
SOS Mitmensch reicht Klage gegen FPÖ-Bundesrat Jenewein ein
SOS Mitmensch reicht gegen die Wiener FPÖ und gegen FPÖ-Bundesrat Hans-Jörg Jenewein Klage ein. Die Menschenrechtsorganisation reagiert damit auf eine diffamierende und beleidigende Aussendung des FPÖ-Bundesrats, die sich gegen den Sprecher von SOS Mitmensch gerichtet hatte. SOS Mitmensch wertet die Aussendung des FPÖ-Bundesrats als Ausdruck eines politischen Kulturverfalls in der FPÖ.
Am 7. März 2012 hatte FPÖ-Bundesrat Hans-Jörg Jenewein, offenbar als Reaktion auf eine Aussendung von SOS Mitmensch zu diskriminierenden Speisebezeichnungen, via OTS-Aussendung eine wüste Attacke gegen den Sprecher von SOS Mitmensch geritten. Der Nachname des SOS Mitmensch Sprechers Alexander Pollak „klinge wie die Beschimpfung eines ganzen Volkes“, so Jenewein, der Pollak in „potenziell gewalttätigen Kreisen“ verortete und dem SOS Mitmensch-Sprecher riet, „raschest seinen Namen zu ändern – Alexander Mgombo wäre sicher karrierefördernd.“
Dazu die Rechtsanwältin Maria Windhager: „Es bedarf keiner weitwendigen Ausführungen, dass die Äußerungen von Bundesrat Jenewein gerade in ihrem fremdenfeindlichen Kontext tatbildlich im Sinne des § 115 StGB (Beleidigung) in der Form eines Medieninhaltsdeliktes sind. Sie bedeuten konkret sowohl eine Beschimpfung als auch eine Verspottung von SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak: Jenewein geht es erkennbar nicht darum, politische Kritik zu einem bestimmten Thema zu äußern, sondern den SOS Mitmensch-Sprecher zu diffamieren und lächerlich zu machen, also eine vorsätzliche Ehrenkränkung zu begehen.“
Prof. Ruth Wodak (Sprachwissenschaftlerin): „Sprache und Identität hängen miteinander zusammen und Namen sind ebenfalls sehr eng mit Identitäten verbunden. Wenn man jemandem den Namen wegnimmt oder diesen umdeutet, dann ist das eine hochsensible Angelegenheit. Im vorliegenden Fall wird der Sprecher von SOS Mitmensch auf etwas reduziert, zu dem es überhaupt keinen sachlichen Zusammenhang gibt. Solche beleidigenden Stilmittel dürfen nicht zur Normalität werden. Hier müssen Grenzen gesetzt werden.“
Nadja Lorenz (Vorsitzende von SOS Mitmensch): „Für uns ist Meinungsfreiheit ein extrem hohes Gut. Deshalb ist es sehr ungewöhnlich, dass wir den Weg einer Klage beschreiten. Aber hier wurde auf dermaßen eklatante Weise eine Grenze überschritten, dass wir nicht einfach darüber hinwegsehen können. Die Aussagen des FPÖ-Bundesratsabgeordneten Hans-Jörg Jenewein sind jenseits des Erträglichen und Tolerierbaren. Solche Beleidigungen und Verunglimpfungen haben weder in der persönlichen Auseinandersetzung noch in einer demokratischen Diskussion etwas verloren.“
Alexander Pollak (Sprecher von SOS Mitmensch): „Die FPÖ verwechselt Meinungsfreiheit mit Vogelfreiheit und sie verwechselt das Recht, Kritik zu üben, mit dem Unrecht, andere Menschen aufs Übelste zu beschimpfen, zu diffamieren und nieder zu machen. Das darf in einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht einfach hingenommen werden. Eine politische Unkultur der Hetze und der Diffamierung ist keine, an die wir uns gewöhnen sollten. Wenn wir gegenüber einem solchen politischen Kulturverfall abstumpfen, dann setzen wir ob kurz oder lang unsere Demokratie aufs Spiel.“