Niedrige Einbürgerungsrate bedeutet steigende Rechtlosigkeit in Österreich
Die Einbürgerungsrate befindet sich nicht nur seit einigen Jahren auf extrem niedrigem Niveau, sie geht jetzt im zweiten Quartal 2012 laut Statistik Austria sogar noch weiter zurück. Das hat katastrophale Auswirkungen.
Immer mehr Menschen in Österreich sind von wichtigen politischen und sozialen Rechten, die mit der Staatsbürgerschaft verbunden sind, ausgeschlossen. Auch der volle Zugang zum Arbeitsmarkt steht nur österreichischen StaatsbürgerInnen offen. Österreich entwickelt sich damit immer mehr zum Land der Rechtlosen.
Dabei geben die neuesten Zahlen der Statistik Austria gar nicht die volle Dramatik des Rückgangs bei den Staatsbürgerschaftsverleihungen wieder. Wie dramatisch der Rückgang in den letzten 10 Jahren tatsächlich gewesen ist, offenbart sich erst dann, wenn man mit bedenkt, dass die absolute Anzahl der in Österreich lebenden Nicht-StaatsbürgerInnen im gleichen Zeitraum kontinuierlich gestiegen ist.
Verantwortlich für die extrem niedrige Einbürgerungsrate sind die von der Regierung Schüssel-Haider beschlossenen und nach wie vor gültigen Gesetzesverschärfungen. Die gegenwärtige Gesetzeslage sieht vor, dass überhaupt erst nach 10 Jahren ein Staatsbürgerschaftsantrag gestellt werden kann. Dieser Antrag ist an unverhältnismäßige Bedingungen geknüpft, die speziell für sozial Schwache unerfüllbar sind. Allein an den Einkommenskriterien würden mehr als 20 Prozent (!) der österreichischen Gesamtbevölkerung scheitern. Auch nach jahrzehntelanger Aufenthaltsdauer in Österreich gibt es keinen bedingungslosen Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft.
SOS Mitmensch fordert, dass es, wie in Belgien, nach 3 Jahren ein Antragsrecht auf die Staatsbürgerschaft geben sollte. Nach 6 Jahren sollte es einen erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft auch für sozial Schwache geben und nach spätestens 12 Jahren Aufenthalt sollte es den bedingungslosen Rechtsanspruch auf einen österreichischen Pass geben. Kinder, die in Österreich geboren sind und deren Eltern rechtmäßig und längerfristig in Österreich niedergelassen sind, sollten die Staatsbürgerschaft per Geburt verliehen bekommen.