FPÖ Wien rechtskräftig zu 3000 Euro Entschädigung verurteilt
Das Oberlandesgericht Wien hat heute die FPÖ Landesgruppe Wien rechtskräftig zu einer Entschädigungsleistung von 3000 Euro wegen einer Aussendung gegen SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak verurteilt.
Pollak hatte ein Verfahren aufgrund einer OTS-Aussendung der FPÖ vom 7. März 2012 angestrengt, in der FPÖ-Bundesrat Hans-Jörg Jenewein eine wüste Attacke gegen den Sprecher von SOS Mitmensch geritten hatte. Unter anderem war in der Aussendung zu lesen, dass der SOS Mitmensch-Sprecher in „potenziell gewalttätigen Kreisen" verkehre. Die Verurteilung der FPÖ wird damit begründet, dass es keinerlei Rechtfertigung für diese Aussage gäbe. Es sei dadurch der Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte heute das diesbezügliche erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien.
"Ich bin froh, dass das Gericht der FPÖ hier Grenzen gesetzt hat. Sehr herzlich bedanken möchte ich mich bei meiner Rechtsvertretung Dr.in Maria Windhager für die Unterstützung in dem Verfahren", so Alexander Pollak.