
Präsident Morales müsste für Snowden-Einreise Strafe zahlen
Auf die Frage, was passieren würde, wenn sich Snowden tatsächlich an Bord der in Wien gelandeten Morales-Maschine befinden und um Asyl ansuchen würde, antwortete Innenministerin Mikl-Leitner gegenüber Ö1, dass es zur Identifizierung, zu einem Erstgespräch mit der Asylbehörde und zur Einleitung eines Asylverfahrens kommen würde. Doch eines verschwieg die Innenministerin: Boliviens Präsident hätte für seine Fluchthilfetätigkeit Strafe zahlen müssen.
In Österreich ist nicht nur entgeltliche Fluchthilfe strafbar, auch unentgeltliche Fluchthilfe gilt als Delikt. Laut § 120 Abs. 3 des Fremdenpolizeigesetzes begeht, „wer wissentlich die rechtswidrige Einreise oder Durchreise eines Fremden in oder durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Nachbarstaat Österreichs fördert…, eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe von 1 000 Euro bis zu 5 000 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen, zu bestrafen.“
Hätte Snowden dem bolivianischen Präsidenten für eine etwaige Mitnahme im Flugzeug eine Aufwandsentschädigung zukommen lassen, dann würde Morales sogar eine Anklage wegen Schlepperei drohen.
„Üblicherweise kommen der Innenministerin, wenn es um Flüchtlinge geht, sehr rasch Worte wie „Illegale“ oder „Schlepperei“ über die Lippen. Im Fall Snowden scheinen jedoch andere Maßstäbe zu gelten, dabei riskieren auch viele andere Flüchtlinge sehr viel, um Verfolgung zu entkommen, und sind, ebenso wie Snowden, bei ihrer Flucht auf fremde Hilfe angewiesen. Die Fluchtfallstricke, denen Snowden ausgesetzt ist, sollten uns zu denken geben, denn es sind die Fallstricke, mit denen sehr viele Flüchtlinge zu kämpfen haben“, so Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch.
Jetzt für eine menschliche Flüchtlingspolitik unterschreiben