Erst ausbilden, dann abschieben?
Asylsuchende dürfen ihre Lehre abschließen, bei negativem Bescheid danach abgeschoben werden. Gibt es eine Lösung? Ein Beitrag im neuen MO-Magazin für Menschenrechte. Text: Florian Bayer
Es ist paradox: Österreich fehlen Fachkräfte, laut aktuellen Schätzungen bis zu 160.000. Insbesondere der Pflegebereich braucht zehntausende neue MitarbeiterInnen. Gleichzeitig gibt es Tausende Asylsuchende, die gern arbeiten würden, aber nicht dürfen. Dank einer Neuregelung im Fremdenpolizeigesetz von Ende 2019 können nun 700 Jugendliche ihre bereits begonnene Lehre beenden. Es werden aber keine neuen Lehrlinge im Asylverfahren mehr nachkommen. Fehler gewesen, die Lehre überhaupt für Asylsuchende zu öffnen. „Wenn ein höchstgerichtlicher Bescheid da ist, dass abgeschoben werden muss, dann muss abgeschoben werden, um dem Gesetz genüge zu tun“, so Nehammer unter dem Beifall von ÖVP und FPÖ. Auch unter Türkis-Grün dürfte sich nicht viel ändern. Im Regierungsprogramm heißt es im Abschnitt „Migration und Asyl“, dass diese Themen „sauber getrennt“ werden sollen. Der Hauptteil des Kapitels ist der „Förderung qualifizierter Zuwanderung“, der „Bekämpfung von Schlepperei“ und „sicheren Grenzen“ gewidmet. Asylverfahren sollen immerhin beschleunigt werden. Auch von Qualitätskontrolle und -sicherung ist die Rede.
Den Tausenden Berufsanfängern mit negativem Asylbescheid – neben Lehrlingen auch Studierende, SchülerInnen und Pflegefachkräfte – hilft das nicht mehr. Sobald sie ihre Ausbildung beendet haben, droht die Abschiebung. So auch Arian (Name geändert, Anm.), gebürtiger Afghane, der 2016 eine Lehre als Elektriker begann. 2018 erhielt er einen negativen Asylbescheid, im Herbst 2019 auch in zweiter Instanz – noch vor Inkrafttreten des Abschiebestopps. Nun droht Arian die Abschiebung. „Ich fühle mich unsicher, weiß nicht wie es weitergeht. Nach Afghanistan kann ich nicht zurück, auch meine Kollegen verstehen nicht, warum ich jetzt gehen muss“, sagt der 19-Jährige frustriert.
„Es ist absurd, dass man Leute ausbildet, um sie dann abzuschieben. Obwohl man sie brauchen würde“, sagt Ekber Gercek, Abteilungsleiter der AsylwerberInnen-Betreuung der Volkshilfe Oberösterreich. Aus seiner täglichen Arbeit weiß er, dass die Lehrlinge nach Jahren im Betrieb bestens integriert und motiviert sind, sich eine Zukunft aufzubauen. Gercek begrüßt zwar, dass Lehrlinge ihre Ausbildung nun zumindest beenden dürfen, plädiert aber für das deutsche Modell „3plus2“, wonach die Leute nach ihrer Ausbildung noch zwei Jahre im Land bleiben und in ihrem Beruf arbeiten dürfen.
Vorbild Deutschland
Zum aktuellen Abschiebestopp hat maßgeblich Rudi Anschobers Initiative „Ausbildung statt Abschiebung“ beigetragen. Mehr als 80.000 Menschen, 135 Gemeinden und 2.000 Betriebe unterzeichneten sie. Eine der Forderungen war die 3plus2-Lösung. „Ich habe mich selbst überzeugt, dass diese Regelung für Tausende Lehrlinge in Deutschland bestens funktioniert“, sagt Anschober, bis vor kurzem Integrationslandesrat in Oberösterreich und nun Sozialminister, im Gespräch mit MO. Zwar ist sein Ministerium nicht für das Thema zuständig, er werde sich aber auch weiterhin dafür einsetzen, allen voran für eine neuerliche Öffnung der Lehre für Asylwerber.
Eine solche wäre auch rechtlich geboten, denn eine EU-Richtlinie von 2015 schreibt vor, dass spätestens neun Monate nach Asylantrag Zugang zum Arbeitsmarkt bestehen muss.
Österreich erfüllt diese Richtlinie bislang nicht, denn ein älterer Erlass des Arbeitsministeriums verbietet Drittstaatsangehörigen den Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Ausnahme für bestimmte Berufsgruppen ist nur möglich, wenn die AMS-Regionalbeiräte zustimmen. Das Arbeitsmarktservice verweigert diese aber gemäß der ministeriellen Weisung. Darauf angesprochen, verwies man im AMS an das Arbeitsministerium, aber auch dort blieb eine Anfrage unbeantwortet.
Grundsatzentscheid erwartet
Die Karten könnten indes durch mehrere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts neu gemischt werden. Dort wurde jugendlichen Asylwerbern in mittlerweile fünf Fällen sehr wohl erlaubt, eine Lehre zu beginnen. Da das AMS in mindestens einem Fall Revision eingelegt hat, geht der Fall nun an den Verwaltungsgerichtshof. Angesichts der auch für Österreich verbindlichen EU-Richtlinie ist Anschober jedoch zuversichtlich, dass es spätestens Mitte des Jahres einen Grundsatzentscheid geben wird, „und zwar für einen Zugang zum Arbeitsmarkt“.
Der wäre längst überfällig, sagt auch Judith Kohlenberger, Kulturwissenschaftlerin an der WU Wien. „Nichtbeschäftigung wirkt stark desintegrierend und hat einen negativen Effekt auf die körperliche und seelische Gesundheit. Viele Geflüchtete bringen Qualifikationen aus ihrem Heimatland mit. Doch wir alle wissen: Wenn unsere Fertigkeiten nicht sinnstiftend eingesetzt werden, lassen sie nach.“
Neben der Umsetzung der 3plus2-Regelung – „das wäre das Mindeste“ – plädiert Kohenberger für die Schaffung einer zusätzlichen Auftenthaltsschiene für Menschen mit abgelehntem Asylantrag, etwa einer Erweiterung der Rot-Weiß-Rot-Karte. Diese könne man an eng definierte Bedingungen knüpfen, etwa einer fixen Arbeitszusage in dezidierten Mangelberufen. Mit einer solchen Abkehr von der strikten Trennung von Asyl und (Arbeits-)Migration käme man auch der Realität näher: „Migrations- und Fluchtgründe gehen ineinander über. Bei vielen Menschen, die etwa aus Afrika kommen, vermischen sich freiwillige und unfreiwillige Gründe. Diese Realität rechtlich besser abzubilden, wäre sinnvoll“, so Kohlenberger.
Ganz ähnlich argumentiert auch Sepp Schellhorn, stellvertrender NEOS-Vorsitzender, der auch in seinen eigenen Betrieben Lehrlinge im Asylverfahren beschäftigt. „Aktuell bestimmen die Türkisen den harten Diskurs, der für mich unverständlich ist“, sagt Schellhorn. Er fordert „zumindest“ das 3plus2-Modell, mit dem Asylsuchende auch nach Lehrabschluss bleiben können. „Und zwar zuallerst aus Menschlichkeit, dann im Sinne der Integration und erst an letzter Stelle, um den Fachkräftemangel abzumildern.“
Auch die Wirtschaftskammer Österreich sieht das so: “Grundsätzlich ist es absurd, dass Wirtschaftstreibende Geld und Zeit in die Ausbildung dringend benötigter Fachkräfte investieren, die verloren gehen, wenn wir die Betroffenen in der Ausbildung abschieben.” Für eine Lösung des Fachkräftemangels müsse man aus der banalen Logik „Fremder ist gleich Asylwerber“ herauskommen, so die WKO: „Es gibt viele Zuzugsgründe, das sollte berücksichtigt werden.“
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