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31. Okt. 2014

Volksanwaltschaft empfiehlt Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylsuchende

In der Donnerstagabend ausgestrahlten Servus TV-Reportage über die Situation von Flüchtlingen in Österreich hat sich Volksanwalt Günther Kräuter für ein Ende des Arbeitsverbots für Asylsuchende ausgesprochen. In dieselbe Kerbe schlug der Traiskirchner Bürgermeister Andreas Babler. SOS Mitmensch betont, dass ein Ende des Arbeitsverbots keineswegs automatisch eine Verdrängung anderer Arbeitskräfte bedeutet.

 

JETZT MITMACHEN und die Aufhebung des Arbeitsverbots mitunterzeichnen!

 

„Man kann davon ausgehen, dass einige durch die Situation des Nicht-Arbeiten-Dürfens in die Illegalität getrieben werden. Daher die Forderung der Volksanwaltschaft, die wir auch in unserem Bericht an den Nationalrat dokumentiert haben, dass eine Arbeitserlaubnis möglich sein muss“, betonte Volksanwalt Kräuter. Kräuter verwies auf das Beispiel Deutschland, wo kürzlich deutliche Erleichterungen für den Zugang von Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt beschlossen wurden.

 

Auch der Bürgermeister von Traiskirchen, Andreas Babler, sprach sich in der TV-Reportage gegen das Arbeitsverbot für Asylwerber aus. Babler zeigte sich empört darüber, dass „dieselben Leute, die sich darüber beschweren, dass Asylwerber auf Steuerkosten „herumlungern“, sich gleichzeitig dagegen wehren, dass diese arbeiten dürfen.“

 

SOS Mitmensch sieht sich durch die Äußerungen von Kräuter und Babler bestätigt und betont, dass ein Ende des Arbeitsverbots keineswegs automatisch eine Verdrängung anderer Arbeitskräfte bedeuten würde. „Das von einigen Seiten verwendete Argument, dass für jeden Asylsuchenden, der einen Job findet, jemand anderer den Job verliert, ist für sich schon eine populistische Vereinfachung, denn es kommen Menschen mit unterschiedlichen Qualifikationen auf den Arbeitsmarkt, was sich für diesen auch belebend auswirken kann. Darüber hinaus sieht das Ausländerbeschäftigungsgesetz vor, dass Asylsuchende nur Jobs bekommen können, für die es keine qualifizierten ÖsterreicherInnen, EU-BürgerInnen oder bereits in den Arbeitsmarkt integrierte Drittstaatsangehörige gibt. Diese Benachrangung stellt eine erhebliche Hürde dar. Daher hat die deutsche Regierung nicht nur beschlossen, nach drei Monaten alle Bereiche des Arbeitsmarkts zu öffnen, sondern auch bestimmt, dass nach 15 Monaten die Benachrangung von Asylsuchenden gegenüber anderen Arbeitskräften aufgehoben wird“, erklärt SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak

 

SOS Mitmensch hat inzwischen mehr als 13.000 Unterschriften unter einen Erlass, der das Arbeitsverbot für Asylsuchende aufheben soll, gesammelt. Für kommende Woche wurden Gespräche zwischen Sozialminister Hundstorfer und den Sozialpartnern über eine mögliche Arbeitserlaubnis für Asylsuchende angekündigt.

 

Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden

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