
Die zehn wichtigsten Kritikpunkte am EU-Asylpakt
Der kürzlich präsentierte EU-Asylpakt, der unter anderem Schnellverfahren und Haftzentren an den EU-Außengrenzen vorsieht, hat für viel Kritik gesorgt. SOS Mitmensch listet die zehn wichtigsten von Expert*innen und Menschenrechtsorganisationen geäußerten Kritikpunkte auf:
- Die Qualität von Grenzverfahren ist nicht gesichert. Im Gegenteil: Es gibt aktuell kein einziges Beispiel für gut funktionierende Grenzverfahren in Europa.
- Menschenrechtlich gebotene sorgfältige Einzelfallprüfungen werden durch Schnellprüfungen an den EU-Außengrenzen ausgehöhlt.
- Die Definition von „sicheren Drittstaaten“ ist höchst fragwürdig und umstritten. Sie umfasst auch Länder, die keine Demokratien sind und in denen systematisch Menschenrechtsverletzungen stattfinden.
- Es droht die Errichtung von Haftzentren mit langer Aufenthaltsdauer und menschenunwürdigen Bedingungen.
- Es droht ein massiver Rückstau an abgelehnten Bewerber*innen in diesen Haftzentren.
- Es gibt keine humanitäre Ausnahme für Familien mit Kindern von den Grenzzentren. Laut bisherigem Stand sind nur Minderjährige ausgenommen.
- Auch alleinstehende Frauen, schwangere Frauen, traumatisierte Personen, körperlich eingeschränkte und ältere Personen sowie LGBTIQ-Personen sind nicht ausgenommen, obwohl sie besonders verletzlich sind und speziellen Schutz bräuchten.
- Die Periode des Leids von Menschen auf der Flucht wird durch Grenzzentren verlängert und verschärft.
- Betroffene werden desintegriert.
- Grenzzentren lösen NICHT das Problem der mangelnden Solidarität zwischen EU-Staaten bei der Aufnahme und Verteilung von geflüchteten Menschen.
SOS Mitmensch fordert eine menschenrechtskonforme und solidarische Asylpolitik! Wir fordern darüber hinaus die Wiederbelebung humanitärer Aufnahmeprogramme, um gefährdeten Menschen eine sichere Flucht und ein gutes Ankommen zu ermöglichen.
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