
Massive Kritik der Volksanwaltschaft an Polizeieinsatz bei "Akademikerball"
SOS Mitmensch sieht sich in seiner Kritik am Polizeieinsatz rund um den „Akademikerball“ durch einen Bericht der Volksanwaltschaft bestätigt. Laut Ö1 hält der Bericht der Volksanwaltschaft fest, dass Teile der Polizei unprofessionell und eskalativ vorgegangen sind. Deeskalation war offensichtlich von Anfang an nicht Teil der Einsatzstrategie.
Konkret kritisiert die Volksanwaltschaft, dass Menschen erniedrigt wurden, indem ihnen der Gang aufs Klo verweigert wurde, dass unnötige und viel zu lange Einkesselungen stattgefunden haben, dass Pfefferspray auch gegen bereits zurückweichende DemonstrantInnen eingesetzt wurde, dass die Abriegelung der Akademie der Bildenden Künste nicht nachvollziehbar gewesen sei und viel zu lange gedauert habe und dass es insgesamt kein Deeskalationskonzept gegeben habe. Positiv erwähnt wird, dass nicht alle PolizistInnen unprofessionell agiert hätten und das Festnahmen korrekt abgelaufen seien.
Polizeiaufmarsch vor der Akademie der Bildenden Künste am 24. Jänner 2014, Foto: Daniel Weber
„Wir fordern Konsequenzen auf Seiten der Polizei. Wir brauchen eine Exekutive, die unsere Demokratie schützt und nicht demokratische Rechte untergräbt. Wir fordern eine Rückkehr zum Prinzip der Deeskalation“, so SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak. Pollak weist auch darauf hin, dass der Prüfbericht der Volksanwaltschaft ein Versagen der internen Prüfmechanismen der Polizei aufzeige: „Die Innenministerin muss in Zukunft mehr tun, als der Polizeiführung einfach ungeschaut die Mauer zu machen."
Pfeffersprayeinsatz gegen Personen am 17. Mai ohne Sicherheitsabstand. Foto: Martin Juen
SOS Mitmensch verlangt, dass nun auch der Polizeieinsatz beim Aufmarsch der völkischen „Identitären“ von der Volksanwaltschaft geprüft werde. Dabei sollen auch die Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen, strengere Vorschriften für den Einsatz von Schlagstöcken und Pfeffersprays sowie Richtlinien für deeskalatives Polizeiverhalten ein Thema sein.
Polizei geht gegen Personen vor, die eine Sitzblockade gegen den rechtsradikalen Aufmarsch machen. Foto: Martin Juen
DemonstrantInnen haben Recht auf Unversehrtheit
„Als mächtiges Organ staatlicher Gewaltausübung kommt der Polizei außerordentliche Verantwortung zu. Das Recht von DemonstrantInnen auf Unversehrtheit ist unbedingt zu achten. Unprofessioneller, eskalatives und unverhältnismäßig gewalttätiges Polizeiverhalten ist auch durch einzelne Gewaltakte von DemonstrantInnen nicht zu rechtfertigen“, betont Pollak.
Update:
FPÖ-Volksanwalt Peter Fichtenbauer hat inzwischen bekannt gegeben, dass es sich bei dem Bericht der Volksanwaltschaft noch nicht um den Endbericht handelt, sondern um die Rohversion, die an das Innenministerium zur Kommentierung weiter geleitet wurde.
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