
Studie ist kein Ersatz für grundlegendes Menschenrecht
Es werde Gespräche mit den Sozialpartner und eine Studie zur Frage des Arbeitsmarktzugangs von Asylsuchenden geben, hat Sozialminister Hundstorfer am Montagabend in der ZIB 2 vermeldet. Doch eine Studie kann kein Ersatz für ein grundlegendes Menschenrecht sein. Das Arbeitsverbot muss fallen.
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„Studien, die Erkenntnisgewinn bringen, sind immer zu begrüßen, aber eine Studie kann kein Ersatz für ein grundlegendes Menschenrecht sein. Ebensowenig kann eine Studie längst überfälliges politisches Handeln ersetzen. Die aus der schwarz-blauen Ära stammende Politik, hier lebende Menschen oftmals für Jahre ins arbeitsmarktpolitische Aus zu befördern, muss endlich ein Ende finden“, fordert SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak.
SOS Mitmensch hofft, dass die Gespräche zwischen den Sozialpartnern und dem Sozialminister nicht nur zu einer Studie, sondern zu einem echten Durchbruch führen werden. „Das Arbeitsverbot für Asylsuchende, mit seinen katastrophalen menschlichen und sozialen Folgewirkungen, muss fallen. Was die große Koalition in Deutschland geschafft hat, ist auch für die große Koalition in Österreich möglich“, ist Pollak überzeugt.
Die von der deutschen Regierung beschlossene Reform sieht vor, dass Asylsuchende nach drei Monaten in allen Bereichen arbeiten dürfen und nach 15 Monaten die Benachrangung von Asylsuchenden gegenüber anderen Arbeitskräften aufgehoben wird. Die deutsche Regierung hat diese Reform zu einem Zeitpunkt in die Wege geleitet, als die Arbeitslosenrate in Deutschland deutlich höher war als jene in Österreich.
Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden
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