Hass und Hetze im Netz: Wie du Dich wehren kannst
Botschaften voll Hass und Hetze verbreiten sich im Internet. Die Härte und Bösartigkeit, die viele Postings und Kommentare beinhalten, sind schockierend. Doch wer diesem Hass ausgesetzt ist oder beobachtet, wie andere Menschen Opfer dieser Angriffe werden, muss nicht tatenlos zusehen.
Egal, ob über Social Media, als Kommentar unter Online-Zeitungsartikeln oder per Kettenmail, die Hemmschwelle Menschen gezielt im Netz anzugreifen sinkt. Die Regeln eines fairen und würdevollen Miteinanders scheinen vielerorts vergessen. Der aktuelle Verfassungsschutzbericht bestätigt die Zunahme „aggressiver bedrohlicher, beleidigender und verhetzender fremdenfeindlicher und besonders asylfeindlicher Kommentare".
Bei der Internet-Meldestelle für NS-Wiederbetätigung des BMI sind 2015 insgesamt 3.913 Hinweise eingegangen. Gegenüber 2014 bedeutet dies einen Anstieg um 16,7%. Der ZARA-Rassismus-Report verzeichnete im letzten Jahr 234 rassistische Vorfälle auf Webseiten, in Online-Foren, in sozialen Netzwerken, auf Blogs und in Kettenmails, die ZARA gemeldet wurden. Ein Anstieg von über 70%.
Im Folgenden findest du Informationen, wie du Hass und Hetze melden und anzeigen kannst:
Straftatbestände und rechtliche Rahmenbedingungen |
Unter dem Überbegriff „Hassposting“ werden verschiedene Arten von negativen bis hin zu gewaltvollen Äußerungen im Internet zusammengefasst. Nicht jede hasserfüllte Unmutsäußerung ist juristisch strafbar. Den rechtlichen Rahmen bilden nationale (Strafgesetzbuch, Bundesverfassungsgesetz) und internationale Gesetze (u.a. Europäische Menschenrechtskonvention).
Folgende Delikte können die rechtliche Grundlage für die Anzeige eines Hasspostings bilden:
Offizialdelikte: Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird, weil es von öffentlichem Interesse ist. Ein Offizialdelikt kann von jeder Person - unabhängig von persönlicher Betroffenheit - angezeigt werden. Bei Offizialdelikten wird von den Behörden ein Ermittlungsverfahren durchgeführt, das dazu dient, den Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen aufzuklären. Die Amtswegigkeit ist in §2 der Strafprozessordnung geregelt.
Privatanklagedelikte: Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der von der Straftat direkt betroffenen Person erfolgen kann. Sofern sie die Strafverfolgung anstrebt, muss die betroffene Person Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Die Privatanklage ist in § 71 der Strafprozessordnung normiert.
Hat eine Beleidigung rassistische Motive, etwa mit Bezug auf die Hautfarbe, ethnische Herkunft oder die Religion der beleidigten Person, dann wird das Privatanklagedelikt zu einem Ermächtigungsdelikt (§ 117 Abs 3 StGB). Die Staatsanwaltschaft muss - mit Ermächtigung des/der Betroffenen - ein Strafverfahren einleiten.
|
Hasspostings melden |
Nimmt man verhetzende, beleidigende oder herabwürdigende Postings im Internet wahr oder wird selbst Opfer solcher Hasspostings, ist es wichtig, gleich einen Screenshot, eine Sicherheitskopie oder ein Foto davon zu machen, um die Aussagen auch nachweisen zu können, falls sie später gelöscht werden.
Facebook und andere Soziale Netzwerke und Foren bieten die Möglichkeit, Hasspostings oder VerfasserInnen dieser Postings direkt beim Betreiber der Seite zu melden. Die Meldung sollte dabei so konkret wie möglich sein. NutzerInnen, die Inhalte bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken melden, bleiben anonym.
Einen guten Leitfaden für die Meldung bei Facebook findest du bei Saferinternet.at, einer Initiative der Europäischen Union, die vor allem Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrende beim sicheren, kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien unterstützt.
Außerdem können Hasspostings in Österreich auf folgenden Seiten gemeldet werden:
|
Hasspostings anzeigen |
Damit die VerfasserInnen von Hasspostings rechtsstaatlich belangt werden, muss Anzeige erstattet werden. Die Anzeige kann bei einem Offizialdelikt (Verhetzung, Gefährliche Drohung, Verstoß gegen das Verbotsgesetz, etc.) von einer beliebigen Person durchgeführt werden; bei einem Privatanklagedelikt (Üble Nachrede, Beleidigung, etc.) kann das nur die betroffene Person oder ihre Vertretung.
So kannst du ein Offizialdelikt anzeigen:
Sonderfall Beleidigung: Bei speziellen Formen der Beleidigung, zum Beispiel rassistischen Beleidigungen oder einer öffentlichen Beleidigung gegen Bundespräsident/in, Nationalrat, Bundesrat, Landtag, das Bundesheer oder eine Behörde, handelt es sich um ein Ermächtigungsdelikt. Ähnlich wie beim Offizialdelikt muss die Staatsanwaltschaft bei Anzeige ein Verfahren einleiten. Die betroffene Person muss allerdings ihr Einverständnis geben, trägt aber kein Prozesskostenrisiko.
So gehst du bei einem Privatanklagedelikt vor:
Die von einem Privatanklagedelikt betroffene Person muss Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Am besten man lässt sich in diesem Fall vorab rechtlich beraten. Dafür gibt es Einrichtungen, die kostenlos Rechtsauskunft geben.
Sollte der/die mutmaßliche Täter/in freigesprochen werden, muss die klagende Person die Kosten des Verfahrens übernehmen. Mehr Infos zu Kosten und Verfahrenshilfe findet man hier.
Eine Anzeige sollte nur getätigt werden, wenn man tatsächlich annimmt, dass eine strafbare Handlung vorliegen könnte. Zeigt man im Wissen an, dass eine Verdächtigung falsch ist, kann man sich selbst strafbar machen (§ 297 Verleumdung). |
WICHTIG: Auf Hass im Netz sollte nicht mit Gegenhass reagiert werden. Stattdessen: melden, anzeigen und/oder, wo es möglich ist, Aufklärung betreiben. Dazu sollen die hier aufgelisteten Informationen anregen.
Zusatzinfo für Frauen: Frauen, die sich von Gewaltaufrufen bedroht fühlen, können die Beratung der Frauennotrufe in Anspruch nehmen. 24-Stunden-Frauennotruf-Wien: 01/71 71 9; Frauennotruf Graz: 0316/31 80 77; Frauennotruf Linz: 0732/60 22 00; Frauennotruf Salzburg: 0662/88 11 00; Frauennotruf Innsbruck: 0512/57 44 16
Update: Hier geht's zur neuen Meldestelle Counteract
Jetzt den SOS Mitmensch Newsletter abonnieren
Ermöglichen Sie mit einer Spende unsere weitere Menschenrechtsarbeit