
Sachverhaltsdarstellung an Staatsanwaltschaft wegen Krone-Kommentar
SOS Mitmensch hat der Staatsanwaltschaft Graz eine Sachverhaltsdarstellung bezüglich eines Kommentars des Chefredakteurs der steirischen Kronenzeitung übermittelt. Es ist zu prüfen, ob der Kommentar unter den Verhetzungsparagraphen (§ 283 StGB) und/oder unter die wissentliche Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte (§ 276 StGB) fällt.
Der Chefredakteur der steirischen Kronenzeitung, Christoph Biró, hatte in der Sonntagsausgabe seines Blattes eine Reihe an Behauptungen über angebliche schwere Übergriffe, Verbrechen, unsittliche Verhaltensweisen und provokative Aktionen von in Österreich ankommenden syrischen und afghanischen Flüchtlingen aufgestellt. Für keine einzige seiner schweren Anschuldigungen nannte Biró jedoch eine Quelle oder einen Beleg. Weder der Landespolizeidirektion Steiermark noch der ÖBB liegen Kenntnisse über die von Biró behaupteten Vorfälle vor.
„Der Chefredakteur der steirischen Kronenzeitung hat sich in übler Stimmungsmache gegen Flüchtlinge betätigt. Er hat in pauschalierender Weise Gerüchte über Flüchtlinge gestreut und damit Angst und Misstrauen gegen Schutzsuchende geschürt. Für keines dieser Gerüchte gibt es bisher einen Beleg“, erklärt Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch.
Pollak betont, dass Meinungsfreiheit ein sehr hohes Gut sei, es zugleich aber "vollkommen zu Recht" Gesetze gegen Verhetzung und gegen die wissentliche Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte gebe. „Verhetzung ist keine Meinung, sondern ein Akt der verbalen Gewalt. Diese verbale Gewalt ist oftmals die Vorstufe zu physischer Gewalt. Auch die Verbreitung falscher, angsteinflößender Gerüchte ist alles andere als eine harmlose Angelegenheit. Daher ist es wichtig, dass die Staatsanwaltschaft prüft, ob Herr Birò eine Straftat gesetzt hat“, so Pollak.
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