Kronenzeitung verbreitet Falschinfos zur Einbürgerung von Flüchtlingen
SOS Mitmensch übt scharfe Kritik an von der Kronenzeitung verbreiteten Falschinformationen zur Einbürgerung von anerkannten Flüchtlingen. Mit irreführenden Angaben und falschen Zahlen wird der Leserschaft der Eindruck vermittelt, dass nahezu alle Asylberechtigte nach 6 Jahren die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten würden. Davon ist Österreich mit seinen restriktiven Einbürgerungsbestimmungen jedoch meilenweit entfernt.
In ihrem am Montag veröffentlichten Artikel behauptet die Kronenzeitung, dass „Asylwerber im Blitzverfahren zu Österreichern werden“. Laut Krone würden anerkannte Flüchtlinge nach 6 Jahren mit einem Schlag eingebürgert werden und müssten dafür praktisch nichts tun, außer „nicht straffällig zu werden“. SOS Mitmensch weist darauf hin, dass diese Angaben grober Unfug sind. Die Kronenzeitung führt ihre Leserschaft massiv in die Irre.
Fakt ist nämlich, dass Österreich eines der strengsten Einbürgerungsgesetze Europas hat. Auch viele Menschen, die schon lange hier leben oder sogar hier geboren sind, werden durch die ausgrenzenden und verbürokratisierten Bestimmungen der österreichischen Einbürgerungsgesetze von der Erlangung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen.
Diese Strenge gilt auch für alle, die einen so genannten Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben – also auch für anerkannte Flüchtlinge. Denn ein Rechtsanspruch tritt nur dann tatsächlich in Kraft, wenn sämtliche Einbürgerungsbedingungen erfüllt werden.
Das heißt im Klartext: Es gibt keinerlei Einbürgerungsautomatismus für anerkannte Flüchtlinge nach 6 Jahren. Flüchtlinge müssen, so wie andere Einbürgerungswillige auch, folgende Kriterien erfüllen, um eine österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten:
- Unbescholtenheit
- Arbeitseinkommen von mindestens EUR 1.000 netto im Monat (12x pro Jahr, in 36 Monaten der letzten 6 Jahre). Die letzten 6 Monate vor Antragstellung darf keine Sozialhilfe bezogen werden. Wer Kinder hat, muss ein deutlich höheres Einkommen nachweisen. Wer AlleinverdienerIn in einem Haushalt ist, muss ein noch höheres Einkommen nachweisen.
- Deutschkenntnisse B1 (entspricht dem Niveau der ersten lebenden Fremdsprache der 6. Klasse AHS)
- Bestandener Einbürgerungstest
- Verwaltungsgebühren zwischen EUR 835,- und EUR 2.116,- (nach Bundesland und Einkommen unterschiedlich)
Die Erleichterung der Einbürgerung von anerkannten Flüchtlingen in Österreich besteht einzig darin, dass theoretisch nach 6 Jahren (und nicht erst nach 10 Jahren) ein Einbürgerungsantrag gestellt werden kann, wenn sämtliche oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Genfer Flüchtlingskonvention schreibt allen Vertragsstaaten vor, anerkannten Flüchtlingen die Einbürgerung zu erleichtern. In Österreich passiert dies durch die Verkürzung der Wartefrist von 10 auf 6 Jahre. Weitere Erleichterungen gibt es nicht.
Dieselbe Regelung der auf 6 Jahre verkürzten Aufenthaltsfrist gilt neben anerkannten Flüchtlingen übrigens auch für EU-/EWR-BürgerInnen, für Personen, die in Österreich geboren wurden und für Personen, die mit einem Österreicher oder einer Österreicherin verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
Der Artikel der Kronenzeitung wartet auch mit falschen Zahlen auf. Die Krone behauptet, dass allein im Vorjahr „4.455 Ex-Flüchtlinge“ aufgrund eines Rechtsanspruchs zu Österreichern bzw. Österreicherinnen wurden. Laut Statistik Austria wurden im Jahr 2015 jedoch gerade einmal 559 anerkannte Flüchtlinge aufgrund des von der Kronenzeitung zitierten § 11a des Staatsbürgerschaftsgesetzes eingebürgert.
Österreich hat tatsächlich ein Problem im Einbürgerungsbereich, allerdings ein ganz anderes als die Kronenzeitung suggerieren will. Österreich hat das Problem, dass viel zu viele, die in Österreich leben, über lange Zeit und manchmal für ihr ganzes Leben von der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen bleiben.
Österreich hat laut Eurostat eine der niedrigsten Einbürgerungsquoten in ganz Europa. Pro Jahr wird nur jeder hundertfünfzigste (!) in Österreich lebende Nichtösterreicher eingebürgert!
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