haus der Menschenrechte in Gefahr

Amnesty International und SOS Mitmensch, die beiden NGOs sind Mitglieder des Menschenrechtsbeirates, kritisieren massive Fehlentwicklungen im Bereich des nationalen Menschenrechtsschutzes und fordern das Parlament dringend auf, der Arbeit des Nationalen Präventionsmechanismus für Folter und andere Misshandlungen (NPM) endlich einen wirksamen rechtlichen Rahmen zu geben.

 

Anlass für den Schritt in die Öffentlichkeit ist die Vorstellung des Jahresberichts der Volksanwaltschaft heute im Parlament, nachdem ein Offener Brief vieler Beiratsmitglieder an die VolksanwältInnen zu keinerlei Reaktion geführt hat.

 

Fehlende Unabhängigkeit und mangelndes Menschenrechtsverständnis in der Volksanwaltschaft

VolksanwältInnen werden nicht nach menschenrechtlichen Qualifikationen bestellt, sondern de facto von den drei mandatsstärksten Parteien entsandt. Durch den politisierten Bestellvorgang kommt es zu keinem an fachlichen Qualifikationen orientierten Auswahlverfahren, in dem sichergestellt ist, dass die VolksanwältInnen über ausreichende Menschenrechtskompetenz verfügen. Das widerspricht den internationalen Erfordernissen für einen wirksamen NPM.

„Wir haben darauf gesetzt, dass starke Kommissionen mit den besten menschenrechtlichen Köpfen des Landes das parteilastige Bestellverfahren der Volksanwälte kompensieren. Die rechtswidrige Auswahl der neuen Kommissionsleitungen ist nicht nur ein formales Problem, sie beraubt den NPM unverzichtbarer international anerkannter Monitoring- und Menschenrechtsexpertise und das „Menschenrechtshaus“ der Volksanwaltschaft ihrer bis dato einzigen aktuell wirksamen Qualitätssicherung“ sagt Nadja Lorenz von SOS Mitmensch.

 

Mangelnde Strukturen für effektive präventive Menschenrechtsarbeit

Im Gegensatz zum einzelfallbezogenen Verfahren nach Fehlleistungen von Verwaltungsorganen ist es zentrale Aufgabe eines Nationalen Präventionsmechanismus, auf Grundlage der authentischen Wahrnehmungen der Besuchskommissionen strukturelle Empfehlungen abzugeben, wie Menschenrechtsverletzungen verhindert werden können, bevor sie passieren.

„Präventive Menschenrechtsarbeit ist unmöglich, wenn die persönlichen Beobachtungen der Prüfkommissionen laufend zusammengestrichen, einfach nicht aufgegriffen oder gar als unglaubwürdig zurückgewiesen werden. Passiert dies auch noch zunehmend mit einer ideologisch-parteipolitischen Brille sind die Grundprinzipien menschenrechtlicher Kontrollarbeit in akuter Gefahr, die gute personelle Ausstattung des österreichischen NPM bleibt ungenützt“, sagt Heinz Patzelt von Amnesty International.

 

Mangelnde Transparenz und Öffentlichkeit

Entgegen der überwiegenden internationalen Praxis veröffentlicht der österreichische NPM seine Besuchsberichte nicht. Es gibt keine systematische Medienarbeit, die die rasche Umsetzung von Empfehlungen des NPM unterstützt.

„Die Volksanwaltschaft empfindet Öffentlichkeit als Bedrohung. Doch eine wirksame  Menschenrechtsarbeit braucht Partizipation und Transparenz. Wo öffentlich hingeschaut wird, sinkt das Risiko von Menschenrechtsverletzungen. Wir haben uns lange in Geduld geübt und im Sinne eines konstruktiven Arbeitsklimas auf öffentliche Kritik verzichtet. Unsere Verantwortung als Beiratsmitglieder und der Mangel an Bereitschaft, auf interne Kritik zu reagieren zwingt uns nun zu diesem Schritt an die Öffentlichkeit“, so die beiden Beiratsmitglieder abschließend.

 

Forderungen:

  • die Ausgliederung des NPM aus der Volksanwaltschaft oder ein entpolitisierter, kompetenzorientierter Bestellmodus für die drei VolksanwältInnen
  • die umfassende menschenrechtliche Qualifikation muss ein systematisches und nachvollziehbares Kriterium bei der Bestellung der KommissionsleiterInnen sein
  • Schaffung einer eigenständigen internen NPM-Struktur, in der die Besuchstätigkeit der Kommissionen und die Nachbearbeitung der Ergebnisse systematisch verschränkt werden, um größtmögliche Wirkung zu erzielen
  • laufende Veröffentlichung der Besuchsberichte unter strikter Beachtung der schützenswerten Interessen von Privatpersonen

 

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