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29. Jun. 2012

Neues Asyl-Bundesamt droht zum Riesenrückschritt zu werden

ExpertInnen üben heftige Kritik an der geplanten massiven Schwächung des Rechtsschutzes für Asylsuchende und Nicht-StaatsbürgerInnen im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren. Unter diesen Bedingungen führt das neue „Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“ unweigerlich zu einer massiven Verschlechterung der Situation.

 

Beim gestrigen Innenausschuss-Hearing zum geplanten „Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“ gab es in vielen Bereichen unterschiedliche Standpunkte, aber in einem Punkt waren sich alle unabhängigen ExpertInnen einig: Die Gesetzeslage im Asyl- und Aufenthaltsbereich wird immer undurchsichtiger. Selbst SpezialistInnen haben inzwischen große Probleme, sich im komplexen Gesetzes- und Verfahrensdschungel zu Recht zu finden.

Umso größer ist das Unverständnis darüber, dass im Zuge der Errichtung des „Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“ nun geplant ist, Asylsuchende und Nicht-StaatsbürgerInnen über weite Verfahrensstrecken ohne Rechtsvertretung und teilweise sogar ohne Rechtsberatung zu belassen.

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass die zwingende Rechtsberatung im asylrechtlichen Zulassungsverfahren in eine nur optionale Rechtsberatung umgewandelt wird. Darüber hinaus wird die Rechtsberatung im erstinstanzlichen fremdenpolizeilichen Verfahren deutlich eingeschränkt. Auch das Recht auf eine Rechtsvertretung in Verfahren vor dem zukünftigen „Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“ soll entfallen. Zudem soll auch in Zusammenhang mit Rückkehrentscheidungen der Rechtsschutz eingeschränkt werden.

Der Verfassungsexperte Joachim Stern bemängelt, dass die Umsetzung der europäischen Verfahrensgarantien im Gesetzesentwurf ignoriert oder gar konterkariert werden. „Entgegen der Verpflichtung zu qualifizierter, unabhängiger, parteiischer und umfassender Unterstützung wurde mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 ein in vieler Hinsicht unzulängliches Rechtsberatungssystem geschaffen. Selbst dieses System soll nun weiter reduziert werden“, so Stern.

Auch UNHCR hält in einer Stellungnahme fest: „Beim Rechtsschutz im fremdenrechtlichen Verfahren kommt es durch die Strukturanpassungen zu inhaltlichen Verschlechterungen.“

Das neue Bundesamt droht damit zu einem Flop zu werden. Ein Amt, dem Menschen über weite Strecken vollkommen hilflos ausgeliefert sind, ist eines Rechtsstaates nicht würdig. Asylsuchende haben angesichts der Undurchschaubarkeit der Gesetzes- und Verfahrensdschungels keine Chance, sich alleine zu Recht zu finden. Sie brauchen rechtliche Vertretung. Andernfalls sind Fehlentscheidungen des neuen Amtes und damit verbundene menschliche Katastrophen vorprogrammiert

SOS Mitmensch richtet den dringlichen Appell an das Parlament, die Verschlechterungen beim Rechtsschutz von Asylsuchenden und Nicht-StaatsbürgerInnen aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. Die Einrichtung des „Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl“ dürfe nicht zur Untergrabung rechtsstaatlicher Prinzipien führen.

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