
Erhebung: Inakzeptable Wartezeiten auf Start eines Staatsbürgerschaftsverfahrens
SOS Mitmensch hat eine Bundesländer-Erhebung zu den behördlichen Wartezeiten auf den Beginn eines Staatsbürgerschaftsverfahrens durchgeführt. Ergebnis: Bis zu eineinhalb Jahre kann es dauern, bis ein Staatsbürgerschaftsverfahren nach Kontaktaufnahme mit der Behörde tatsächlich startet. Schlusslicht ist Wien, gefolgt von Oberösterreich und Vorarlberg.
Hohe gesetzliche Hürden führen zu Überlastung
„Es zeigt sich, dass das Staatsbürgerschaftsverfahren aufgrund der hohen gesetzlichen Hürden hochbürokratisch ist und sowohl für die Antragstellenden als auch für die Behörden eine große Belastung darstellt. Bei jenen Behörden, bei denen die Antragszahlen über dem sehr niedrigen Gesamtdurchschnitt in Österreich liegen, kommt es rasch zur Überlastung und zu inakzeptablen Wartezeiten“, verweist SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak insbesondere auf die Situation in Wien, wo deutlich mehr Anträge abgewickelt werden als in den anderen Bundesländern.
Eineinhalb Jahre Warten auf Verfahrensbeginn in Wien
Laut der Erhebung von SOS Mitmensch müsse in Wien ein halbes Jahr auf ein Erstinformationsgespräch zum Staatsbürgerschaftsverfahren und anschließend ein weiteres ganzes Jahr auf einen behördlichen Termin für die Antragstellung gewartet werden. Erst nach diesen eineinhalb Jahren würde das eigentliche Verfahren starten. In Oberösterreich würden die Wartezeiten bei Online-Terminbuchungen bis zu 8,5 Monate betragen, in Vorarlberg inklusive Beratungsgespräch bis zu 8 Monate, in allen anderen Bundesländern unter 6 Monate, berichtet Irene Palmetshofer, die für SOS Mitmensch die Erhebung durchgeführt hat. Das Verfahren selbst könne dann noch weitere Monate oder Jahre in Anspruch nehmen, je nachdem wie rasch und zuverlässig die Behörde arbeitet und wie schwierig die Beschaffung zusätzlich benötigter Dokumente ist.
Insgesamt niedrige Antragszahlen
In Wien wurden im Jahr 2022 laut Behördenauskunft mehr als 13.700 Staatsbürgerschaftsanträge abgewickelt, davon rund zwei Drittel von großteils im Ausland lebenden NS-Opfer-Nachkommen. In den anderen acht Bundesländern wurden jeweils nur zwischen 200 und 2.150 Anträge eingereicht. Insgesamt seien die Antragszahlen in Österreich im europäischen Vergleich sehr niedrig, so SOS Mitmensch mit Verweis auf die von der Statistik Austria angegebene Einbürgerungsrate von nur 0,7 Prozent. Der EU-Durchschnitt liegt fast dreimal so hoch.
Forderung: Hürden reduzieren und entbürokratisieren
SOS Mitmensch fordert die Reduzierung der gesetzlichen Hürden beim Staatsbürgerschaftserwerb und die Entbürokratisierung des Verfahrens. In Österreich geborene Kinder sollten, so wie in Deutschland, kein Verfahren durchlaufen müssen, wenn ihre Eltern schon jahrelang hier leben, sondern in diesem Fall die Staatsbürgerschaft per Geburt erhalten, fordert die Menschenrechtsorganisation. Darüber hinaus brauche es bei jenen Behörden, die eine überdurchschnittliche Anzahl an Anträgen abwickeln, dringend eine Aufstockung des Personals, so SOS Mitmensch.
--> Unsere Forderungen für einen fairen Zugang zur Staatsbürgerschaft
--> Liste unabhängiger Beratungsstellen zum Staatsbürgerschaftserwerb
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