
Anzeige gegen Gastronomen wegen rassistischer Diskriminierung
Ein Gastronom in Kärnten hat verkündet, dass er in Zukunft keine „Araber“ mehr bewirten wird. Ein klarer Fall von rassistischer Diskriminierung. SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak hat bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Anzeige eingebracht.
Ist von der Behörde zu bestrafen
Das EGVG Art III Absatz 1 Z 3 ist eindeutig: „Wer einen anderen aus dem Grund der Rasse, der Hautfarbe, der nationalen oder ethnischen Herkunft, des religiösen Bekenntnisses oder einer Behinderung diskriminiert oder ihn hindert, Orte zu betreten oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde […] zu bestrafen.“
Anzeige erstattet
Daher hat SOS Mitmensch-Sprecher gemäß dieser Bestimmung eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau gegen den Gastronomen eingebracht, der Menschen allein aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit aus seinem Betrieb ausschließen will.
Für Rassismus gibt es keine Rechtfertigung
„Jeder Gastronom kann Regeln für das Verhalten von Personen in seinem Lokal erlassen, aber für den kollektiven Ausschluss aufgrund von Kriterien wie Hautfarbe, Religion oder Herkunft gibt es keine Rechtfertigung. Das ist Rassismus“, betont Alexander Pollak.
FPÖ unterstützt rassistisches Verhalten
Scharfe Kritik übt SOS Mitmensch an der Reaktion der FPÖ Steiermark, die das rassistische Verhalten des Gastronomen unterstützt. Vize-FPÖ-Chef Stefan Hermann verlautbarte auf Facebook, dass er sich angesichts der rassistischen Diskriminierung des Gastronomen „stark fühlt“.
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