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11. Nov. 2014

Jetzt wollen wir Ihre Unterschrift, Herr Sozialminister!

Innerhalb von weniger als drei Wochen haben mehr als 15.800 Menschen für die Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylsuchende unterschrieben. Damit wurde das Ziel, 10.000 Unterschriften zu sammeln, deutlich übertroffen. Am 18. November wird SOS Mitmensch Sozialminister Hundstorfer jenen Erlass zur Unterschrift vorlegen, mit dem das Arbeitsverbot umgehend beseitigt werden könnte

 

JETZT MITMACHEN und die Aufhebung des Arbeitsverbots mitunterzeichnen!

 

SOS Mitmensch hat am 22. Oktober gemeinsam mit zahlreichen Prominenten eine Unterschriftenaktion zur Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylsuchende gestartet. Mehr als 15.800 Menschen haben bisher unterschrieben. Inzwischen haben sich auch namhafte PolitikerInnen von SPÖ und ÖVP, die Volksanwaltschaft sowie die Sozialpartnerorganisationen dafür ausgesprochen, Asylsuchende nicht länger für die gesamte Dauer ihres Verfahrens von unselbständiger Beschäftigung auszuschließen.

 

Von Seiten des Sozialministers wurde bislang jedoch lediglich eine Studie angekündigt. Für SOS Mitmensch ein ungenügender Schritt. Die Menschenrechtsorganisation verweist auf die große Koalition in Deutschland, die kürzlich signifikante Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden beschlossen hat.

 

„Nachdem die deutsche Bundesregierung erkannt hat, dass Arbeitsverbote soziale Probleme verschärfen, hat sie entsprechend gehandelt. Die österreichische Regierung tut hingegen noch immer so, als wäre die von Arbeitsmarktexperten unterstützte Aufhebung des Arbeitsverbots eine große Mutprobe. In diesem Sinn ist jede einzelne der von uns bisher gesammelten mehr als 15.800 Unterschriften eine Mut-Injektion für Sozialminister Hundstorfer“, erklärt Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch. „Wir sind schon auf die Reaktion des Sozialministers gespannt, wenn wir ihm kommenden Dienstag den Erlass zur Aufhebung des Arbeitsverbots vorlegen und ihn um seine Unterschrift bitten werden“, so Pollak.

 

Die von der deutschen Regierung beschlossene Reform sieht vor, dass Asylsuchende nach drei Monaten in allen Bereichen arbeiten dürfen und nach 15 Monaten die Benachrangung von Asylsuchenden gegenüber anderen Arbeitskräften aufgehoben wird. Die deutsche Regierung hat diese Reform zu einem Zeitpunkt in die Wege geleitet, als die Arbeitslosenrate in Deutschland deutlich höher war als jene in Österreich. Weitere Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden finden Sie hier: Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden

 

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