
Tatverdächtige Politiker*innen müssen Rechtsstaat respektieren!
SOS Mitmensch zeigt sich besorgt angesichts der aufkeimenden politischen Respektlosigkeit gegenüber der Arbeit unabhängiger Justizbehörden. Es sei kein erfreulicher Zustand, dass es derzeit mehrere tatverdächtige Spitzenpolitiker gebe, aber die Überprüfung eines Tatverdachts und die Einleitung von Ermittlungsschritten, wo sich ein Tatverdacht erhärte, sei keine Fehlleistung der Justiz, sondern deren ureigenste Aufgabe, betont die Menschenrechtsorganisation.
Bundeskanzler muss Arbeit der Justiz respektieren
„Ein Spitzenpolitiker, der einer Straftat verdächtigt wird, hat ein Recht auf die Unschuldsvermutung, aber er hat kein Recht, seine hohe Positionen dazu zu missbrauchen, um die Justiz zu attackieren. Wer als tatverdächtiger Politiker unabhängige Justizbehörden, die gewissenhaft ihre Arbeit machen, in die Nähe der Opposition rückt, hat entweder den Rechtsstaat nicht verstanden oder versucht ihn gezielt zu desavouieren“, erklärt SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak. Und er ruft Bundeskanzler Sebastian Kurz zum nötigen Respekt gegenüber der Arbeit der Justiz und zu Demut vor den hohen moralischen Anforderungen seines Amtes auf.
Verurteilter Spitzenrepräsentant darf nicht im Amt bleiben
Pollak betont, dass es eine Selbstverständlichkeit sein müsse, dass ein hoher politischer Amtsträger, egal welcher Partei, bei strafrechtlicher Verurteilung sein Amt zur Verfügung stelle. „Es ist inakzeptabel, dass ein Spitzenrepräsentant unserer Republik als strafrechtlich verurteilte Person im Amt bleibt. Äußerungen von Regierungsmitgliedern, die dieses moralische Prinzip in Frage stellen, müssen scharf zurückgewiesen werden“, so Pollak in Richtung Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, die sich in einem Interview mit der „Presse“ gegen einen Rücktritt des Bundeskanzlers bei einer etwaigen Verurteilung ausgesprochen hatte. Bereits der begründete Verdacht einer gezielten Straftat sei eine schwere moralische Bürde für die weitere Ausübung eines Amtes, betont Pollak abschließend.
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