
Antisemitische Karikatur: Erklärung der Justizministerin in keinster Weise schlüssig
SOS Mitmensch übt scharfe Kritik an der Erklärung von Justizministerin Beatrix Karl, wonach das Ermittlungsverfahren gegen FPÖ-Obmann Strache eingestellt worden sei, weil durch die von ihm auf Facebook gepostete antisemitische Karikatur „nicht gegen die Gesamtheit der jüdischen Bevölkerung gehetzt wurde“.
» Erklärung der Justizministerin zur Verfahrenseinstellung (pdf, 35 KB)
Wir stellen dazu ganz klar fest: Ein Cartoon, in dem „die Banken“ durch einen dicken Mann mit Hakennase und mit Davidsternen am Anzug dargestellt werden, bedient und verstärkt antisemitische Vorurteile. Durch das Zusammenspiel des Cartoons mit Straches Begleittext wird Juden in übelster antisemitischer Tradition der Stempel des Spekulantentums aufgedrückt. Was soll das anderes sein als Hetze? §283 StGB Abs.2 hält fest, dass zu bestrafen ist, „wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine religiöse Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.“
SOS Mitmensch regt eine nochmalige Überprüfung des Falls durch das Justizministerium an, diesmal unter Einholung eines externen Fachgutachtens, auf das bei der Erstbeurteilung verzichtet wurde. Die Verbreitung antisemitischer Hetzkarikaturen darf nicht leichtfertig zur Bagatelle erklärt werden, schon gar nicht, wenn ein Spitzenpolitiker involviert ist!