7 Fragen & Antworten zum Thema Einbürgerung
In kaum einem anderen europäischen Land sind die Einbürgerungsbestimmungen so ausgrenzend und die Einbürgerungsrate so gering wie in Österreich. Immer mehr hier lebende Menschen sind von der österreichischen Staatsbürgerschaft und damit auch von wichtigen Rechten, wie etwa dem Wahlrecht, ausgeschlossen. Viele der Betroffenen leben schon lange in Österreich oder sind sogar hier geboren. Im folgenden sieben Fragen und Antworten zur Einbürgerung in Österreich.
Worauf baut das Konzept Staatsbürgerschaft in Österreich auf? |
Das Konzept Staatsbürgerschaft baut in Österreich noch immer weitgehend auf dem Abstammungsprinzip – auch „ius sanguinis“ oder „Blutrecht“ genannt – auf. Nach dieser Logik wird man nicht als Österreicher bzw. Österreicherin gesehen, weil man in Österreich geboren oder aufgewachsen ist, sondern weil die Eltern und deren Vorfahren bereits Österreicher:innen waren.
Das hat zur Folge, dass viele in Österreich geborene Kinder nicht die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, auch dann nicht, wenn ihre Eltern schon lange legal in Österreich niedergelassen sind. |
Wie wird man österreichische Staatsbürgerin? |
Der überwiegende Teil der Menschen in Österreich erwirbt die Staatsbürgerschaft automatisch mit der Geburt. Dazu braucht es zumindest einen Elternteil, der bereits die österreichische Staatsbürgerschaft hat. Für alle, die keinen Elternteil mit österreichischer Staatsbürgerschaft haben, sind die Hürden zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft hingegen extrem hoch und sozial ausgrenzend. Im Europa-Vergleich ist Österreich gemeinsam mit Bulgarien Schlusslicht beim Zugang zur Staatsbürgerschaft (siehe Frage 5: Wie sieht der internationale Vergleich in Sachen Einbürgerung aus?).
Abbildung: Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen, die von allen Antragsteller:innen erfüllt werden müssen, auch von hier geborenen und hier aufgewachsenen Personen
Besonders problematisch sind die langen Wartefristen, bevor ein Einbürgerungsantrag gestellt werden kann, und die hohen Einkommenshürden, die übersprungen werden müssen. Die hohen Einkommenshürden bedeuten vielfach den langfristigen und teilweise sogar lebenslangen Ausschluss von Menschen mit niedrigem Einkommen, niedriger Pension oder ohne Erwerbsarbeit. Kinder sind abhängig davon, dass ihre Eltern das für die Einbürgerung geforderte Mindesteinkommen überschreiten. Wer dieses Glück nicht hat, hat zumindest bis ins Erwachsenenalter keine Chance auf Einbürgerung.
Neben einem Mindesteinkommen und langjährigem Aufenthalt mit entsprechendem Aufenthaltstitel, müssen weitere Kriterien, wie nachzuweisende Deutschkenntnisse oder Unbescholtenheit, erfüllt werden. Darüber hinaus ist die Verleihung der Staatsbürgerschaft mit sehr hohen Kosten verbunden. Diese machen oft mehrere tausend Euro aus und sind teilweise bis zu zehn Mal so hoch wie beispielsweise in Deutschland.
All diese Hürden müssen auch Menschen erfüllen, die bereits viele Jahre oder Jahrzehnte in Österreich leben. Selbst wer in Österreich geboren wurde, hat kein bedingungsloses Anrecht auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, sondern ist ebenfalls abhängig von der Erfüllung sämtlicher Einbürgerungskriterien, inklusive der Einkommenskriterien und einer Mindestaufenthaltsdauer von sechs Jahren.
Personen, die dauerhaft ein zu geringes Einkommen oder eine zu geringe Pension beziehen, haben nach derzeitigem Recht für den Rest des Lebens keine Möglichkeit auf die österreichische Staatsbürgerschaft!
Wer Beratung zum Staatsbürgerschaftserwerb in Österreich braucht, findet unter diesem LINK einen Überblick über Beratungsstellen in allen Bundesländern. |
Wieviel muss man verdienen, um die Staatsbürgerschaft beantragen zu können? |
Wer einen österreichischen Pass beantragt, muss über einen Zeitraum von drei Jahren innerhalb der letzten sechs Jahre ein Mindesteinkommen nachweisen – zumindest sechs Monate davon müssen unmittelbar vor dem Antragszeitpunkt liegen. Dieses Mindesteinkommen liegt aktuell für eine Einzelperson bei netto, also nach Abzug aller Steuern, 1.217,96 Euro plus einem Großteil (alles, was 359,72 Euro übersteigt) der Wohnkosten. Darüber hinaus müssen auch Kreditraten und andere regelmäßig anfallende Aufwendungen abgedeckt sein. Pro Kind müssen weitere 187,93 Euro netto Einkommen pro Monat nachgewiesen werden. Für Familien in einem gemeinsamen Haushalt beträgt das zu erwirtschaftende monatliche Nettoeinkommen 1.921,46 Euro, wiederum plus einen Großteil der Mietkosten, der Kreditraten sowie anderer regelmäßig anfallender Aufwendungen sowie plus 187,93 Euro pro Kind (siehe die Richtsätze des § 293 ASVG, Stand 2024).
Das bedeutet für eine Einzelperson im Regelfall ein erforderliches Mindesteinkommen von mehr als 1.380 Euro netto im Monat (bzw. 19.320 Euro im Jahr)! Wer Alleinerhalter:in einer Familie ist, muss im Regelfall sogar ein Nettoeinkommen von mehr als 2.260 Euro im Monat nachweisen (bzw. 31.640 Euro im Jahr)!
Aufgrund dieses geforderten Mindesteinkommens fallen insbesondere Teilzeitbeschäftigte meist komplett durch das Staatsbürgerschaftsraster. Auch eine Vollzeitbeschäftigung reicht oftmals nicht für das geforderte Mindesteinkommen aus. Laut AMS-Gehaltskompass reicht der Einstiegsgehalt sogar bei Vollzeitbeschäftigung bei über 1.500 Berufen – also fast allen – nicht aus, um als Alleinerhalter:in einer Familie die Einkommenshürde für die Einbürgerung zu überspringen. In 68 Berufen überspringt man bei Vollzeitbeschäftigung auch die Einbürgerungshürde für Einzelpersonen nicht, unter der Annahme durchschnittlicher Wohnkosten. Bei höheren Wohnkosten gibt es deutlich mehr Berufssparten, in denen auch eine Vollzeitbeschäftigung nicht reicht.
Auch verfügbare Einkommensdaten der Statistik Austria (Stand 2022) bestätigen, dass die Einkommenshürden nicht nur für Menschen ohne stabiles Beschäftigungsverhältnis eine unüberwindbare Hürde darstellen. Das mittlere Netto-Monatsgehalt aller unselbstständig Erwerbstätigen liegt mit 1.761 Euro deutlich unter der Einbürgerungshürde für Familien-Alleinerhalter:innen. Fast 40 Prozent aller unselbstständig Erwerbstätigen kommt nicht über die Einkommenshürde für Einzelpersonen. Noch düsterer sehen die Aussichten für Arbeiterinnen und Arbeiter aus, von denen die Hälfte nicht über die Einbürgerungshürde für Einzelpersonen kommt. Besonders benachteiligt sind weibliche Arbeiterinnen, von denen drei Viertel an der Einbürgerungshürde für Einzelpersonen und fast alle an der Hürde für Familien-Alleinerhalter:innen scheitern würden.
Selbst für in Österreich geborene und aufgewachsene Kinder von Eltern ohne österreichische Staatsbürgerschaft muss für die Einbürgerung ein Mindesteinkommen nachgewiesen werden, was nicht nur extrem unfair und sozial ausgrenzend ist, sondern laut eines aktuellen Rechtsgutachtens auch im Verdacht der Verfassungswidrigkeit steht. Konkret geht es im von der Stadt Wien beauftragten Gutachten um Verstöße gegen die im Verfassungsrang stehenden Kinderrechte: „Die Unmöglichkeit, die Staatsbürgerschaft aufgrund eines zu geringen Einkommens der Eltern zu erhalten, ist geeignet, die bestmögliche Entfaltung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu hindern, weswegen die Bestimmungen […] verfassungswidrig erscheinen.“ Neben der Einkommenshürde macht das Gutachten auch noch Kinderrechtsverstöße in zwei weiteren Punkten des österreichischen Einbürgerungsgesetzes aus. Um diese beim Verfassungsgerichtshof zu beanstanden, braucht es einen Überprüfungs- und Aufhebungsantrag, den u.a. einzelne Bundesländer, wie etwa die Stadt Wien, stellen könnten. |
Was fordert SOS Mitmensch in Punkto realitätsnahe Einbürgerungsbedingungen? |
1. Verleihung der Staatsbürgerschaft per Geburt an Kinder, die in Österreich geboren werden und deren Eltern rechtmäßig und längerfristig in Österreich niedergelassen sind (siehe SOS Mitmensch-Initiative www.hiergeboren.at).
2. Abschaffung der Einkommenserfordernisse. Der Pass und die Möglichkeit der demokratischen Beteiligung dürfen keine Geldsache sein!
3. Verkürzung der Wartefristen für die Einbürgerung und Orientierung am Lebensmittelpunkt statt am Aufenthaltstitel.
4. Schaffung eines bedingungslosen Rechtsanspruchs auf die Staatsbürgerschaft für Menschen, die in Österreich geboren oder aufgewachsen sind oder schon lange hier leben.
5. Ermöglichung der Doppelstaatsbürgerschaft für eingewanderte Menschen. Denn die Doppelstaatsbürgerschaft schafft Anreize und Möglichkeiten sich verstärkt in Österreich demokratisch einzubringen, sie stärkt das Zugehörigkeitsgefühl und sie steht nicht für den Zwang, etwas aufgeben zu müssen, sondern für die Freiheit, neue Wege beschreiten zu können. Sogar die FPÖ fordert vehement die Doppelstaatsbürgerschaft für bestimmte Personengruppen (nämlich Menschen aus Italien) und zeigt damit, dass es sich um ein funktionierendes Instrument handelt und Menschen mehr als nur ein Land haben können, zu dem sie sich zugehörig fühlen.
6. Senkung der extrem hohen Einbürgerungsgebühren, die derzeit bis zu zehnmal höher sind als in Deutschland. |
Wie sieht der internationale Vergleich in Sachen Einbürgerung aus? |
Laut einer aktuellen Erhebung des „Migrant Integration Policy Index“ (MIPEX) ist es unter den 56 untersuchten Staaten nur in den Arabischen Emiraten und in Saudi Arabien schwerer sich einbürgern zu lassen. Im EU-Vergleich belegt Österreich gemeinsam mit Bulgarien den letzten Platz. Österreich erhält in der Kategorie Zugang zur Staatsbürgerschaft nur 13 von 100 möglichen Punkten. Zum Vergleich: Spitzenreiter Neuseeland kommt auf 92 Punkte, die USA auf 88, Europa-Spitzenreiter Portugal auf 86, China und die Türkei auf 50, und Deutschland, das schon im unteren Mittelfeld liegt, immerhin noch auf 42 Punkte.
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Grafik (interaktiv, Cookie-Zustimmung erforderlich): Ländervergleich des MIPEX betreffend Zugang zur Staatsbürgerschaft.
Das liegt zum einen am fehlenden Geburtsortsprinzip („ius soli“) in Österreich. Während dieses in Reinform vor allem in Süd- und Nordamerika zu finden ist, gibt es in vielen europäischen Ländern zumindest Elemente davon. So können zum Beispiel in Deutschland Kinder per Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn zumindest ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Zum anderen sticht Österreich bei den extrem hohen Hürden, die für eine Einbürgerung überwunden werden müssen, heraus. Hier sind vor allem die hohen Einkommenserfordernisse zu nennen. Während es in EU-Ländern wie Schweden, Portugal und den Niederlanden überhaupt keine Einkommensbedingungen gibt, ist diese Bedingung in anderen Ländern (z.B. Belgien, Lettland) zumindest an keine bestimmte Einkommenshöhe geknüpft. Andere Länder setzen auf ein deutlich niedrigeres erforderliches Mindesteinkommen als Österreich. Zum Beispiel gibt es in Deutschland zwar das Erfordernis einer eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts, dieses wird aber nicht so hoch angesetzt wie in Österreich. Unter 23-jährige sind dort gänzlich ausgenommen und es wird Rücksicht auf Härtefälle genommen. Auch was die weiteren Einbürgerungsbedingungen, wie Mindestaufenthalt oder Sprachkenntnis-Nachweis, betrifft, steht Österreich im internationalen Vergleich durchgängig auf der sehr restriktiven Seite. Ebenso stechen die extrem hohen Einbürgerungsgebühren heraus.
Das führt dazu, dass Österreich im internationalen Vergleich eine sehr niedrige Einbürgerungsrate von nur 0,7 Prozent aufweist. Das heißt, in Österreich werden pro Jahr von 1.000 hier lebenden Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft nur sieben eingebürgert. Zum Vergleich: in Schweden lag die Einbürgerungsrate zuletzt bei 10 Prozent; Deutschland weißt mit 1,2 Prozent eine im internationalen Vergleich sehr niedrige Einbürgerungsrate auf, die trotzdem fast doppelt so hoch ist wie jene in Österreich.
Diese katastrophale Position Österreichs im internationalen Vergleich unterstreicht, dass es dringend Änderungen in Richtung fairer und realitätsnaher Einbürgerungsbestimmungen braucht. Diese Dringlichkeit verschärft sich nochmals, weil Österreich auch im Hinblick auf die Verknüpfung von Wahlrecht und Staatsbürgerschaft besonders restriktiv ist. In vielen EU-Ländern dürfen – im Gegensatz zu Österreich – nicht nur EU-Bürger:innen, sondern auch Drittstaatsangehörige zumindest bei Kommunalwahlen mitwählen. Darüber hinaus dürfen in einigen EU-Ländern Nicht-Staatsbürger:innen auch an Regionalwahlen teilnehmen. In Ländern wie Neuseeland und Chile können sich dort lebende ausländische Staatsangehörige auch an nationalen Wahlen beteiligen. |
Wie kann das Einbürgerungsrecht in Österreich geändert werden? Wie steht die österreichische Politik dazu? |
Die Zuständigkeit für das Einbürgerungsrecht liegt beim Bundesgesetzgeber, also dem österreichischen Nationalrat. Das Geburtsortsprinzip ließe sich dort beschließen, ebenso der Abbau unfairer Einbürgerungshürden. Es bräuchte dazu eine einfache Mehrheit der Abgeordneten im Parlament. Eine Verfassungsmehrheit, wie sie etwa bei einer Ausweitung des Wahlrechts für nicht-österreichische Staatsangehörige erforderlich wäre, ist hier nicht notwendig. Auf Bundesländer-Ebene gibt es Spielräume hinsichtlich der Einbürgerungsgebühren oder der Dauer und Zugänglichkeit des Verfahrens. |
Wie haben sich das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht und der Zugang zur Einbürgerung in den vergangenen Jahren entwickelt? |
1965 Zentrale Einbürgerungsbedingung wird der mindestens 10-jährige Aufenthalt. 1983 Es erfolgt die weitgehende Gleichstellung von Mann und Frau im Staatsbürgerschaftsrecht, davor konnten nur Männer ihre Staatsbürgerschaft an eheliche Kinder weitergeben. 1999 Der Nachweis von Deutschkenntnissen wird zum Einbürgerungs-Kriterium. 2006 Mit einer Staatsbürgerschaftsgesetz-Novelle kommt es zu zahlreichen Verschärfungen: Das Erfordernis eines Mindesteinkommens wird eingeführt. Es kommt zur Verlängerung von Wartefristen für bislang bevorzugte Gruppen wie EU-Bürger:innen, Flüchtlinge und Ehepartner:innen. Bei nachhaltiger beruflicher und privater Integration ist kein vorzeitiges Ansuchen mehr möglich. Es gibt ein formalisiertes Verfahren zur Prüfung von Deutsch-, Demokratie- und Geschichte-Kenntnissen. Zusätzlich werden die Gebühren erhöht. 2011 Das sogenannte Fremdenrechtspaket bringt weitere Verschärfungen. Die erforderlichen Sprachkenntnisse werden vom Niveau A2 auf B1 erhöht. 2013 Es werden kleine Entschärfungen vorgenommen: „Gut integrierten Fremden“ wird eine auf sechs Jahre verkürzte Wartefrist eingeräumt. Bedingung ist entweder der Nachweis von B2-Deutschkenntnissen oder die „nachhaltige persönliche Integration“, was u.a. durch mehrjähriges ehrenamtliches Engagement nachgewiesen werden kann. Der Durchrechnungszeitraum für den Einkommensnachweis wird erhöht, es können seither Einkommen der letzten sechs Jahre zum Nachweis der geforderten 36. Monatseinkommen geltend gemacht werden, wobei die unmittelbar vor Antragsstellung liegenden sechs Monate Teil davon sein müssen. Für Menschen mit Behinderung wird eine Härtefallregel eingeführt. 2018 Mit einer weiteren Verschärfung wird das in der Genfer Flüchtlingskonvention vorgesehene beschleunigte Einbürgerungsverfahren für Asylberechtigte mit der auf sechs Jahre verkürzten Mindest-Einbürgerungs-Wartefrist abgeschafft. Außerdem werden die ohnehin extrem hohen Bundesgebühren um weitere 14 Prozent erhöht.
Die eklatanten Auswirkungen der Verschärfungen im Staatsbürgerschaftsrecht zeigen sich in der Entwicklung der Einbürgerungsrate. Während um die Jahrtausendwende noch jährlich zwei bis sechs Prozent der Bevölkerung ohne österreichische Staatsbürgerschaft eingebürgert wurden, sind es seit 2010 nur mehr maximal 0,7 Prozent. Das heißt, in Österreich werden pro Jahr von 1.000 Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft nur sieben eingebürgert.
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Grafik (interaktiv, Cookie-Zustimmung erforderlich): Einbürgerungsrate seit 1991 (Quelle: Statistik Austria)
Das hat zur Folge, dass die Zahl der in Österreich lebenden österreichischen Staatsbürger:innen seit 2008 kleiner wird, obwohl die österreichische Gesamtbevölkerung im selben Zeitraum um 9,6 Prozent gewachsen ist. Während Österreich insgesamt um fast 800.000 Menschen gewachsen ist, leben heute mehr als 100.000 österreichische Staatsbürger:innen weniger (!) hier als noch 2008. Ein immer größer werdender Teil der österreichischen Bevölkerung bleibt von der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgegrenzt.
Mit der wachsenden Dramatik des Staatsbürgerschaftsausschlusses und des damit einhergehenden Demokratieausschlusses wächst aber auch das Problembewusstsein. Das zeigt sich unter anderem in der stetig gewachsenen Resonanz für die seit 2013 stattfindenden „Pass Egal Wahlen“ von SOS Mitmensch. Immer mehr Menschen wollen es nicht länger hinnehmen, dass entweder sie selbst oder viele ihrer Mitmenschen von der Staatsbürgerschaft und dem Wahlrecht ausgegrenzt werden. Auch in Teilen der Politik gibt es ein steigendes Bewusstsein. Dennoch fehlen bislang die entscheidenden Schritte in Richtung eines fairen Einbürgerungsrechts. |
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