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17. Jul. 2014

Verfassungsschutz blind gegenüber demokratiefeindlichen Strömungen in Parteien

Als Reaktion auf die von Innenministerin Mikl-Leitner angekündigte Neuausrichtung des Verfassungsschutzes hat SOS Mitmensch eine Überprüfung des Berichtswesens des Verfassungsschutzes vorgenommen. Fazit: Die Berichte weisen gravierende Lücken auf und blenden insbesondere demokratiefeindliche Aktivitäten in und rund um politische Parteien systematisch aus. Zur Klärung der Lücken richtet SOS Mitmensch zehn Fragen an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.

 

Parteien als blinder Fleck

Bis Sommer 2015 will die Bundesregierung ein neues Gesetz über die Aufgaben des Staatsschutzes vorlegen. Dem diesbezüglichen Diskussionsaufruf der Innenministerin folgend, hat SOS Mitmensch das Berichtswesen des Verfassungsschutzes unter die Lupe genommen und ist dabei auf bemerkenswerte Lücken gestoßen. Obwohl vom Verfassungsschutz im Jahr 2013 mehrmals gegen Parteimitglieder wegen Antisemitismus, Hetze, neonazistischer Propaganda und Nähe zu Rechtsextremismus ermittelt wurde, findet sich im Verfassungsschutzbericht kein einziger Eintrag dazu.

 

Schmales Rechtsextremismuskapitel

Auffällig schmal gehalten ist die Berichterstattung über Rechtsextremismus. Das entsprechende Kapitel umfasst im Verfassungsschutzbericht 2014 lediglich 8 Seiten und beinhaltet keine Namen von demokratiefeindlichen Personen, Organisationen und Publikationen. Das Rechtsextremismuskapitel im deutschen Verfassungsschutzbericht ist demgegenüber 74 Seiten lang und beinhaltet eingehende Analysen demokratiefeindlicher Organisationen und deren Personenumfeld. In Deutschland werden darüber hinaus zusätzlich von jedem Bundesland detaillierte Einzelberichte herausgegeben. In Österreich gibt es keine Bundesländerberichte.

 

Systematisches Wegschauen gefährlich

„Das Berichtswesen des österreichischen Verfassungsschutzes ist löchrig und intransparent. Pauschalurteile wie „vom Rechtsextremismus geht keine Gefahr für die Demokratie aus“ werden ohne nachvollziehbare Gefahrenanalysen gefällt. Dem Anspruch der Überparteilichkeit glaubt der Verfassungsschutz durch das Ausblenden demokratiefeindlicher Strömungen in und rund um Parteien gerecht zu werden. Doch dieses systematische Wegschauen ist nicht nur unprofessionell, sondern auch gefährlich“, kritisiert Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch.

 

10 Fragen an das BVT

SOS Mitmensch fordert, dass im Rahmen der Neuausrichtung des Verfassungsschutzes die Lücken im Berichtswesen geschlossen werden. Dazu richtet die Menschenrechtsorganisation zehn Fragen an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT):

  1. Warum finden sich im Verfassungsschutzbericht keine Definitionen von Rechts- und Linksextremismus sowie von Terrorismus?
  2. Warum werden, im Gegensatz zum deutschen Verfassungsschutzbericht, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit nicht ausdrücklich als Herausforderungen für den demokratischen Rechtsstaat genannt?
  3. In wie vielen Fällen und in welchen Zusammenhängen haben sich das BVT bzw. LVTs im Jahr 2013 mit Mitgliedern und MandatarInnen politischer Parteien beschäftigt? Und warum findet sich dazu kein einziger Eintrag im Bericht?
  4. Sollte nicht ein besonderes Augenmerk auf extremistische und rassistische Strömungen und Vernetzungen in und rund um politische Parteien gelegt werden?
  5. Was unterscheidet die Ideologie der FPÖ von der Ideologie der Gruppe der „Identitären“, deren Auftreten im Verfassungsschutzbericht 2014 (ohne explizite Namensnennung) diskutiert wird?
  6. Warum findet sich keine Erwähnung rechtsextremer Burschenschaften im Bericht?
  7. Warum gibt es im Bericht keine Analyse von Publikationen mit demokratiefeindlichen Inhalten?
  8. Warum werden Verhetzungsaktivitäten nicht beleuchtet? Stellen Personen und Parteien, die Hass gegen ganze Bevölkerungsgruppe schüren, in den Augen des österreichischen Verfassungsschutzes keine Gefahr für die Demokratie dar?
  9. Warum bietet der Verfassungsschutz keinerlei Ausstiegsprogramme für ExtremistInnen an?
  10. Welche Maßnahmen wurden bisher im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Rechtsextremismus konkret umgesetzt? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

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