
Innenministerin Mikl-Leitner führt Öffentlichkeit in die Irre
SOS Mitmensch übt Kritik an irreführenden Aussagen von Innenministerin Mikl-Leitner zum Thema Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden. Mikl-Leitner wurde in Medien mit der Aussage zitiert, dass die österreichische Arbeitszugangsregelung „zu den liberalen innerhalb der EU“ gehöre. Das genaue Gegenteil ist jedoch der Fall. Seit Inkrafttreten des Arbeitsverbotserlasses des Sozialministeriums vor 10 Jahren gehört Österreich zu den Schlusslichtern in Europa.
JETZT MITMACHEN und die Aufhebung des Arbeitsverbots mitunterzeichnen!
Nur Großbritannien und Irland sind strenger
Österreich, Großbritannien und Irland sind die einzigen Länder in der EU, in denen für die gesamte Dauer des Asylverfahrens ein Ausschluss von fast allen Bereichen des Arbeitsmarkts vorgesehen ist. Alle anderen EU-Länder haben liberalere Regelungen. In Schweden und Portugal dürfen Asylsuchende sofort nach Zulassung zum Asylverfahren gleichberechtigt arbeiten. In Deutschland tritt in Kürze eine Regelung in Kraft, die Asylsuchenden bereits nach 3 Monaten die Arbeitsaufnahme in allen Bereichen erlaubt. In Finnland gibt es nach 3 bis 6 Monaten gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt, in Belgien, Polen und Spanien nach 6 Monate. In Italien und den Niederlanden sind nach 6 Monaten unselbständige Beschäftigungen erlaubt. In Österreich dürfen Asylsuchende hingegen lediglich in Nischen wie Prostitution, Zeitungszustellung und der befristeten Saison- und Erntearbeit arbeiten, wobei auch hier zahlreiche bürokratische Fallen auf Asylsuchende warten, die eine Arbeitsaufnahme nur in Ausnahmefällen möglich machen. So droht den Asylsuchenden der existenzbedrohende Verlust der Grundversorgung auch über den Job hinaus.
Mikl-Leitner soll Aufhebung des Arbeitsverbots unterstützen
„Die Innenministerin hätte es mit in der Hand, dass Österreich in Zukunft wieder zu jenen Ländern Europas gehört, die eine menschliche und vernünftige Regelung des Arbeiten-Dürfens von Asylsuchenden haben. Wenn ihr das ein ernsthaftes Anliegen ist, möchten wir ihr ans Herz legen, unsere Initiative zur Aufhebung des Arbeitsverbotserlasses des Sozialministeriums zu unterstützen. Denn die Folgen dieses Erlasses sind katastrophal. Das bestätigen sowohl Arbeitsmarktexperten als auch Vertreter von Gemeinden“, so Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch.
Kritik an falschen Zahlen der FPÖ
Kritik übt SOS Mitmensch auch an Aussagen von FPÖ-Generalsekretär Kickl, wonach „nur 2 von 10 Asylwerbern tatsächlich einen Asylgrund haben“. Die Zahlen des Innenministeriums sprechen eine andere Sprache. Im Jahr 2013 wurden in erster Instanz 39% der Asylanträge positiv erledigt, in 2. Instanz 15%. Insgesamt gab es 2013 bei Asylverfahren, die in 1. oder 2. Instanz entschieden wurden, 29% positive Bescheide. Auch im Jahresvergleich geht die Tendenz bei der Asylanerkennung nach oben. „Wir sprechen immerhin allein im Jahr 2013 von 4.133 Menschen, die einen positiven Bescheid erhalten haben, nachdem sie zuvor über Monate oder gar Jahre dem Ausschluss vom Arbeitsmarkt und der Desintegration ausgesetzt waren. Da sind noch gar nicht die Menschen mitgerechnet, die zwar keinen positiven Bescheid erhalten haben, aber dennoch in Österreich bleiben, weil ihnen die Rückkehr in ihr Herkunftsland versperrt ist. Diese grundlegenden Fakten sollte auch die FPÖ, bei all ihrer Anti-Flüchtlingspolemik, anerkennen“, so Pollak.
Mehr als 1.000 Unterschriften in nur 12 Stunden
SOS Mitmensch vermeldet, dass der am Mittwoch gemeinsam mit prominenten UnterstützerInnen lancierte Arbeitsverbots-Aufhebungserlass in den ersten 12 Stunden von mehr als 1.000 Menschen unterzeichnet wurde. Der Erlass kann bis 10. November HIER unterzeichnet werden.
Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden
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