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08. Mär. 2019

MO-Magazin: Mord in Dornbirn – Menschenrechtsexperte Prof. Nowak widerspricht Argumentation von Innenminister Kickl

Im Jänner stellte Innenminister Herbert Kickl in einem ORF-Report-Interview die Menschenrechtskonvention in Frage, als er meinte, dass das Recht der Politik zu folgen habe und nicht die Politik dem Recht. Der international renommierte Menschenrechtsexperte Prof. Manfred Nowak hält in einem Kommentar im aktuellen MO-Magazin für Menschenrechte die Argumente Kickls zum Mord an einem leitenden Asylbeamten in Dornbirn für „wenig überzeugend“.

 

Festnahme erlaubt

„Wenn gegen jemanden wegen schwerer Straftaten ein Aufenthaltsverbot erlassen wurde, dann darf er natürlich fest­genommen werden, um ihn an der illegalen Einreise zu hindern. Dass er an der Grenze offensichtlich nicht kontrolliert wurde, liegt nicht am Asylsystem oder der EMRK, son­dern am Wegfall der Binnengrenzen in der EU“, erläutert Nowak.

 

Schnellverfahren

Ein Schnellverfahren wäre laut Nowak die richtige Entscheidung gewesen: „Sobald der Betreffende in Österreich einen Asylantrag stellte, hät­te die Behörde feststellen müssen, dass über ihn vor zehn Jahren ein Aufenthaltsverbot verhängt worden war. In so einem Fall müsste über das Asylansu­chen in einem Schnellverfahren entschie­den werden. Somit hätte er sehr wohl zur Vorbereitung der Abschiebung festgenom­men werden dürfen.“

 

Verweis auf Artikel 3 EMRK wenig überzeugend

Für wenig überzeugend hält Nowak, dass der Betreffende wegen Arti­kel 3 EMRK nicht an die Türkei hätte ab­geschoben werden können, da er offensicht­lich in den vergangenen Jahren in der Türkei ge­lebt habe. „Sollte er wirklich als Asylgrund an­gegeben haben, dass er in der Türkei um sein Leben fürchte, weil er als Kurde tür­kische Soldaten umgebracht habe, dann ist es mehr als fraglich, ob er überhaupt die Voraussetzungen des Flüchtlingsbegriffs der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllt“, erklärt der Menschenrechtsexperte.

 

Ablenkung von Fehlverhalten der Behörden

Das Innenministerium hat laut Nowak „offensichtlich irreführende Behauptungen aufgestellt, nur um diesen schrecklichen Fall als Begründung dafür ausschlachten zu können, dass das interna­tionale und europäische Asylrecht und die EMRK an der kaltblütigen Ermordung des Beamten in Dornbirn ‚schuld‘ seien.“ Mit dieser Argumentation solle offensichtlich von einem Fehlverhalten der dem Innen­ministerium unterstellten Behörden abge­lenkt werden, so Nowak.

 

Den gesamten Kommentar von Prof. Nowak finden Sie HIER.

 

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