Staatsbürgerschaftsblockade ist Schande für Rechtsstaat
Angesichts der immer neuen Fälle von Menschen, denen die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen oder verweigert wird, besteht dringender Handlungsbedarf.
Es darf in einem Rechtsstaat nicht sein, dass Menschen, bei denen nicht der geringste Zweifel besteht, dass sie BürgerInnen dieses Landes sind, die Staatsbürgerschaft vorenthalten oder gar aberkannt wird. Ein Staatsbürgerschaftsrecht, das in diese Richtung wirkt, ist Unrecht und gehört umgehend repariert.
Die gegenwärtige Gesetzeslage sieht vor, dass überhaupt erst nach 10 Jahren ein Staatsbürgerschaftsantrag gestellt werden kann. Dieser Antrag ist an unverhältnismäßige Bedingungen geknüpft. Allein die Einkommenskriterien sind für mehr als 20 Prozent (!) der österreichischen Gesamtbevölkerung unerfüllbar. Auch nach jahrzehntelanger Aufenthaltsdauer in Österreich gibt es keinen bedingungslosen Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft.
SOS Mitmensch fordert, dass es, wie in Belgien, nach 3 Jahren ein Antragsrecht auf die Staatsbürgerschaft geben sollte. Nach 6 Jahren sollte es einen erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft geben und nach spätestens 12 Jahren Aufenthalt sollte es den bedingungslosen Rechtsanspruch auf einen österreichischen Pass geben. Kinder, die in Österreich geboren sind und deren Eltern rechtmäßig und längerfristig in Österreich niedergelassen sind, sollten die Staatsbürgerschaft per Geburt verliehen bekommen.
Die Staatsbürgerschaft ist kein Heiligtum, das man vor den Menschen schützen muss, sondern ein Recht, das allen Menschen, die dauerhaft in Österreich leben, zugänglich sein muss. Alles andere ist Gift für das Zusammenleben und für die Demokratie.