
Aufruf an FPÖ-Steiermark: Anti-Flüchtlings-Hetze sofort einstellen!
SOS Mitmensch ruft die FPÖ-Steiermark dazu auf, ihre Hetze gegen Flüchtlinge umgehend einzustellen. Auf Facebook behauptet der Freiheitliche Landtagsklub, rechtskräftig von den Asylbehörden anerkannte Flüchtlinge würden „fürs Nichtstun“ mehr Geld erhalten als „arbeitende österreichische Familien“. Als „Beleg“ wird eine Berechnung präsentiert, deren Zahlen sich allerdings rasch als falsch entpuppten.
„Das, was der Freiheitliche Landtagsklub hier macht, ist abgrundtief unanständig und einer demokratischen Partei nicht würdig. Wider besseres Wissen wird so getan, als würden rechtskräftig anerkannte Flüchtlinge, die von der FPÖ irreführenderweise als "Asylanten" bezeichnet werden, höhere Sozialleistungen erhalten als andere Menschen in Österreich. Das ist Unsinn", so Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch.
„Zudem wird so getan, als würden Familien in der Steiermark fürs Nichtstun mehr Geld erhalten als fürs Arbeiten. Auch das ist falsch. In der von der FPÖ präsentierten Berechnung (siehe unten) wurden Sonderzahlungen für die im Beispiel genannte Arbeiterfamilie nicht in die Rechnung einbezogen, sondern nur im Kleingedruckten in der Rubrik "Quellen" erwähnt. Offenbar kennt der Freiheitliche Landtagsklub keinerlei Skrupel vor Manipulation und Hetze“, so Pollak.
Hier die von der Gruppe "Heimat ohne Hass" angestellte Gegenberechnung:
Die Mindestsicherung ist im Übrigen an die Bereitschaft, eine Arbeit aufzunehmen, gekoppelt: "All jene, die sich weigern, ihre Leistungsfähigkeit feststellen zu lassen, eine ihnen angebotene zumutbare Arbeit anzunehmen oder an vom Arbeitsmarktservice vermittelten Maßnahmen teilzunehmen, kann die Bedarfsorientierte Mindestsicherung stufenweise gekürzt werden", ist in den Bestimmungen des Landes Steiermark zur Mindestsicherung nachzulesen.
SOS Mitmensch ruft nicht nur die FPÖ Steiermark zur Räson auf, sie richtet auch einen Appell an Justizminister Brandstetter: „Hetze gegen Flüchtlinge ist derzeit in Österreich nicht vom Verhetzungsparagraphen erfasst. Sogar Aufrufe zu Gewalt gegen Asylwerber oder anerkannte Flüchtlinge werden nach geltendem Recht nicht geahndet. Damit wird gefährlicher Stimmungsmache Tür und Tor geöffnet. Hier besteht dringender Änderungsbedarf“, betont Pollak.
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