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29. Nov. 2011

Lebensgefährliche Schubhaft

Ein Brand in einem Polizeianhaltezentrum ruft die inakzeptablen Schubhaftbedingungen in Erinnerung. Die Stadt Wien als Aufsichtsbehörde sollte handeln – und gegebenenfalls das Polizeianhaltezentrum Hernals schließen

 

Montagnachmittag gab es einen Brand im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel. Den Brand verursacht soll ein junger, in Schubhaft sitzender Mann haben. Es gibt mehrere leicht verletzte Insassen, die Rauchgasvergiftungen davon getragen haben, sowie einen Polizisten, der sich bei den Rettungsarbeiten schwer verletzt hat. Genaueres sollen Untersuchungen der nächsten Tage ergeben.

Schon jetzt kann gesagt werden, dass die Bundesregierung in ihren Schubhaftzentren das Leben von Menschen aufs Spiel setzt. Bereits Ende 2007 kam der algerische Asylsuchende Fethi N. beinahe bei einem Brand ums Leben. In der Nacht vom 29. auf 30. Dezember brach in seiner Einzelzelle im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel ein Feuer aus. N. schlief rauchend im Bett ein und fiel von den Rauchgasen in Ohnmacht. Die Einrichtungsgegenstände der Einzelzelle sind nicht aus brandhemmendem Material, Brandmelder sind nicht vorhanden. Hilfe kann nur über die Gegensprechanlage bei der Tür gerufen werden. Wenn der Häftling es bis dorthin schafft.

Im Zuge dieses Vorfalls hat SOS Mitmensch darauf gedrängt, Konsequenzen zu ziehen: Die Republik ist voll und ganz für die körperliche Unversehrtheit von Schutzbefohlenen verantwortlich (Art. 2 und 3 EMRK). Hafträume müssen laut Anhalteordnung so beschaffen sein, dass „eine gesundheitliche Gefährdung vermieden werden“ kann (AnhO §4), Häftlinge sind unter Achtung der Menschenwürde und größtmöglicher Schonung ihrer Person anzuhalten.

Das European Committee for the Prevention of Torture (CPT) des Europarates rügt Österreich regelmäßig für die “materiellen Bedingungen”, unter denen Menschen zur Abschiebung aus Österreich angehalten werden. 2005 hat er die Lage in Österreich und vor allem die Verhältnisse im PAZ Hernals wörtlich als „gänzlich inakzeptabel“ bezeichnet. Die Kontrolleure fordern einen offenen Vollzug, also die Anhaltung der Häftlinge in offenen Abteilungen. Hätte Österreich diese Empfehlung umgesetzt, hätte der schwere Unfall von Fethi N. verhindert werden können.

Kommt die BPD Wien ihren Verpflichtungen nicht nach, kommt die Stadt Wien ins Spiel. Diese ist nämlich Aufsichtsbehörde und (die Baupolizei) müsste der BPD Wien geeignete Vorschriften zur Brandvorbeugung machen (WFLKG §10 Z2). Sollte das Innenministerium diesen Auflagen nicht nachkommen, kann die Stadt Wien das Gebäude bei Gefahr im Verzug räumen lassen. Etwa dann, wenn mit weiteren gravierenden Vorfällen zu rechnen ist.

SOS Mitmensch fordert die verantwortlichen Stellen zum Handeln und gegebenenfalls zur Schließung des Polizeianhaltezentrums auf. Solange sich Österreich noch des menschenunwürdigen Instruments der Schubhaft bedient, muss die Unversehrtheit der Schubhaft-Insassen sichergestellt werden.

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