
Nein zu noch mehr Ausgrenzung bei der Einbürgerung!
SOS Mitmensch übt scharfe Kritik an der Forderung von ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka nach einer Verschärfung der Einbürgerungsbestimmungen für in Österreich geborene Kinder und anerkannte Flüchtlinge. Damit leiste Lopatka einen Beitrag zur weiteren Spaltung unserer Gesellschaft, so die Menschenrechtsorganisation, die betont, dass Österreich bereits jetzt eines der strengsten und ausgrenzendsten Einbürgerungsgesetze Europas habe.
Österreich schließt aus
„Österreich hat tatsächlich ein Problem im Einbürgerungsbereich. Allerdings ein ganz anderes als Lopatka suggerieren will. Österreich hat aufgrund seiner strengen und ausgrenzenden Einbürgerungsbestimmungen das Problem, dass viel zu viele Menschen, die hier leben, über lange Zeit und manchmal für ihr ganzes Leben von der Staatsbürgerschaft und damit auch von der Beteiligung an der österreichischen Demokratie ausgeschlossen bleiben“, so Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch.
Kronenzeitung verbreitet Falschinfos zur Einbürgerung von anerkannten Flüchtlingen - ÖVP-Klubobmann Lopatka nimmt diese Falschinfos zum Anlass für Verschärfungsforderungen
Strenge gilt auch für Flüchtlinge
Pollak weist darauf hin, dass die extreme Strenge der österreichischen Einbürgerungsgesetze auch für Flüchtlinge gelte. „Gerade einmal 559 anerkannte Flüchtlinge wurden 2015 nach §11a eingebürgert. Obwohl die Genfer Flüchtlingskonvention allen Vertragsstaaten vorschreibt, Flüchtlingen die Einbürgerung zu erleichtern, passiert dies in Österreich einzig durch die Verkürzung der Mindestwartefrist von 10 auf 6 Jahre. Diese Verkürzung gilt auch für EU-/EWR-BürgerInnen, für Personen, die in Österreich geboren wurden und für Personen, die mit einem Österreicher oder einer Österreicherin verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Flüchtlinge müssen, so wie andere Einbürgerungswillige auch, eine lange Latte an Kriterien erfüllen, wie etwa Unbescholtenheit, ein nicht zu geringes Einkommen aus Erwerbsarbeit, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, einem bestandenen Einbürgerungstest sowie der Leistung von Gebühren zwischen 835 und 2.116 Euro um eine österreichische Staatsbürgerschaft erhalten zu können“, erklärt Pollak.
Hier Geborene nicht als Österreicher anerkannt
Der SOS Mitmensch-Sprecher verweist weiters darauf, dass auch alle in Österreich geborenen Kinder, deren Eltern nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, nicht nur mindestens 6 Jahre warten müssen. Sie müssen zudem sämtliche Kriterien der Einbürgerungsgesetze erfüllen, um die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten zu können, darunter auch das Einkommenskriterium. Das bedeute nicht weniger, als dass in Österreich geborene Kinder, wenn ihre Eltern nicht genug verdienen, zumindest bis zur Volljährigkeit von der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen bleiben, so Pollak.
Einbürgerungsbestimmungen, die Gesellschaft zusammenführen
„Diese Ausgrenzung hier Geborener ist das Gegenteil von Integration. Dass Reinhold Lopatka diese Ausgrenzung nun weiter verschärfen will, ist ein gesellschafts- und integrationspolitischer Irrsinn. Es braucht Einbürgerungsbestimmungen, die unsere Gesellschaft zusammenführen und nicht weiter spalten. Wenn weiterhin pro Jahr nur jeder hundertfünfzigste in Österreich lebende Nichtösterreicher eingebürgert wird, wie das derzeit der Fall ist, entfernt sich Österreich immer mehr von einer gleichberechtigten Gesellschaft“, warnt Pollak.
Österreich hat laut Eurostat eine der niedrigsten Einbürgerungsquoten in ganz Europa. Pro Jahr wird nur jeder hundertfünfzigste (!) in Österreich lebende Nichtösterreicher eingebürgert!
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