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04. Jun. 2021

Familienzusammenführung

Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf die Situation von Geflüchteten aus, die darauf warten ihre Familie nachzuholen? Nachgefragt bei Daniel Bernhart vom Roten Kreuz. Ein Beitrag im neuen MO-Magazin für Menschenrechte. Interview: Magdalena Stern

 

Wie viele Menschen warten derzeit, dass ihre engsten Familienangehörigen nachkommen dürfen? Welche Folgen haben die Lockdowns?
Im März 2021 hatten wir etwa 2.000 Bezugspersonen, die darauf gewartet haben, dass ihre Familien nach Österreich nachkommen können. Die Pandemie macht die Familienzusammenführung vor allem auf der praktischen Seite schwieriger. Es ist für Personen wegen der Lockdowns und Einreisebeschränkungen viel schwieriger geworden, zu Botschaften zu gelangen. Es kommt momentan immer wieder vor, dass Termine, die bereits vereinbart waren, abgesagt werden müssen und Verfahren damit verzögert werden.

 

Hat die Regierung Erleichterungen bei Fristen und Antragsstellung ermöglicht?
Während des ersten Lockdowns, also im April/Mai 2020 wurden für eine kurze Zeit alle Fristen ausgesetzt. Das gab es seither aber nicht mehr. Die Dreimonatsfrist(*) für die Antragsstellung gilt nach wie vor. Das ist eine der größten Herausforderungen für uns als Rotes Kreuz. Im Moment stellen in vielen Fällen die Anträge, damit die Dreimonatsfrist gewahrt bleibt. Dadurch hatten wir bisher kaum Fälle, wo Fristen wegen Einreisebeschränkungen oder Lockdowns verpasst wurden.

 

Was würde die Situation von betroffenen Familien derzeit verbessern?
Die grundsätzlichen Probleme bei der Familienzusammenführung haben ja schon vor der Pandemie bestanden. Sie sind nur verschärft worden. Wichtig wäre, die erwähnte Dreimonatsfrist für die Antragsstellung abzuschaffen. Das zweite Problem ist die Wartefrist für subsidiär Schutzberechtigte. Sie müssen drei Jahre warten, bevor sie überhaupt einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen können. Und drittens sollten die Einkommensvoraussetzungen für subsidiär Schutzberechtigte fallen. Ein Beispiel: Eine subsidiär schutzberechtigte Person, die einen Ehepartner oder eine Ehepartnerin und vier Kinder nachholen will, braucht ein Netto-Einkommen von 2.500 Euro. Das können frisch in Österreich Angekommene oder auch Asylberechtigte in der Regel äußerst selten nachweisen. Meistens dauert es lange, bis Personen dieses Einkommen erreichen.
 
Wie wirkt es sich psychisch aus, wenn Familien zusammenkommen?
Wenn die Familie ankommt dann bedeutet das zunächst natürlich große Freude und Erleichterung. Der Druck, die Familie möglichst rasch aus gefährlichen Gebieten nachzuholen lastet in den meisten Fällen schwer. Gleichzeitig bringt der Familiennachzug auch neue Herausforderungen mit sich. Es muss eine größere Wohnung und eine Schule für die Kinder gefunden werden. Und die lange Trennung führt in einigen Fällen zu einer Entfremdung der Eheleute und einer Änderung der Rollenverteilung. Deshalb unterstützt das Rote Kreuz die Familien mit dem Projekt „Familientreffen“ und stellt ihnen Berater*innen zur Seite, damit sie die neuen Aufgaben gut bewältigen können.

 

*Asylberechtigte müssen seit 2016 in den ersten drei Monaten einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Nur bei Antragstellung innerhalb dieser Frist müssen weder Einkommen, Unterkunft noch Krankenversicherung nachgewiesen werden.

 

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